Gelockerte Corona-Regeln: Unterschiede im Norden

9. Juni 2020 Aus Von mvp-web

NDR.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Corona-Regeln in Norddeutschland. Jedes Bundesland geht seinen eigenen Weg.

Wie regeln Bund und Länder die Kompetenzen für Corona-Lockerungen?

Der Bund hat die Verantwortung für die Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen seit dem 6. Mai weitgehend den Ländern überlassen – im Gegenzug haben sich die Länder verpflichtet, auf mögliche negative Folgen sofort zu reagieren. Demnach sollen die Länder dafür sorgen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.

Die norddeutschen Bundesländer haben zum Teil individuelle Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ein Überblick, wann wo welche Regelungen in den kommenden Tagen in Kraft treten.

Wie geht es weiter mit Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht?

Was Sie zur Maskenpflicht wissen müssen

Um die Coronavirus-Ausbreitung einzudämmen, gilt in Norddeutschland in Teilen des öffentlichen Raums eine Maskenpflicht.

Bund und Länder haben sich am 26. Mai darauf verständigt, die Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni zu verlängern. Teil der Vereinbarung ist, dass Länder Treffen von bis zu zehn Menschen oder Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit erlauben können. Bis zum 6. Mai hatten sich lediglich zwei einzelne Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen dürfen. Allerdings empfiehlt die Bundesregierung weiterhin, „die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen“. Auch bei Treffen zu Hause sollten Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Am besten seien nach wie vor Treffen im Freien. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Kontaktbeschränkungen am 5. Juni weiter gelockert worden. Seitdem dürfen sich bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder an öffentlichen Orten treffen. In Schleswig-Holstein sind seit dem 8. Juni auch Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig – ohne die Beschränkung auf zwei Familien.

Die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen.

Welche Zeitpläne gelten für die Schulen im Norden?

Die Schulen öffnen schrittweise weiter. Einzelheiten bleiben den Ländern überlassen. Vereinbart wurde zwischen Bund und Ländern jedoch, dass alle Schulkinder möglichst vor den Sommerferien noch mindestens einmal in die Schule gehen können. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern etwa ist geplant, nach den Sommerferien wieder komplett in den Regelbetrieb überzugehen.

Wie sieht es mit Besuchen in Alten- und Pflegeheimen aus?

Pflegebedürftige in Heimen und Menschen in anderen Einrichtungen dürfen in Schleswig-Holstein wieder Besuch bekommen. Dabei gilt im Allgemeinen, dass zu jeder Person in einem Heim oder einer Behinderteneinrichtung eine feste Kontaktperson unter strengen Hygiene-Vorkehrungen wieder Zugang bekommt. Niedersachsen hat das Besuchsverbot für Heimbewohner und Klinikpatienten am 20. Mai teilweise aufgehoben: Seitdem darf ein Heimbewohner von einer festen Person wieder regelmäßig besucht werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Besuch unter Auflagen seit dem 15. Mai möglich, in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen seit dem 18. Mai. Ab dem 15. Juni werden die Auflagen weiter gelockert.

Sind überall im Norden die Geschäfte wieder geöffnet?

Mittlerweile dürfen in allen norddeutschen Bundesländern auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen. Allerdings gilt beim Betreten eine Maskenpflicht. Zudem müssen die Betreiber darauf achten, dass sich nicht zu viele Kunden gleichzeitig in den Geschäften aufhalten, sodass die Abstandsregel von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden kann.

Welche Vorgaben gelten für Restaurants und Cafés?

In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg dürfen Gaststätten und Restaurants inzwischen wieder öffnen – unter Berücksichtigung bestimmter Auflagen. Beispielsweise muss ein Mindestabstand zwischen den Tischen und fremden Personen von 1,50 Metern eingehalten werden. Es gilt vielerorts eine Reservierungspflicht – und die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden.

Was ist in Niedersachsen erlaubt?

In Niedersachsen sind alle weitläufigen Freiluftanlagen, Spielplätze und Parks wieder geöffnet. Dort gilt die 1,50-Meter-Abstandsregel. Auch MuseenAusstellungen, Galerien, Gedenkstätten und Gottesdienste können wieder besucht werden. Freibäder und Fitnessstudios dürfen seit dem 25. Mai wieder öffnen, kontaktloser Sport in öffentlichen und privaten Anlagen ist wieder möglich.

In Niedersachsen hat mittlerweile der Präsenzunterricht an den Schulen für einige Klassenstufen wieder begonnen, seit dem 3. Juni auch für die 2., 7. und 8. Klassen. Es fehlen noch die Klassen 1, 5 und 6 (ab 15. Juni). Die Sommerferien beginnen in Niedersachsen am 16. Juli. In den Kitas findet bis zum 22. Juni eine Notbetreuung statt, danach sollen die Kitas einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder anbieten müssen.

Alle sogenannten körpernahen Dienstleistungen dürfen ebenfalls wieder angeboten werden – unter strengen Hygieneauflagen. Das gilt zum Beispiel für Maniküre-, Pediküre- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen.

Dauercamper und Zweitwohnbesitzer dürfen sich bereits wieder an den jeweiligen Orten aufhalten – das gilt auch wieder für die Ostfriesischen Inseln. Wer dort Lebenspartner, Eltern oder Kinder mit erstem Wohnsitz besuchen möchte, wer dauerhaft auf der Insel arbeitet, darf wieder dorthin. Das gilt auch für Berufsgruppen wie Journalisten, Ärzte, Pflegende, Zahn- und Tiermediziner.

Hotels, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe dürfen seit dem 25. Mai mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent Urlaubsgäste empfangen. Auch Ferienhäuser dürfen wieder belegt werden. Abweichende Regelungen gelten für die Ostfriesischen Inseln: Dort soll die Zahl der Besucher vom Festland begrenzt bleiben. Die Landkreise können per Ausnahmegenehmigung selbst entscheiden, ab wann sie Hotelgäste wieder zulassen.

Restaurants und Gaststätten dürfen wieder vollständig geöffnet sein – unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln.

Corona-Lockerungen: Das ist seit dem 8. Juni anders

Niedersachsen geht in die nächste Phase des Corona-Stufenplans. Seit Montag ist wieder deutlich mehr erlaubt – unter Auflagen. Öffnen dürfen zum Beispiel Kneipen und Hallenbäder.

Am 8. Juni traten weitere Lockerungen in Kraft. Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Alle Besucher müssen einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben. Auch Kneipen dürfen wieder öffnen. Hotels und Campingplätze können ihre Belegungsquote auf bis zu 80 Prozent ausweiten. An Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen und anderen religiösen Feiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen.

Spezialmärkte mit Eintrittsentgelt unter freiem Himmel – etwa Flohmärkte und Tuchmärkte – sowie Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen. Touristische Busreisen sind wieder erlaubt: Fahrgäste müssen während der Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Schwimm-, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen. Die Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg. Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese unter Auflagen etwa für Spaziergänge wieder verlassen.

Was ist in Schleswig-Holstein erlaubt?

Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer dürfen seit dem 4. Mai wieder einreisen. Mit begrenzter Teilnehmerzahl können in Schleswig-Holstein inzwischen auch Gottesdienste wieder stattfinden. MuseenAusstellungen und Tierparks konnten unter Auflagen wieder öffnen, ebenso wie Spielplätze. Kontaktarme Sportarten im Freien sind wieder möglich. Auch Sportgeräte für solche Sportarten wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.

Seit dem 18. Mai dürfen Touristen wieder ins Land. Halligen dürfen wieder betreten werden. Seit dem 25. Mai dürfen täglich bis zu 300 Tagestouristen die Insel Helgoland wieder besuchen. Gaststätten dürfen bis 22 Uhr im Innen- und Außenbereich wieder öffnen. Es gibt keine Kapazitätsgrenzen. Allerdings müssen die Betriebe dafür sorgen, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sowie Wohnmobilstellplätze dürfen seit dem 18. Mai öffnen. Veranstaltungen mit „Sitzungscharakter“ mit bis zu 50 Personen und Gottesdienste sind wieder erlaubt. Zudem können auch Fitnessstudios, Fahrschulen und Kinos wieder den Betrieb aufnehmen.

Neue Regeln ab 8. Juni: Das ist erlaubt, das ist verboten

Die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus werden in SH weiter gelockert. Eine neue Corona-Verordnung ist heute in Kraft getreten. Ein Überblick über Neuerungen und bestehende Einschränkungen.

Seit dem 8. Juni dürfen Freibäder, Saunen und Freizeitparks wieder öffnen. Auch Hallenbäder sollen bei Vorlage von Konzepten zu Abstandsgeboten und Hygieneregeln grundsätzlich wieder aufmachen können. Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 250 Gästen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Gästen sind ebenfalls wieder möglich. Bei Freiluftveranstaltungen mit wechselndem Publikum – wie etwa Flohmärkten – dürfen 100 Menschen gleichzeitig auf dem Gelände sein. Familienfeiern im Außenbereich sind mit bis zu 50 Personen möglich. Außerdem sind Busreisen zu touristischen Zwecken wieder erlaubt – allerdings nur mit einer Belegung von maximal 50 Prozent.

Vorschüler und Kinder mit Förderbedarf dürfen in Gruppen von bis zu zehn Kindern in den Kitas wieder betreut werden. Am 2. Juni startete in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb mit einer Gruppengröße von 15 Kindern mit einer Vollzeitbetreuung aller Vorschulkinder und aller Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf. Vom 22. Juni an soll der volle Regelbetrieb unter Auflagen ermöglicht werden. Spätestens zu Beginn der Sommerferien am 29. Juni soll die Rückkehr in einen nahezu normalen Regelbetrieb flächendeckend erfolgt sein. Die Grundschulen kehrten am 8. Juni zum täglichen Regelbetrieb im Klassenverband zurück. Ab dem 22. Juni sollen mit Einschränkungen auch alle anderen Schul-Jahrgangsstufen folgen. Mit Beginn des neuen Schuljahres am 10. August soll wieder ein Regelbetrieb an allen Schulen möglich sein.

Corona: So geht es mit Kitas und Schulen weiter

Schleswig-Holstein will die Kinderbetreuung und den Schulbetrieb schneller als geplant hochfahren. Unter anderem sollen alle Grundschüler schon am 8. Juni den Unterricht wieder regulär aufnehmen.

Was ist in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt?

Die Öffnung von Kitas und Schulen erfolgt schrittweise. Alle Kinder können seit dem 25. Mai – mit Einschränkungen – wieder in die Kitas gehen. Die Schulen werden bereits seit dem 14. Mai stufenweise für weitere Jahrgänge geöffnet. Nach den Sommerferien, ab dem 3. August, soll es in MV wieder einen verlässlichen Schulbetrieb mit täglichem Regelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 25. Mai dürfen auch Urlauber aus anderen Bundesländern wieder in Hotels, Pensionen und auf Campingplätze nach Mecklenburg-Vorpommern reisen – es sei denn, sie kommen aus Hochrisiko-Gebieten. Die Auslastungskapazität der Betten in den einzelnen Betrieben ist dabei vorerst auf 60 Prozent begrenzt. Am 15. Juni werden möglicherweise weitere Lockerungen beschlossen. Schon seit dem 18. Mai können Bootsverleihe, Fahrradverleihe und Strandkorbvermietungen wieder loslegen.

Seit dem 25. Mai können auch wieder Familienfeiern in eigenen oder gemieteten, abgetrennten Räumen in Gaststätten mit bis zu 30 Menschen durchgeführt werden. Großveranstaltungen dürfen seit dem 18. Mai genehmigungspflichtig in begrenztem Rahmen stattfinden – bis maximal 75 Personen im Innen- und 150 Personen im Außenbereich. Ab Mitte Juni sollen wieder Großveranstaltungen mit bis zu 500 Personen draußen und 200 Personen drinnen möglich sein.

Darüber hinaus dürfen FreibäderKinos und einige Reha-Kliniken wie Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen, Tageskliniken, Kliniken für Psychosomatik und Kliniken für Abhängige wieder öffnen. Gleiches gilt für Sporthallen sowie Fitness-, Tanz- und Yoga-Studios – unter strengen Hygienevorschriften und unter Beachtung der Abstandsregeln von 1,50 Metern.

Hallen- und Spaßbäder dürfen seit dem 8. Juni zu Zwecken des Schul- und Vereinssports sowie für Schwimmkurse unter Hygiene-Auflagen wieder öffnen.

KosmetikstudiosMassagepraxen und andere körpernahe Dienstleistungen sind in Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt – ebenso wie der Breitensport unter freiem Himmel. Die Museen sind wieder geöffnet.

Corona: Drese lockert Kita-Regelungen in MV

Sozialministerin Drese hat in Kitas und Krippen bislang bestehende Einschränkungen weiter gelockert. Eine Gruppe kann nun von mehreren Bezugspersonen betreut werden.

Corona: Lockerungen für Kinos, Freibäder, Gaststätten

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Kinos und Freibäder dürfen ab 25. Mai wieder öffnen.

Was ist in Hamburg erlaubt?

In Hamburg dürfen sich seit dem 13. Mai wieder Mitglieder zweier unterschiedlicher Haushalte in der Öffentlichkeit treffen – allerdings maximal zehn Personen. Neben allen Geschäften und der Gastronomie dürfen auch Hotels – mit maximal 60 Prozent der Auslastung – den Betrieb aufnehmen.

Seit dem 18. Mai können auch Kitas für die Vorschulkinder wieder öffnen, die Viereinhalbjährigen und Geschwisterkinder dürfen seit 4. Juni zurück in die Kitas. Ab dem 18. Juni können wieder alle Kinder die Kindertagesstätten besuchen. In Absprache mit den Trägern solle in einem eingeschränkten Regelbetrieb zunächst eine Betreuung von 20 Stunden pro Woche möglichst an drei Wochentagen gewährleistet werden, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am 8. Juni. Seit dem 25. Mai können alle Schüler wieder in die Schule kommen – aber vorerst bis zu den Sommerferien nur für fünf oder sechs Stunden pro Woche.

Vorausgesetzt, es liegen Hygienekonzepte der Betreiber vor, die geltenden Abstandsregeln werden eingehalten und von den Besuchern werden die Daten erfasst für eine mögliche Kontaktnachverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens, dürfen folgende Einrichtungen in Hamburg seit dem 27. Mai wieder öffnen:

In Fitness- und Sportstudios sowie Yogastudios darf wieder trainiert werden. Auch Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen öffnen. Seit dem 2. Juni können Badegäste wieder in Freibäder. Ab 15. Juni dürfen weitere Schwimmbäder öffnen. Dann können auch die Außenbereiche der Kombi-Bäder unter Auflagen wieder genutzt werden. Die reinen Hallenbäder bleiben weiter geschlossen.

Kinos, die Kino-Gastronomie sowie das Planetarium im Stadtpark dürfen ebenfalls wieder öffnen. Auch Konzerte im Autokino unter freiem Himmel sind erlaubt. Und: Spielhallen, die Spielbank und Wettbüros sind wieder für Besucher geöffnet.

Seniorentreffs in den Bezirken dürfen wieder öffnen. Tageseinrichtungen und Treffs für Obdachlose können tagsüber öffnen, sodass ein Mittagessen ausgeteilt werden kann. Auch Angebote in der Jugendhilfe sind wieder möglich.

Bereits seit Längerem gilt: Unter Auflagen dürfen Kosmetik- und Nagelstudios wieder Kunden empfangen. Auch alle Sportarten im Freien sind mit Abstand wieder möglich, die Außensportanlagen haben geöffnet. Öffentliche und private Spielplätze können wieder genutzt werden. Auch die Außenbereiche von Tierparks und Botanischen Gärten sind wieder geöffnet, Gottesdienste können wieder abgehalten werden. Auch einige Museen können besucht werden. Vorerst weiter geschlossen bleiben Clubs, Bars und Bordelle.

Stand: 09.06.2020 14:58 Uhr NDR