Strengere Regeln für Arbeitgeber
20. Januar 2021Michael Strempel, ARD Berlin, im Gespräch mit Peter Altmaier, CDU, Bundeswirtschaftsminister
Arbeitsminister Heil hat die Verordnung für mehr Homeoffice erlassen: Wo immer möglich, müssen Arbeitgeber das nun anbieten. Arbeitnehmer können aber nicht gezwungen werden, dieses Angebot anzunehmen. Auch in Betrieben gelten neue Corona-Regeln.
Nach den Beratungen von Bund und Ländern werden die Regeln für Unternehmen beim Thema Homeoffice verschärft. „Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil bei der Vorstellung der entsprechenden Verordnung.
Viele Unternehmen zeigten bereits, was beim Thema Heimarbeit möglich sei: „Jetzt müssen es alle. Was nicht mehr geht, ist, dass man willkürlich – da, wo Homeoffice betrieblich möglich ist – das verweigert“, sagte der SPD-Politiker. Für die Beschäftigten besteht keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung eines Homeoffice-Angebots.
Heil will die Verordnung noch heute unterzeichnen. Sie tritt dann voraussichtlich am kommenden Mittwoch in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021.
Heil: Nur im Zweifelsfall Kontrollen
Auf die Frage, wie die Regelung kontrolliert werden solle, riet er dazu, dass Arbeitnehmer zunächst mit ihrem Arbeitgeber sprechen sollten oder sich im Zweifelsfall an den Betriebsrat und im „äußeren Konfliktfall“ an die Arbeitsschutzbehörden der Länder wenden sollten. Nur im Zweifelsfall würden die Behörden kontrollieren und im „allergrößten Notfall“ seien auch Bußgelder möglich. Das stehe aber nicht im Vordergrund, sagte der Minister.
Er sprach von tiefen Eingriffen in das wirtschaftliche Leben des Landes. „Diese Maßnahmen sind aber notwendig und deutlich weniger restriktiv als in anderen Bereichen der Gesellschaft.“
Auch nach den Worten von Wirtschaftsminister Peter Altmaier werden Kontrollen oder Sanktionen „nur ganz selten“ gebraucht. „Wir wollen kein bürokratisches Gebilde, sondern wir wollen erreichen, dass es flexibel im Interesse der Betriebe und Arbeitnehmer funktioniert“, sagt der CDU-Politiker im ARD-Morgenmagazin.
Zehn Quadratmeter pro Person
Für die Betriebe gelten zudem künftige strengere Arbeitsschutzregeln, was Abstände und Mund-Nasen-Schutz angeht. Wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.
In Betrieben ab zehn Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Wenn Abstände und Belegungsvorschriften nicht eingehalten werden können, müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
„Bürokratiemonster“
Ein Zwang zum Arbeiten in den eigenen vier Wänden ist allerdings umstritten. Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart sagte im Radiosender WDR 5, das Ziel, den Homeoffice-Anteil an der Belegschaft zu erhöhen, sei zwar richtig, der Weg über eine Verordnung sei aber falsch. Die von Heil vorgelegte Regelung sei ein „Bürokratiemonster“.
Der FDP-Politiker wies darauf hin, dass Unternehmen seit dem Ausbruch der Pandemie mit Hygienekonzepten und mit geteilten Teams, die wechselnd zu Hause und im Unternehmen im Einsatz waren, „hervorragend gearbeitet“ hätten.