Corona in MV: Gartenmärkte dürfen Anfang März öffnen
25. Februar 2021Mecklenburg-Vorpommern hält sich vor dem kommenden Bund-Länder-Gipfel zur Corona-Pandemie mit Lockerungen der Schutzmaßnahmen noch zurück. Es sind kleine Schritte, die aus dem Lockdown herausführen sollen.
Neben Friseursalons dürfen in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. März an auch Gartencenter wieder öffnen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und darunter dürfen auch Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios wieder Kunden empfangen. In den übrigen Regionen treten diese Regelungen eine Woche später, also am 8. März in Kraft. Dann dürfen Besucher auch wieder in die Außenbereiche der Zoos kommen. Darauf verständigten sich bei einem Corona-Gipfel am Mittwoch Landesregierung und Vertreter von Wirtschafts- und Kommunalverbänden. Der Übereinkunft waren mehr als achtstündige Verhandlungen vorausgegangen.
Stufenplan für Ende des Lockdowns vereinbart
Zudem wurden bei der Videokonferenz die Grundzüge eines Stufenplans zur Beendigung des Lockdowns vereinbart. Demnach soll der Einzelhandel mit begrenzter Kundenzahl wieder öffnen, sobald landesweit der Inzidenzwert stabil unter 35 liegt. Öffentliche und private Schulen sollen dann generell wieder zum Regelbetrieb übergehen. Etwas später können auch Museen und Märkte wieder geöffnet werden. Ausgenommen bleiben jeweils Hochrisiko-Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzen von über 150.
Perspektive auch für Gaststätten und Hotels
Zeitversetzt sollen später Gaststätten und Hotels zunächst nur für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern öffnen. Konkrete Starttermine wurden nicht genannt. Den jüngsten Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zufolge weisen aktuell nur der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Hansestadt Rostock weniger als 35 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf.
Die Beschlüsse im Überblick
Öffnungen ab 1. März:
- Friseure öffnen landesweit, auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 150
- Gartenbaucenter und Baumschulen öffnen
- In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 dürfen Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios öffnen
Öffnungen ab 8. März:
- Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios dürfen landesweit öffnen
- Außenbereiche von Zoos und Tierparks landesweit
- Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 150 dürfen diese Lockerung nicht umsetzen
Lockerungen bei Landes-Inzidenz unter 35:
- Regelbetrieb an Schulen
- Einzelhandel-Öffnung mit begrenzter Kundenzahl
- Tourismus- und Gastronomie-Öffnung erst für Einwohner von MV, später für alle
- Später auch Museen und Märkte
- Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 150 dürfen diese Lockerung nicht umsetzen