MV geht eigene Wege bei Vergabe der Bezahlkarte für Geflüchtete

MV geht eigene Wege bei Vergabe der Bezahlkarte für Geflüchtete

31. Januar 2024 Aus Von mvp-web
Stand: 31.01.2024 13:21 Uhr

Mecklenburg-Vorpommern will neben Bayern bei der Vergabe der Bezahlkarte eigene Wege gehen. Die Bundesländer haben sich auf Standards zur Einführung einer geplanten Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt.

14 der 16 Länder streben dabei ein gemeinsames Vergabeverfahren an, wie die hessische Staatskanzlei für die Ministerpräsidentenkonferenz mitteilte. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen einen Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf dieser Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten können.

MV strebt Sonderweg bei Vergabe an

Das Innenministerium in Schwerin betont auf Anfrage des NDR: Mecklenburg- Vorpommern gehe nur beim jetzt anstehenden Vergabeverfahren einen Sonderweg – inhaltlich richte man sich nach den gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen. Hintergrund sei, dass sich die Landesregierung ein schnelleres Verfahren verspricht. Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) hatte in der vergangenen Woche betont, er wolle bereits im Frühjahr ausschreiben, um im Oktober mit der Einführung der Bezahlkarte beginnen zu können. Die Bundesländer, die gemeinsam ausschreiben, streben eine Vergabe “bis zum Sommer” an.

 

Bezahlkarte für Geflüchtete: Was soll sie bringen?

Asylbewerber sollen einen Teil der staatlichen Unterstützung über eine Bezahlkarte beziehen – und nicht mehr als Bargeld. Was erhofft sich die Politik davon?

Gemeinsame Mindeststandards für die Bezahlkarte

Inhaltlich haben sich Bund und Länder nun auf Mindeststandards geeinigt. Etwa dass es eine Karte geben soll, die die Barauszahlung – zumindest teilweise – ersetzen soll. Wie viel Geld es gibt, entscheide jedes Land nach wie vor für sich. Minister Pegel sprach beispielsweise von 148 Euro Taschengeld, die Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen auch jetzt schon hier im Land erhalten. Überweisungen seien mit der Karte jedoch nicht möglich. Den Angaben zufolge soll damit das Weitersenden von Geld in die Herkunftsländer unterbunden werden.