Bahn-Streik: Welche Rechte Reisende haben

Bahn-Streik: Welche Rechte Reisende haben

8. Januar 2024 Aus Von mvp-web

Die Lokführergewerkschaft GDL hat erneut deutschlandweit zu einem Warnstreik aufgerufen. Bahnreisende müssen von Mittwoch, 10. Januar, ab 2 Uhr, bis einschließlich Freitag, 12. Januar, mit massiven Beeinträchtigungen und zahlreichen Ausfällen im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr rechnen. Die Deutsche Bahn bittet darum, von nicht notwendigen Reisen während des Streiks abzusehen und diese zu verschieben. Für die Dauer des Streiks hat sie einen Notfahrplan aufgestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wo gibt es im Streikfall Informationen zum Fahrplan?

Über Zugausfälle, Verspätungen und die Kostenerstattung für Tickets informiert die Bahn:

  • auf der Internetseite www.bahn.de
  • in der Smartphone-App DB Navigator
  • bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970

Dürfen Reisende auf andere Züge ausweichen?

Aufgrund des Streiks dürfen Fahrgäste ihre für Mittwoch, 10. Januar, bis Freitag, 12. Januar, geplante Reise, kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die Bahn hat die Zugbindung aufgehoben. Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem können Fahrgäste ihre Reise vorverlegen und bereits am Montag, 8. Januar, sowie Dienstag, 9. Januar, fahren.

Wird der Ticketpreis für ausgefallene Züge erstattet?

Fällt ein Zug aus und Reisende möchten komplett auf ihre Reise verzichten, können sie von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis für ihr Ticket ohne Abzüge erstatten lassen. Bahnkunden können einen entsprechenden Antrag digital über ihr Kundenkonto und in der DB Navigator-App stellen, ebenso per Post mit dem Fahrgastrechteformular (erhältlich als PDF-Download, beim Zugpersonal, an der DB Information oder im DB Reisezentrum).

Muss die Bahn bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen?

Auch bei Streiks stehen Bahnreisenden im Rahmen ihrer Fahrgastrechte Entschädigungen zu. Ab einer Stunde Verspätung am Zielbahnhof besteht ein Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab zwei Stunden von 50 Prozent.

Muss die Bahn ein Hotel oder Taxi zahlen, wenn abends kein Zug mehr fährt?

Ist ein Fahrgast mit dem letzten Zug am Abend unterwegs und kann seinen Zielort nicht mehr erreichen, darf er ein Taxi zum Hotel und eine angemessene Unterkunft nutzen. Wie viel die Deutsche Bahn erstattet, hängt vom Einzelfall ab. Reisende sollten am Bahnschalter oder bei der Service-Hotline nachfragen.

Wer haftet bei Verspätungen am Arbeitsplatz?

Wer wegen eines Streiks zu spät zur Arbeit kommt, muss die versäumte Zeit nacharbeiten oder eine Lohnkürzung hinnehmen. Der Hinweis auf bestreikte Bahnen ist keine Entschuldigung für ein Zuspätkommen: Arbeitnehmer müssen sich, sofern zumutbar, auf längere Fahrtzeiten einstellen und beispielsweise andere Verkehrsmittel nutzen.