MV-Gipfel zu neuen Corona-Regeln

12. Februar 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 12.02.2021 19:43 Uhr

Die Landesregierung hat auf einem Spitzentreffen mit Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und Verbänden die künftig in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Corona-Regeln präzisiert.

Grundlage waren die Beschlüsse nach den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitagabend in Schwerin erklärte, soll es insbesondere für Schulen und Kitas Lockerungen geben. In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35 soll es möglicherweise Test-Öffnungen von Teilbereichen der Wirtschaft geben. Viele der vorgestellten Maßnahmen blieben noch unkonkret. Sie müssten noch weiter beraten werden – etwa von der “Taskforce Tourismus und Wirtschaft”. Öffnungsschritte etwa bei Gartenbaubetrieben – wie jüngst in Schleswig-Holstein beschlossen – könnten zum 1. März erfolgen.

Diese Corona-Regeln sollen gelten:

  • Frisörbetriebe dürfen unter Hygieneauflagen ab 1. März wieder öffnen. Am 22. Februar wird für den Landkreis Vorpommern-Greifswald entschieden, ob auch dort Frisöre öffnen dürfen
  • regulärer Schulbetrieb für Klassen 1 bis 6 ab 24. Februar bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 50
  • Stufenplan für Kitas
  • Fahrschulen dürfen eingeschränkt zum 1. März wieder öffnen
  • Perspektivplan für die nächsten Lockerungsschritte: Vorschläge werden diskutiert
  • nächster MV-Gipfel am 24. Februar mit Ausblick bis Ostern
  • Hotspots mit Inzidenz über 150 dürfen Öffnungsschritte nicht mitmachen. Bürger aus diesen Kreisen dürfen nicht in andere Kommunen, um dort von Öffnungsschritten zu profitieren.
  • Schule: Stufenplan zur schrittweisen Öffnung

    Schüler sollen schrittweise wieder in die Schulen zurückkehren können. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) stellte dazu einen Stufenplan vor. Der Regelbetrieb für die Klassen 1 bis 6 geht in Kreisen mit einer Inzidenz von unter 50 am 24. Februar wieder los. Die älteren Jahrgänge ab Klasse 7 können in Kreisen mit einer Inzidenz unter 50 vom 8. März an schrittweise an die Schulen geholt werden, zunächst im Wechsel von Präsenzunterricht und Homeschooling. Dies treffe aktuell auf drei Landkreise sowie die Stadt Rostock zu. Bei Inzidenzen von 50 bis 150 soll gelten, was bereits vor den Winterferien galt: keine Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6, Präsenzunterricht für die Abschlussklassen und Homeschooling für die übrigen Klassenstufen ab 7. Bei einer Inzidenz über 150 soll laut Martin künftig nur eine Notbetreuung angeboten werden. Ein Kreis muss zehn Tage in der niedrigeren Stufe liegen, damit die jeweiligen Lockerungen in Kraft treten können. Überschreitet ein Kreis die nächst höhere Inzidenz, muss diese fünf Tage bestehen, damit die verschärfte Maßnahmen-Stufe in Kraft tritt.

    Kitas: Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bei niedriger Inzidenz

    Analog zu den Schulen gilt auch für Kitas ein Stufenplan. Bei den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen solle es zum 22. Februar Öffnungen geben, wo es die Inzidenz zulässt, so Sozialministerin Stefanie Drese (SPD). “Das heißt, alle Kinder können wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.” Es soll mehr getestet werden, zudem will das Ministerium darauf hinwirken, dass Kita-Mitarbeiter früher geimpft werden. Für die Öffnungen gilt ein Stufenplan: Bei einer Inzidenz unter 50 soll es einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für alle Kinder geben. Bei einem Wert von 50 bis 100 gibt es einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit strengeren Hygieneregeln. Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 wird so verfahren wie bisher: An die Eltern wird appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, sofern dies möglich ist. Liegt die Inzidenz über 150 erfolgt der Übergang in die Notfallbetreuung.

    Wirtschaft schaut vorerst weitgehend in die Röhre

    Weitere Corona-Lockerungen für die Wirtschaft – außer denen für die Frisörsalons und die Fahrschulen – wird es in Mecklenburg-Vorpommern dagegen vorerst kaum geben. Schwesig stellte testweise Teil-Öffnungen der Wirtschaft bei stabilen Inzidenzen unter 35. Auch für den Landkreis Vorpommern-Greifswald mit einer Inzidenz von weit über 150 kommen derzeit keine Lockerungsschritte zum Tragen.