Gericht: Keine Ferienwohnungen für Geimpfte und Genesene in MV
9. Februar 2021Eigentümer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern haben derzeit keinen Anspruch darauf, Covid-19-Genesene oder geimpfte Gäste empfangen zu dürfen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald hervor.
Die Greifswalder Richter wiesen einen entsprechenden Antrag eines Vermieters aus Nordrhein-Westfalen zurück. Er besitzt Ferienwohnungen in Heringsdorf auf Usedom und wollte diese an nachweislich Geimpfte oder Genesene vermieten und den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Dem folgte das Gericht nicht. Es begründete dies unter anderem damit, dass es derzeit keine hinreichend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür gebe, dass Geimpfte oder Genesene das Coronavirus wirklich nicht weiter verbreiten.
Vermietungsverbot ist verhältnismäßig
Ausgangspunkt für den Gerichtsstreit ist die Corona-Landesverordnung: Sie verbietet Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht keine durchgreifenden Zweifel. Auch wenn den Vermietern Einnahmen verloren gingen, sei das Verbot verhältnismäßig. Das Gericht verwies auch auf die hohen Infektionszahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die muss dann das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entscheiden.