„faq“ Bundestag und Bundesrat Was macht der Vermittlungsausschuss?
21. Februar 2024Heute Abend tagt in Berlin der Vermittlungsausschuss zu fünf Gesetzesvorhaben. Aber was genau bedeutet das? Wer sitzt überhaupt in dem Ausschuss und wie arbeitet er?
Ab 18 Uhr tagt heute Abend der Vermittlungsausschuss. Diesmal werden gleich fünf Gesetzesvorhaben besprochen. Vorhaben, denen der Bundestag zugestimmt hat, gegen die es aber vonseiten der Länder Widerstände gibt – zum Beispiel das „Wachstumschancengesetz“ und das „Krankenhaustransparenzgesetz“.
Welche Aufgabe hat der Vermittlungsausschuss?
Der Vermittlungsausschuss hat nur eine, dafür eine ganz zentrale Aufgabe, und zwar, wie der Name schon sagt: zu vermitteln. Zwischen Bundestag und den Ländern, also dem Bundesrat. Und zwar dann, wenn die Länder – oder zumindest eine Mehrheit von ihnen – bei einem Gesetzesvorhaben Bedenken haben, es ablehnen oder ändern wollen. Es geht also um die Suche nach Kompromissen, ein wichtiges Element der Demokratie.
Der umstrittenste Punkt auf der Tagesordnung ist das sogenannte Wachstumschancengesetz, das die deutsche Wirtschaft wieder in Gang bringen soll. Der Bundesrat überwies es am 24. November 2023 mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss.
Auch das Krankenhaustransparenzgesetz ist heute Thema im Ausschuss. Es ist Teil der geplante Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Außerdem besprochen wird das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz und das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Darüber hinaus steht auf der Agenda das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Bereich der Kfz-Versicherung.
Welche Art von Gesetzen sind das?
Die meisten neuen Gesetze in Deutschland sind sogenannte Einspruchsgesetze. Hier kann der Bundesrat zwar versuchen, Änderungen im Vermittlungsausschuss durchzusetzen. Am Ende aber hat der Bundestag das letzte Wort – und kann einen Einspruch der Länderkammer überstimmen.
Anders ist das bei sogenannten Zustimmungsgesetzen: Davon gibt es nicht viele, aber dabei müssen die Länder zustimmen, sonst scheitert das Vorhaben. Auch hier kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um das Gesetz noch zu retten.
In dem Ausschuss sitzen 32 Politiker: 16 Vertreter des Bundesrats – das sind meist die Länderchefs selbst. Und 16 Vertreter des Bundestags, von allen Parteien, je nach Fraktionsgröße.
Wie berät der Vermittlungsausschuss?
Wenn sie heute Abend zusammenkommen, dann tun sie das hinter verschlossener Tür in einem Saal im Bundesrat. Das kann bis in die Nacht hinein dauern, auch heute.
Und dann wird gefeilscht. Da sagen dann beispielsweise die Länder: Wir stimmen dem zu – aber nur, wenn wir dafür an anderer Stelle dieses oder jenes durchsetzen können.
Wie geht es dann weiter?
Wenn sich der Vermittlungsausschus auf Änderungen einigt, müssen die noch einmal durch Bundestag und Bundesrat. Und tatsächlich einigt man sich fast immer. Zwischen 2017 und 2021 wurde der Vermittlungsausschuss sieben Mal angerufen – und am Ende sind alle Gesetze auch verabschiedet worden.