Gutachten des Verfassungsschutzes AfD bald „gesichert rechtsextremistisch“?
26. Februar 2024Bislang ist sie ein Verdachtsfall, doch womöglich könnte bald die gesamte AfD als „gesichert extremistisch“ eingestuft werden. Laut Süddeutscher Zeitung arbeitet der Verfassungsschutz bereits seit Monaten an einem neuen Gutachten.
Der Verfassungsschutz arbeitet laut einem Medienbericht an einem neuen Gutachten zur Einstufung der AfD. Demnach könnte die gesamte Partei als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden.
Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt. Doch nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung ist ein Team des Bundesamts bereits seit Monaten mit dem neuen Gutachten beschäftigt. Die Zeitung beruft sich in ihrem Bericht auf interne E-Mails und Vermerke des Inlandsgeheimdienstes.
Aktuelles Gutachten bereits drei Jahre alt
Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021. Seit spätestens März 2023 ist laut Süddeutscher Zeitung in internen E-Mails des Bundesamts von einem „AfD-Folgegutachten 2023“ die Rede, an dem gearbeitet werde.
Im vergangenen April kursierte demnach in der Behörde ein erster Entwurf einer Gliederung. Das Dokument listet offenbar die schon bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auf. Es enthalte unter der Überschrift „Entwicklung der Partei seit März 2022“ aber auch einen neuen Punkt: „Verhältnis zu Russland“.
Neues Gutachten offenbar wegen AfD-Klage ausgebremst
Eigentlich sollte das neue Gutachten laut dem Zeitplan bereits im Dezember 2023 fertig sein. Eine entsprechende interne Absprache wurde nach Informationen der SZ im vergangenen Mai von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang und dessen Stellvertreter Sinan Selen abgesegnet.
Nur die Justiz hat diesen Zeitplan dann offenbar gebremst. Das Oberverwaltungsgericht Münster, das noch über die Berufungsklage der AfD gegen ihren „Verdachtsfall“-Status entscheiden muss, hat seine Verhandlung in der Sache immer wieder verschoben und nun schließlich auf März festgelegt.
In internen Mails heißt es dazu laut Süddeutscher Zeitung, die zu erwartenden „Erwägungen“ des Gerichts sollten im neuen AfD-Gutachten noch „möglichst berücksichtigt werden“. Der Verfassungsschutz will laut SZ noch reagieren können, falls das Gericht unerwartete, neue Fragen hat. Falls aber alles dabei bleibt, dass die Justiz – so wie schon in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln im Frühjahr 2022 – dem Verfassungsschutz grundsätzlich beipflichtet, würde dem neuen Gutachten nichts im Wege stehen.
Auf eine Nachfrage der Süddeutschen Zeitung wollte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zum Bericht äußern.
Drei Landesverbände und JA „gesichert rechtsextremistisch“
Der Verfassungsschutz führt bereits die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch. Auch die Jugendorganisation, die Junge Alternative (JA), darf so eingestuft werden. Anfang Februar war die JA mit einem Eilantrag gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig.