Gericht: Corona-Belegungsgrenze für Hotels ist rechtens

27. Mai 2020 Aus Von mvp-web

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat den Eilantrag gegen die Obergrenze in Hotels und Pensionen wegen der Corona-Pandemie abgelehnt.

Die 60-Prozent-Regel zur Bettenbelegung in Hotels sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Die Verordnung diene auch dazu, die Zahl der einreisenden und sich damit im Land aufhaltenden Menschen zu begrenzen. Der Plan der Landesregierung, den Anteil der zulässigen Bettenbelegung schrittweise entsprechend dem aktuellen Infektionsgeschehen zu erhöhen, sei zulässig.

Auch Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten rechtens

Außerdem sei es den Hoteliers zuzumuten, eine Auswahl zu treffen, welche Gäste anreisen dürften und welche nicht. Des Weiteren sehen die Richter den Gleichheitsgrundsatz nicht gefährdet, denn private Ferienwohnungen würden über geringere Gästezahlen verfügen und seien damit eine geringe Gefahr. Außerdem bestätigte das Gericht das Beherbergungsverbot für Gäste aus stark betroffenen Landkreisen. Diese Regel sei geeignet und erforderlich, um der Verbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken.

Klage eines Ahrenshooper Hoteliers

Ein Hotelier aus Ahrenshoop (Landkreis Vorpommern-Rügen) hatte gegen die beschränkte Bettenbelegung im Land geklagt. Der Direktor des Fünf-Sterne-Hotels empfand die Bettenbeschränkung als unfair. Sein Hotel sei mit 27.000 Quadratmetern groß genug, um selbst bei voller Bettenbelegung Abstand zwischen den Gästen zu wahren.

Wirtschaftsminister zufrieden

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) sagte, mit der Entscheidung sei der Kurs der Landesregierung bestätigt worden. „Das Gericht hat dem vorsichtigen, schrittweisen und verantwortungsvollen Vorgehen und Handeln der Landesregierung in Bezug auf den Schutz vor Corona-Neuinfektionen Rechnung getragen“, sagte er. Die Corona-Pandemie sei noch längst nicht überstanden, wie die jüngsten Ausbrüche in anderen Bundesländern zeigten. Das Kabinett will Glawe zufolge in zwei Wochen entscheiden, inwieweit weitere Lockerungen, auch in Bezug auf den Tourismus, möglich sind.

Weitere Klage läuft noch

Vor einer Woche hatten 200 Hoteliers aus ganz Mecklenburg-Vorpommern in einem offenen Brief an die Landesregierung eine Abschaffung der Regel gefordert. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte bei einer Landespressekonferenz am Dienstag mitgeteilt, dass er den Unmut der Hoteliers verstehe, die Landesregierung aber mindestens noch zwei Wochen lang an der Regel festhalten werde, um die Entwicklung der Infektionsgruppe zu beobachten.

Offen ist nun noch eine Klage der Dorint Hotel Gruppe, die ebenfalls rechtlich gegen diese Regelung vorgehen möchte.

Stand: 27.05.2020 14:11 Uhr  – NDR 1 Radio MV