Großer Überblick: Schulen, Friseure, Geschäfte: Hier sehen Sie, welche Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten

28. Februar 2021 Aus Von mvp-web
14:55:07
Der Corona-Lockdown wird bis zum 7. März verlängert, die Bürger in Deutschland können vorerst nicht mit großen Lockerungen rechnen. Es gibt aber Perspektiven – und eine Ausnahmeregelung ab Anfang März.

Die derzeit gültigen Maßnahmen und Regeln werden bis einschließlich 7. März 2021 verlängert – das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Februar beschlossen. Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz ist für den 3. März 2021 vorgesehen.

In der Bund-Länder-Runde am 10. Februar haben sich Ministerpräsidenten und Kanzlerin darauf verständigt, dass die nächsten Öffnungsschritte ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den Ländern unternommen werden können.

Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien erarbeiten bis zum 3. März mit Helge Braun, dem Chef des Bundeskanzleramtes, die nächsten Schritte einer Öffnungsstrategie für weitere Lebensbereiche. Nächste Öffnungsschritte beinhalten unter anderem den Einzelhandel, Museen, Galerien und derzeit noch geschlossene körpernahe Dienstleistungen.

Hier lesen Sie, welches Bundesland die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom 10. Februar wie und wann umsetzt.

Harter Lockdown: Welche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern gelten

Ab wann die neuen Regeln gelten, entscheiden die Bundesländer selbst. Welche Corona-Regeln konkret in den einzelnen Ländern gelten, lesen Sie hier aufgegliedert nach Bundesländern (in alphabetischer Reihenfolge).

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat eindringlich vor einem Nachlassen im Kampf gegen das Coronavirus gewarnt. Auch wenn die Infektionszahlen im Südwesten auf dem bundesweit niedrigsten Stand seien, drohten die aggressiveren Virusvarianten den Erfolg des Lockdowns wieder zunichtezumachen, sagte der Grünen-Politiker nach den Beratungen von Bund und Ländern. “Wir dürfen jetzt nicht nachlassen, sonst riskieren wir eine dritte Welle”, mahnte der Regierungschef. “Es wären dann noch härtere Maßnahmen notwendig, als wir sie jetzt schon haben.” Deshalb sei es richtig, dass der Lockdown mit den Kontaktbeschränkungen bis zum 7. März grundsätzlich weiter geht. Die Mutanten hingen wie ein “Damoklesschwert” über dem Land.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Baden-Württemberg weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • AUSGANGSBESCHRÄNKUNG: 3 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit hohen Corona-Fallzahlen haben erneut eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen. Dies geht aus einer Liste hervor, die das Sozialministerium in Stuttgart am Freitag auf seiner Webseite veröffentlichte. Nicht alle Kommunen, die aus Sicht der Landesregierung als Corona-Hotspot gelten, haben sich bislang zu diesem Schritt entschlossen. Das Ministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr zu erlassen.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Kitas und Grundschulen sind seit dem 22. Februar schrittweise geöffnet worden. Bund und Länder seien sich bei ihrer Konferenz einig gewesen, dass der verlängerte Corona-Lockdown an dieser Stelle zuerst gelockert werden solle. Für Kitas gilt das gleiche. Voraussetzung ist für beide Öffnungen, dass die Infektionszahlen diese zulassen.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung  sind wieder möglich, alle Insassen des Fahrzeugs müssen dabei eine medizinische Maske tragen. Pflanzen und andere gartenbauliche Erzeugnisse, inklusive notweniges Zubehör, können in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten verkauft werden. Andere Warenbereiche müssen abgetrennt werden. Es gelten die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Bayern

Der Lockdown wird in Bayern grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Es gibt aber zum 22. Februar erste Öffnungen an Schulen und Kitas – aber abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Und: Mit der landesweiten nächtlichen Ausgangssperre endet eine besonders umstrittene Regel. Die neuen Maßnahmen gelten ab Montag.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Bayern weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
  • AUSGANGSSPERREN: Die landesweite nächtliche Ausgangssperre in Bayern läuft zum Ende dieser Woche aus. Lediglich in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 soll es weiterhin nächtliche Ausgangssperren geben, künftig ab 22.00 Uhr – also nur regional.
  • GRENZKONTROLLEN: Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus in Tschechien und Teilen Österreichs hat die Bundesregierung neue Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen beschlossen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Tschechien und Tirol am Donnerstag als sogenannte Virusmutationsgebiete eingestuft. Ab Sonntag 0.00 Uhr soll es an den Grenzen stationäre Kontrollen geben.
  • MASKEN: Das Tragen von Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Seit dem 22. Februar dürfen Grundschulklassen an die Schulen zurückkehren – aber nur im Wechselunterricht und nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100. Auch Kitas haben seit diesem Termin wieder im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Pflanzen und Blumen, können in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten verkauft werden. Andere Warenbereiche müssen abgetrennt werden. Es gelten die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, kann Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden.Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Berlin

Der Berliner Senat verständigte auf die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung. Der Senat beschloss dabei eine Verlängerung des bisher bis Sonntag (14. Februar) befristeten Lockdowns um drei Wochen.

  • KONTAKTE: Bisher heißt es in der Infektionsschutzverordnung, das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft sei nur aus triftigen Gründen “zulässig”. Nun werden die Bürger “angehalten”, die Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen. Wie bisher schon sind sie zudem angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Mit einer schrittweisen Öffnung der Schulen ging es am 22. Februar los. Den Anfang machten Schüler der Klassenstufen 1 bis 3. Für sie gibt es Wechselunterricht in halber Klassengröße. Auch der Kita-Betrieb ist ab 22. Februar wieder schrittweise hochgefahren worden. Zunächst ist die Auslastung, die im Rahmen der der aktuellen “Notversorgung” auf 50 Prozent der normalen Kapazität begrenzt ist, auf 60 Prozent gesteigert worden.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • ALKOHOLVERBOT: Das Verbot, Alkohol zu trinken, gilt nur noch in Grünanlagen sowie auf Parkplätzen. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt wird gestrichen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Bibliotheken dürfen wieder Leihbetrieb anbieten. Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Brandenburg

Die Grundschüler in Brandenburg konnten in der Corona-Krise wieder teilweise in die Schulen zurück. Ansonsten bleibt der Großteil der bestehenden Regelungen weiter bestehen.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Brandenburg weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Die Jahrgangstufen 1-6 der Grundschulen in Brandenburg haben am 22. Februar wieder mit Wechselunterricht in der Corona-Krise geöffnet.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Bremen

Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) hat darauf hingewiesen, dass der für eine Öffnung des Einzelhandels entscheidende Wert von 35 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen für die jeweiligen Länder gelte. Er habe dafür plädiert, den 35er-Wert bundeseinheitlich zu sehen, könne aber auch die jetzige Regelung verstehen. Wichtig sei aber, dass sich die Länder untereinander abstimmten, um Einkaufstourismus zu vermeiden.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Bremen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Ab dem 1. März sollen die Grundschulen wieder in voller Klassenstärke unterrichtet werden. Ab Jahrgangstufe 5 soll es Wechselunterricht geben. In Bremen sind die Schulen nicht geschlossen, aber die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Zusätzlich soll es eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas geben.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Blumenläden und Gartencenter sind seit dem 20. Februar wieder geöffnet. Es gelten die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Hamburg

Ungeachtet einiger Öffnungsschritte in den benachbarten Bundesländern verlängert Hamburg den Corona-Lockdown praktisch unverändert. Die einzige Ausnahme sei die Öffnung der Friseurgeschäfte ab 1. März, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) nach einer Sondersitzung des Senats. “Weitere Lockerungsschritte sind jetzt nicht das Gebot der Stunde, so leid mir das tut”, sagte Tschentscher unter Verweis auf die unsichere Lage wegen der Virusvarianten.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Hamburg weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: “Wir hoffen, schon Anfang des Monats die ersten Schritte in Richtung regulärer Kitabetrieb gehen zu können”, so der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich. Vor einer Öffnung müssten aber das Infektionsgeschehen und mögliche Auswirkungen der Virusmutanten auf Kinder genau beurteilt werden.Für die Schulen ist mit Lockerungen erst nach den zweiwöchigen Ferien, also am dem 15. März zu rechnen. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte es abgelehnt, die Schulen noch vor dem frühen Ferienbeginn in der Stadt für wenigen Tage zu öffnen.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Hessen

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat für Verständnis geworben, dass der Lockdown im Kampf gegen Corona zunächst fortgesetzt wird. Die Zahlen der Neuinfektionen müssten “weiter runter”, vor allem mit Blick auf Virusvarianten, die als ansteckender gelten, sagte er nach der Sitzung des hessischen Corona-Kabinetts in Wiesbaden. Bouffier kündigte an, dass bis 3. März ein Perspektivplan erarbeitet werden soll. An dem Tag wollen die Regierungschefs von Bund und Ländern wieder beraten, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergeht. Am Mittwoch war beschlossen worden, den derzeitigen Lockdown zunächst bis 7. März fortzusetzen.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Hessen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Hessen hat wie angekündigt ab dem 22. Februar für die Schüler der Klassen eins bis sechs das Modell des Wechselunterrichts ermöglicht. Von Klasse sieben an gilt mit Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Das soll vorerst bis zu den Osterferien Bestand haben. Auch für die Kitas gilt ab dem 22. Februar wieder der eingeschränkte Regelbetrieb.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird grundsätzlich auch im Nordosten bis zum 7. März verlängert.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Klassenstufen 1 bis 6 kehrten am 24. Februar zum regulären Betrieb zurück. Voraussetzung ist, dass im betroffenen Landkreis oder kreisfreier Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden. Weiter gibt es seit dem 22. Februar an den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Niedersachsen

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat die weitgehende Fortsetzung des Corona-Lockdowns bis zum 7. März verteidigt. Gäbe es die neuen aggressiven Virusmutationen nicht, hätten bei dem aktuell rückläufigen Infektionsgeschehen deutliche Lockerungen in Aussicht genommen werden können, sagte Weil nach den Bund-Länder-Beratungen. Niedersachsen verlängerte schon zum Samstag, 13. Februar, die bisherige Corona-Verordnung mit nur einigen wenigen Erleichterungen.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Niedersachsen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”. Die Kontaktbeschränkungen für Familien in Niedersachsen wurden wie erwartet gelockert. Zum Haushalt gehörende Kinder bis sechs Jahre werden bei der Teilnehmerzahl privater Treffen nicht mehr mitgerechnet. Zuvor galt diese Ausnahme nur für Kinder bis drei Jahre. Außerdem gelten die Kontaktbeschränkung nicht mehr für beruflich bedingte Fahrgemeinschaften. Allerdings müssten die Beteiligten im Auto medizinische Masken tragen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus zu senken.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Im Moment bieten die Kitas lediglich eine Notbetreuung an. Ziel ist weiter eine möglichst geringe Auslastung, was viele Eltern im Homeoffice gleichzeitig vor Probleme stellt. Die Grundschulen sind im Wechselmodell geöffnet, ein Teil der Schüler wird in der Klasse und der andere jeweils abwechselnd zu Hause unterrichtet. Dasselbe gilt für Abschlussklassen an weiterführenden Schulen und angehende Abiturienten sowie etliche Kinder an Förderschulen. Grundschuleltern können ihre Kinder auch noch komplett zu Hause behalten, wenn sie dies sicherer finden. Die sogenannte Präsenzpflicht ist aufgehoben. Alle übrigen Jahrgänge bleiben vorerst im reinen Homeschooling.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen haben ab dem 13. Februar wieder geöffnet, außerdem sind Probefahrten im Auto- und im Fahrradhandel zugelassen.
  • Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat die Verlängerung der coronabedingten Einschränkungen verteidigt. Zwar habe NRW bei der Neuinfektionsrate die niedrigste Zahl seit dem 20. Oktober erreicht, aber die Wirkung der neuen Virus-Variante sei nicht abzuschätzen. “Wir wissen zu wenig über das mutierte Virus”, sagte er in Düsseldorf. Die neue Corona-Verordnung trat am 12. Februar in Kraft. Laschet (CDU) hat zugesichert, dass Bund und Länder in ihrer nächsten Runde am 3. März über weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie beraten werden.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: In Nordrhein-Westfalen begann die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen am 22. Februar. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Primärstufe der Förderschulen startete der Wechselunterricht. Abschlussklassen kehrten in den Präsenzunterricht zurück. NRW will landesweit wieder Präsenzunterricht für alle Schüler anbieten, sobald der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, präzisierte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Weitere Neuerung: FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und schulisches Personal stehen zur Verfügung. Bis zu den Osterferien könnten Lehrer auch zwei Corona-Tests pro Woche machen.
  • FRISEURE: Friseure und Betriebe zur nichtmedizinischen Fußpflege dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Bereits angesetzte Fahrprüfungen, sowie die Vorbereitungen darauf dürfen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden. Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat nach der Bund-Länder-Konferenz das Fehlen eines bundesweiten Stufenplans zu den Öffnungsperspektiven für Kultur, Gruppensport, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe bedauert. Dreyer appellierte an die Menschen, weiter durchzuhalten. Aktuell sorge sie sich um die mutierte Coronavirus-Variante. Die neue Verordnung in Rheinland-Pfalz ist bereits in Kraft getreten.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Rheinland-Pfalz weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Die Grundschulen in Rheinland-Pfalz gingen am 22. Februar vom bisherigen Fernunterricht in einen Wechselunterricht mit dem Lernen im Klassenzimmer über. “Es ist klar, dass mit Schulen und Kitas die ersten Schritte gemacht werden müssen”, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) im Ältestenrat des Landtags in Mainz. Auch in der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen, also in den 5. und 6. Klassen, werde es im März einen Übergang zum Wechselunterricht geben.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln im Saarland

Das Saarland muss sich auch weiterhin auf massive Einschränkungen in der Corona-Pandemie einstellen. Der Lockdown werde grundsätzlich bis zum 7. März verlängert, teilte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans nach Beratungen mit seinen Amtskollegen und Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU) mit. Trotz sinkender Infektionszahlen gebe es Einigkeit, dass gerade angesichts der gefährlicheren Corona-Mutanten “nicht der Zeitpunkt gekommen ist für Lockerungen, sondern dass wir abwarten müssen”, sagte Hans. Nächste Lockerungen seien bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner möglich

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen im Saarland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Seit dem 22. Februar werden im Saarland die Grundschulen im Wechselunterricht öffnen. “Das ist ein wichtiges Signal an die Familien mit kleineren Kindern.” Der Schritt wird begleitet von einem strengen Hygienekonzept und ausgiebigen Testungen.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Sachsen

Michael Kretschmer hält die bei der Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten vereinbarten ersten Lockerungen für verantwortbar. Kretschmer wollte bei einem Statement in der sächischen Staatskanzlei aber nicht mutmaßen, wie es mit Lockerungen weitergeht.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Sachsen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden. Aufgrund der sich ausbreitenden Mutationen im Nachbarland Tschechien hat der Freistaat Sachsen seine Quarantäne-Verordnung mit den Vorschriften für Einreisende verschärft.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat die Öffnung von Schulen und Kitas im Freistaat ab dem 15. Februar verteidigt und einen Ausblick auf weitere Lockerungen gegeben. “Wenn wir bei einer Inzidenz von unter 35 sind, können auch weitere Schritte der Lockerungen erfolgen”, sagte er beim Sender RTL/ntv. Außerdem soll in Sachsen die Präsenzpflicht für Grundschüler vorerst ausgesetzt werden. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken. Sollten die Infektionszahlen aber wieder steigen, werde man die Maßnahmen zurückfahren.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Im Einzelhandel soll bereits am kommenden Montag der Abholservice “Click and Collect” möglich sein. Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bleibt bis aus wenige Ausnahmen bis zum 10. März im Lockdown. Das teilte die Landesregierung nach einer Kabinettssitzung mit. Änderungen stehen bei den körpernahen Dienstleistungen und in der Kinderbetreuung- und Bildung an.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Sachsen-Anhalt weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Sachsen-Anhalt hält an seinem Plan, die Schulen ab 1. März schrittweise wieder zu öffnen, das kündigte der Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) an.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte dürfen ab 1. März wieder öffnen. Es gelten die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein will angesichts sinkender Infektionszahlen in wenigen Teilbereichen Corona-Bestimmungen behutsam lockern. Zoos, Wildparks, Gartenbaucenter und Blumenläden sollen in Schleswig-Holstein zum 1. März öffnen können. Das kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) im Landtag an. Gleiches gelte für bestimmte Sportmöglichkeiten auch innen sowie neben Friseursalons auch für Nagelstudios.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Schleswig-Holstein weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Für Schleswig-Holsteins Grundschüler gibt es in der Corona-Pandemie seit dem 22. Februar an wieder Regelunterricht. “Wir haben in Schleswig-Holstein einen positiven Trend der Infektionszahlen”, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zur Begründung. Außerdem wechselten die Kitas am 22. Februar vom Not- in den Regelbetrieb. Günther kündigte ein “echtes Testregime” für Schulen und Kitas an. “Dort wo wir die Öffnung nicht verantworten können, gilt natürlich weiterhin, dass dort keine Kitagebühren zu entrichten sind von den Eltern”, sagte Günther. In den Klassenstufen fünf und sechs an den weiterführenden Schulen werde es in der nächsten Zeit weiter nur Distanzunterricht geben.
  • FRISEURE: Friseure sowie Nagelstudios dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Zoos, Wildparks, Gartenbaucenter und Blumenläden sollen in Schleswig-Holstein zum 1. März öffnen. Gleiches gelte für bestimmte Sportmöglichkeiten auch innen. Schwimm- und Spaßbäder müssen allerdings geschlossen bleiben. Praktische Fahrschulstunden für berufsspezische Ausbildungen sind Günther zufolge ab 22. Februar möglich. Wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen.

Corona-Regeln in Thüringen

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte nach dem Treffen erklärt, die Verlängerung des Lockdowns bis 7. März sowie die anderen Regelungen würden in Thüringen umgesetzt. Der Corona-Stufenplan der Landesregierung mit Öffnungsschritten abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens solle in einigen Punkten nachjustiert werden. Das sei schon deshalb nötig, weil jetzt ein Wert bei der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und nicht mehr 50 angepeilt werden soll. “Er ist dann Grundlage der Arbeit der Landesregierung”, sagte Ramelow.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Thüringen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, “alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: “Wir werden nicht bis zum 7. März warten, was Schulen und Kindergärten angeht, wir werden auch nicht bis zum 3. März warten”, sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) in einem Gespräch mit dem Sender Antenne Thüringen. Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1 bis 4 befinden sich seit dem 22. Februar wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Auch Kitas sind seitdem wieder geöffnet. Ab dem 1. März sollen Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 und 6 nachziehen. Ab Klassenstufe 7 gilt, dass die 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Landkreis unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegen muss, auch hier soll dann in den eingeschränkte Regelbetrieb gewechselt werden.
  • FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine “stabile” Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.