Corona-Regeln: Wird der Lockdown erneut verschärft?
18. Januar 2021Um die Corona-Lage in Deutschland in den Griff zu bekommen, wird der Lockdown in Deutschland vermutlich verlängert. Auch über zusätzliche Regeln wollen Bund und Länder am Dienstag beraten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben ihr neuerliches Treffen vorverlegt – vor allem aus Sorge, dass die mutierten Coronaviren aus England und Südafrika die Lage auch hierzulande verschärfen könnten. Folgende neue Maßnahmen sind im Gespräch:
- Nächtliche Ausgangssperre: In Kreisen mit hohen Corona-Zahlen gibt es bereits lokale Regelungen, die nächtliche Ausgangssperren vorsehen. Nun drängt offenbar das Kanzleramt darauf, bundesweit einheitliche Regelungen einzuführen, wie es sie beispielsweise bereits in Frankreich gibt. Die Länder hätten dafür grundsätzlich Zustimmung signalisiert – offen sei noch, von wann bis wann sie gelten und ob sie erst ab einer bestimmten Inzidenz in Kraft treten sollen, berichtet das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“.
- FFP2-Maskenpflicht: Debattiert wird auch über die Verschärfung der Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Vorbild könnte Bayern sein, wo die Menschen bereits seit diesem Montag in Bussen, Trams, U- und S-Bahnen sowie in allen Geschäften FFP2-Schutzmasken tragen müssen. Auch eine nächtliche Ausgangssperre gilt im Freistaat bereits.
- Homeoffice-Pflicht: Wie auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil macht sich Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) dafür stark, dass Homeoffice und mobiles Arbeiten noch konsequenter eingeführt werden. Wo das nicht geht, sollten Unternehmen ihre Belegschaft teilen und versetzte Arbeitszeiten einführen, damit Busse und Bahnen zur Rushhour nicht mehr so voll sind. Auch Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) forderte strengere Vorgaben: „Wir sollten eine Regelung bekommen, dass überall da, wo es möglich ist, auch tatsächlich Homeoffice angeboten werden muss.“
Verlängerung des Lockdowns um zwei Wochen?
Mittlerweile vom Tisch ist offenbar die ins Gespräch gebrachte Reduzierung des Bus- und Bahnverkehrs. Schulen und Kitas sollen dem Bericht zufolge weitgehend geschlossen bleiben. Finanzminister Scholz geht laut „Bild“ zudem von einer Verlängerung des Lockdowns um zwei Wochen aus.
Verschärfte Maßnahmen seit dem 5. Januar
Zuletzt hatten sich Bund und Länder am 5. Januar auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen verständigt. Der jetzige Lockdown gilt zunächst bis zum 31. Januar. Darüber hinaus beschlossen Bund und Länder schärfere Bestimmungen, die in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit einigen Sonderregeln umgesetzt wurden.
Private Treffen nur noch mit einer Person
So sind private Treffen jeweils nur noch mit einer einzelnen Person außerhalb des eigenen Hausstandes gestattet. Zuvor galt, dass sich maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen durften, es gab dabei Ausnahmen für Kinder bis zu 14 Jahren.
In Mecklenburg-Vorpommern werden nach einem Regierungsbeschluss bei den Kontakten Kinder bis zwölf Jahren auch weiterhin nicht mitgezählt. Wenn sich etwa eine Mutter mit Kind mit einer anderen Mutter mit Kind trifft, gehe das, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Schleswig-Holstein nimmt von den Kontaktbeschränkungen zwei Gruppen aus – zum einen pflegebedürftige Angehörige und zum anderen Kinder unter 14 Jahren, die von Familienangehörigen betreut werden müssen. In Niedersachsen gilt das laut einer noch nicht in der aktuellen Verordnung verankerten Nachbesserung für Kinder unter drei Jahren. Für Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gilt: Es ist egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht – oder eine Person eine Familie.
Neu ist auch, dass Betriebskantinen nach Möglichkeit schließen sollen und allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten dürfen.
Beschränkung auf 15-Kilometer-Bewegungsradius möglich
Außerdem beschlossen Bund und Länder, dass in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden kann. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern soll jedoch der Radius von 15 Kilometern um den Wohnsitz, also die konkrete Adresse, gelten – und nicht um den Wohnort.
In Schleswig-Holstein wird die Begrenzung des Bewegungsradius nicht automatisch nach Erreichen des 200er-Inzidenzwerts in Kraft treten. Über die konkrete Umsetzung der Maßnahme werde von Fall zu Fall zwischen Kommune und Landesministerium beraten, so Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).
In Mecklenburg-Vorpommern werden in den Hochrisiko-Landkreisen mit einer 200er-Inzidenz nächtliche Ausgangsbeschränkungen verhängt. Eine Einreise in diese Gebiete ist nur noch aus triftigen Gründen möglich, etwa zur Berufsausübung.
Wir haben für Sie eine Übersicht über die Situation in den norddeutschen Kreisen zusammengestellt.