Corona in MV: Landtag ändert Wahlgesetz

Corona in MV: Landtag ändert Wahlgesetz

27. Januar 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 27.01.2021 15:18 Uhr

Um sicherzustellen, dass trotz der Corona-Pandemie gewählt werden kann, hat der Landtag das Wahlgesetz geändert. Danach wären die Landtags-und Kommunalwahlen im Notfall auch als reine Briefwahlen möglich.

Die in Mecklenburg-Vorpommern bevorstehenden Landtags- und Bürgermeisterwahlen können ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt werden, falls es das Infektionsgeschehen in der aktuellen Corona-Pandemie erfordert. Der Landtag in Schwerin beschloss am Mittwoch eine dafür erforderliche Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU sowie die oppositionelle Linke stimmten für das neue Gesetz, die AfD dagegen. Es soll sicherstellen, dass Wahlen bei Naturkatastrophen oder unter massiven Kontaktbeschränkungen einer Pandemie abgehalten werden können.

Am 26. September 2021 stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtags- und die Bundestagswahl an.

Neue Regeln gelten nur im Notfall

Die neue Regelung ermöglicht auch die Aufstellung der Kandidaten etwa für Landtagswahlen ohne reguläre Parteitage. Das hätte Auswirkungen auf die Vorbereitung der Wahlen. Parteien müssten ihre Kandidaten zum Beispiel nicht mehr in Präsenzsitzungen bestimmen, sondern könnten online abstimmen. Kleine Parteien, die zum ersten Mal zur Wahl antreten, müssten nicht mehr wie bisher 100 Unterschriften von Unterstützern vorlegen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Diese Regeln sollen allerdings nur im absoluten Notfall gelten. Bevor ein solcher Notfallmodus greift, muss der Landtag feststellen, dass das Land von einer Naturkatastrophe oder einem ähnlichen Ereignis höherer Gewalt betroffen ist. Daraufhin muss das Innenministerium eine Verordnung vorlegen, welche die konkreten Regeln erhält. Dieser Verordnung muss der Landtag erneut zustimmen.