Diskussion über Teil-Legalisierung Fachleute werben für Zustimmung zu Cannabis-Gesetz

Diskussion über Teil-Legalisierung Fachleute werben für Zustimmung zu Cannabis-Gesetz

21. Februar 2024 Aus Von mvp-web

Stand: 21.02.2024 13:00 Uhr

Die Diskussion über die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis reißt nicht ab: Nun haben etwa 30 Forscher und Fachleute in einem offenen Brief Bundestagsabgeordnete aufgefordert, dem Gesetzentwurf in dieser Woche zuzustimmen.

Etwa 30 Forscher und Fachleute fordern in einem offenen Brief an Abgeordnete des Deutschen Bundestags, der geplanten Teil-Legalisierung von Cannabis in dieser Woche zuzustimmen. Das würde „einen wichtigen Schritt in Richtung Gesundheitsschutz, Prävention und sozialer Gerechtigkeit machen“, heißt es in dem Schreiben, wie der Deutschlandfunk berichtet.

Der Initiator des Briefes, Bernd Werse, Leiter des Zentrums für Drogenforschung an der Uni Frankfurt, sagte dem Deutschlandfunk weiter, die meisten relevanten Experten setzten sich für ein Ende der Strafverfolgung von Konsumenten ein. Es sei ihm angesichts der vielen Meldungen der Gegenseite wichtig gewesen, dies zu verdeutlichen. Der Brief sei an die Ampelfraktionen und die Fraktions- sowie Gruppenleitungen der anderen demokratischen Parteien gegangen. Unterzeichnet haben überwiegend Professoren aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Soziologie und Psychologie.

Abschließende Abstimmung im Bundestag für diese Woche geplant

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags billigte am Vormittag die Gesetzespläne mit mehreren Änderungen, wie es aus Kreisen des Gremiums hieß. Voraussichtlich am Freitag sollen sie vom Plenum beschlossen werden. Zwar muss das Gesetz abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es in der Länderkammer aber nicht.

In dem Brief der Experten heißt es weiter: „Erfahrungen aus anderen Ländern deuten darauf hin, dass eine ausgewogene Teil-Legalisierung (wie im CanG vorgesehen) keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben wird.“ Auch Befürchtungen über eine Stärkung des profitorientierten Schwarzmarktes seien nicht haltbar und ohne Bezug zur kriminologischen Drogenmarktforschung.

Experten: Gesetz könnte Arbeit der Drogenhilfe stärken

Durch Strafandrohung sei niemandem geholfen – sie kriminalisiere Minderjährige ebenso wie Erwachsene, heißt es in dem Brief weiter. „Die aktuelle Stigmatisierung verschärft oftmals noch psychische Problematiken und hält davon ab, sich Hilfe zu suchen. Nach Ansicht der Fachleute werde das CanG „die Arbeit der Drogenhilfe stärken sowie Jugendliche und Eltern künftig ermutigen, professionelle Unterstützung früher anzunehmen.“

An dem Vorhaben gibt es weiter Kritik unter anderem von Medizinverbänden sowie von Innenpolitikern aus Bund und Ländern. Er vor kurzem hatten die Innenminister der Länder in einem Brief an die Ampelfraktionen vor den Folgen der geplanten Cannabis-Legalisierung gewarnt. Es seien „gravierende negative Auswirkungen“ zu befürchten.

Eine Frau hält einen Joint mit Cannabis in der Hand.
17.02.2024

Widerstand auch innerhalb der Regierung

Auch innerhalb der Koalition gibt es Widerstand. Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, der SPD-Politiker Lars Castellucci, teilte mit, am Freitag im Bundestag gegen das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition zu stimmen. „Mein Problem sind fehlender Jugendschutz, mangelnde Möglichkeit der Kontrolle und damit sogar eine Erleichterung kriminellen Handelns“, sagte Castellucci den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Es ist ein risikoreiches Experiment.“

Kritik kommt auch vom Deutschen Richterbund (DRB): Mit ihm komme „eine gewaltige Mehrbelastung auf die ohnehin schon überlastete Strafjustiz zu“, hatte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, am Dienstag erklärt. Denn die Vorlage der Ampel-Fraktionen sehe auch „einen rückwirkenden Straferlass“ für Cannabis-Vergehen vor.

Lauterbach verteidigt Pläne erneut

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte gestern erneut die Pläne gegen Kritik verteidigt. Das geplante Gesetz sei „ein richtiger Schritt weg von einer gescheiterten Cannabis-Politik“, hatte er im Deutschlandfunk gesagt. Der Cannabis-Konsum werde mit der Teillegalisierung „aus der Tabu-Ecke“ geholt. Künftig könnten Erwachsene die Droge ohne Schwarzmarkt und ohne „toxische Beimischungen“ beziehen. Nach 18 Monaten werde es eine Auswertung der neuen Regeln geben. „Wir dürfen hoffen, dass zwei Drittel des Schwarzmarktes verschwinden“, sagte der Minister.

Das Gesetz soll am 1. April in Kraft treten. Erwachsene dürfen dann dem Entwurf zufolge bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Anbau und Abgabe der Droge sollen ab Mitte des Jahres im Rahmen von kontrollierten Cannabis-Clubs erlaubt werden. Für den öffentlichen Konsum soll es zahlreiche Regeln geben, etwa dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas und Jugendeinrichtungen verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleibt Cannabis verboten.