Corona-Gipfel beschließt Verlängerung des Lockdowns

4. März 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 04.03.2021 06:07 Uhr

Der Corona-Gipfel von Bund und Ländern hat am späten Mittwochabend die weitgehende Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Einen kleinen Lichtblick gibt es unter anderem für den Einzelhandel, für Zoos und die Außengastronomie.

In Teilen von Mecklenburg-Vorpommern könnten von kommenden Montag an (8. März) die ersten Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen. Das geht aus den Beschlüssen des Corona-Gipfels hervor, die Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in der Nacht zum Donnerstag vorstellte. Grundlage ist ein mehrstufiger Öffnungsplan, der an einen 50er-Inzidenzwert gekoppelt ist. Die Geschäftsöffnungen – verbunden allerdings mit einer begrenzten Kundenzahl – sind demnach insbesondere im Kreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Rostock möglich, weil die Inzidenz dort unter 50 liegt. Auch landesweit sind Geschäftsöffnungen möglich, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt – allerdings mit Terminvergabe.

Keine Öffnungsperspektive für Tourismus

Laut Schwesig soll auf dem MV-Gipfel am Freitag (5. März) von den betreffenden Kreisen entschieden werden, ob diese Öffnungen tatsächlich vorgenommen werden. Ebenfalls von Montag an, aber landesweit, können Sonnenstudios, Tattoostudios und Buchhandlungen öffnen. Fahrschulunterricht kann dann laut Schwesig bei Vorlage eines negativen Schnelltests erteilt werden. Für den Tourismus gibt es dagegen noch keine Öffnungsperspektive. Über Öffnungen im touristischen Bereich soll auf dem nächsten Bund-Länder-Gipfel am 22. März entschieden werden.

Mehrstündige Beratungen

Die Regierungsspitzen der Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich zuvor nach mehrstündigen Beratungen auf eine weitgehende Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März geeinigt. Allerdings soll es vorher unter bestimmten Voraussetzungen nach Inzidenzwerten die erwähnten abgestuften, kleineren Lockerungen in einigen Bereichen geben – etwa für den Einzelhandel, die Außengastronomie, Theater und Tierparks. Liegt die Inzidenz unter 50, wird mehr möglich sein als bei einer Inzidenz von unter 100. Steigt die Inzidenz über 100, wird die „Notbremse“ gezogen und die Regeln wieder verschärft.

Hausärzte sollen impfen

Geeinigt haben sich die Politiker auch darauf, dass Hausärzte in die Corona-Impfungen eingebunden werden sollen. Im April sollen alle 60.000 Arztpraxen bundesweit ins Impfprogramm einbezogen werden. Abgesichert werden sollen die Öffnungsschritte durch möglichst viele Schnelltests. Ab kommenden Montag soll allen Bürgern ein Schnelltest pro Woche kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bei den Impfungen soll die Spanne zwischen erster und zweiter Impfung maximal ausgenutzt werden, damit mehr Menschen möglichst bald eine erste Impfung bekommen können.

Kontakt zwischen zwei Haushalten

Die Kontaktbeschränkungen werden ab kommender Woche gelockert, Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen werden wieder möglich. Liegt die Inzidenz unter 35, sind auch Treffen von Menschen aus drei Haushalten erlaubt.

Buchhandlungen dürfen öffnen

Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen bundesweit am kommenden Montag Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen. Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 nicht nur für den Einzelhandel geben, sondern auch für Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten. Erlaubt wird dann auch Individualsport (alleine oder zu zweit) sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich.

Ab 22. März ins Gartenlokal bei Inzidenz unter 50 möglich

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen viele Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein. Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es am 22. März um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er-Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.