Große Bundesländer-ÜbersichtCorona-Regeln: Kontaktbeschränkungen in vielen Bundesländern deutlich gelockert

10. Juni 2020 Aus Von mvp-web

Die Bundesländer lockern die verhängten Corona-Einschränkungen. Dabei gehen sie jedoch unterschiedliche Wege – denn das weitere Vorgehen ist nun alleinige Sache der Bundesländer und ihrer Landkreise. Das führt zu einem Flickenteppich.

FOCUS Online gibt einen Überblick über die aktuellen Regeln.

Die Länder driften bei den Corona-Lockerungen immer weiter auseinander. Worauf sich Bund und Länder jedoch geeinigt haben: Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sollen bis 29. Juni verlängert werden.

Dazu gehört, dass sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen.

Einen anderen Weg geht Thüringen: In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen ab 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Das hat das Kabinett beschlossen.

Corona-Regeln in Deutschland: Lockerungen im Bundesländer-Überblick

Für einige ausgewählte Lebensbereiche hat FOCUS Online den aktuellen Stand (10. Juni) zu den Lockerungen in allen 16 Bundesländern für sie zusammengefasst.

Wichtig dabei: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin in allen Bundesländern die Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

In diesem Text erfahren Sie den aktuellen Stand zu:

  • Kontaktbeschränkungen: Wie viele Menschen können sich jetzt offiziell wieder treffen?
  • Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen – welche Möglichkeiten gibt es wo?
  • Schwimmbäder, Freizeitparks – was öffnet wann und wo?
  • Demos (auch gegen Corona-Regeln) – was sind die aktuellen Regeln?
  • Kitas und Schulen: Bis wann können alle Kinder zurück?

Mecklenburg-Vorpommern: Bars und Kneipen dürfen ab 15. Juni wieder öffnen

  • Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars und Kneipen dürfen ab dem 15. Juni aufmachen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Hotels dürfen wieder alle Betten belegen. Gleiches gilt für Campingplätze.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, Hallen- und Spaßbäder sind derzeit eingeschränkt für den Vereinssport und Schwimmkurse geöffnet. Ab dem 15. Juni dürfen wieder alle Schwimmgäste kommen. Freizeitparks sollen dann wieder öffnen.
    Konzerte und Theateraufführungen dürfen von Samstag, 13. Juni, an in Mecklenburg-Vorpommern wieder stattfinden.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt. Ab dem 15. Juni sollen bis zu 300 Menschen teilnehmen dürfen.
  • Schulen und Kitas: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben.

Baden-Württemberg: Bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen

  • Kontaktbestimmungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich seit Mittwoch Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich dann bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen – wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung.
  • Veranstaltungen: In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden.
    Zudem werden auch die Vorgaben für private Feiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind maximal 20 Menschen erlaubt. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten.
  • Restaurants und Bars: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Bäder dürfen öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen wieder in Hallen trainieren.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
  • Schulen und Kitas: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

Bayern: Ab 1. Juli sollen alle Kinder zurück in Kitas

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für Lokale wie Bars, die auf den Getränkeausschank ausgerichtet sind, gibt es noch keine Perspektive.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ausgenommen bleiben die Wellnessbereiche.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien dürfen öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
  • Schulen und Kitas: Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, Mitte Juni sollen dann alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Ab 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

Berlin: Kita-Regelbetrieb ab 22. Juni

  • Kontaktbestimmungen: Neben Angehörigen zweier Haushalte können sich auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
  • Restaurants und Bars: Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet. Seit Mittwoch gilt keine Begrenzung der Öffnungszeiten mehr.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Für Demonstrationen gilt in Berlin seit dem 30. Mai keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.
  • Schulen und Kitas: Ab dem 15. Juni soll in den Kitas die Rückkehr zum Regelbetrieb beginnen, ab dem 22. Juni soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Alle Schüler haben derzeit Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule. Nach Ende der Sommerferien am 7. August sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

Brandenburg plant Öffnung der Kitas ab 15. Juni

  • Kontaktbestimmungen: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt.
  • Schulen und Kitas: Ab dem 15. Juni sollen Kitas wieder für alle Kinder öffnen, die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren.

Bremen: Vorschulkinder dürfen zurück in die Kitas

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Seit dem 1. Juni sind in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.
  • Restaurants und Bars: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
  • Freibäder und Freizeitparks: Die ersten Freibäder können öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
  • Schulen und Kitas: Ab dem 15. beziehungsweise dem 22. Juni läuft bei Kitas und Grundschulen in Bremen ein eingeschränkter Regelbetrieb an, Bremerhaven wartet noch ab.

Hamburg: Treffen zweier Haushalte ohne Mindestabstand möglich

  • Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
  • Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Vom 18. Juni an dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder alle Kinder die Kitas besuchen.

Hessen lockert Kontaktbeschränkung: Ab Donnerstag dürfen sich 10 Personen im Freien treffen

  • Kontaktbestimmungen: Hessen lockert die wegen der Corona-Pandemie verhängten Kontaktbeschränkungen. Von diesem Donnerstag an können sich nun bis zu zehn Menschen treffen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch. Bislang durften nur Angehörige aus zwei Haushalten zusammen unterwegs sein.
  • Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Schwimmbäder, Saunen und Badeseen in Hessen dürfen Anfang nächster Woche wieder öffnen. Das teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch mit. Seit dem 1. Juni waren in Schwimmbädern bereits wieder Schwimmkurse und Schwimmtraining von Vereinen möglich gewesen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
  • Schulen und Kitas: Die Kindertagesstätten in Hessen sollen vom 6. Juli an wieder vollständig öffnen. Darauf hätten sich Land und kommunale Spitzenverbände verständigt, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch. Hessens Grundschulen beginnen am 22. Juni wieder mit dem gemeinsamen Präsenzunterricht für alle Kinder. Das Abstandsgebot gelte dann nicht mehr, so Bouffier (CDU).

Niedersachsen: Kindergärten öffnen ab 22. Juni wieder für alle Kinder – auch Schüler kehren zurück

  • Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars sind geöffnet. Ausgenommen sind Shisha-Bars.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demos unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.
  • Schulen und Kitas: Die Kitas werden zum 22. Juni wieder für alle Kinder geöffnet. Die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

Nordrhein-Westfalen: Alle Grundschüler sollen ab 15. Juni wieder täglich Schule besuchen

  • Kontaktbestimmungen: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
  • Schulen und Kitas: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut – allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, alle Grundschüler sollen ab dem 15. Juni wieder täglich in die Schule

Rheinland-Pfalz: Bars dürfen öffnen & 10 Personen dürfen sich treffen

  • Kontaktbestimmungen: Seit Mittwoch dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.
  • Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars dürfen unter Auflagen öffnen. Seit Mittwoch werden die erlaubten Öffnungszeiten ausgeweitet – späteste Schließzeit ist dann 24.00 Uhr und nicht mehr 22.30 Uhr.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen schon länger wieder öffnen, seit Mittwoch auch wieder sonstige Schwimmbäder und Freizeitparks.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist unter Auflagen wieder möglich.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.
  • Schulen und Kitas: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen

Saarland: 10 Personen dürfen sich treffen – auch in Gaststätten

  • Kontaktbestimmungen: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen – auch in Gaststätten.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23.00 Uhr schließen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Schwimm- und Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Freizeitparks dürfen Besucher empfangen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.
  • Schulen und Kitas: Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.

Sachsen: Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars dürfen öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.
  • Hallen-, Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Hallenbäder können öffnen, wenn die Kommunen deren Hygienekonzept genehmigt haben.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
  • Schulen und Kitas: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Sachsen-Anhalt: Ab spätestens 15. Juni sollen alle Grundschüler täglich zur Schule

  • Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
  • Restaurants und Bars: Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.
  • Hallen-, Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
  • Schulen und Kitas: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.

Schleswig-Holstein: Eingeschränkter Kita-Betrieb seit 1. Juni

  • Kontaktbestimmungen: Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen.
  • Hallen-, Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks können wieder öffnen. Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.
  • Schulen und Kitas: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine tägliche Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.

Thüringen: Kontaktbeschränkungen werden ab 13. Juni aufgehoben

  • Kontaktbestimmungen: In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen ab 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.
  • Hallen-, Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks – solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt. Ab dem 13. Juni ist auch der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen möglich, sofern dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.
  • Schulen und Kitas: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen. Ab dem 15. Juni sollen Kindergärten und Schulen wieder täglich für alle Kinder öffnen.

Focus Online: Mittwoch, 10.06.2020, 13:53