Großer Überblick: Ab morgen wieder alles anders: Diese Corona-Regeln gelten dann bei Ihnen

Großer Überblick: Ab morgen wieder alles anders: Diese Corona-Regeln gelten dann bei Ihnen

7. März 2021 Aus Von mvp-web
15:39:47
Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, gleichzeitig gibt es einen fünfstufigen Öffnungsplan, der nach regionalen Inzindenzwerten greifen soll. FOCUS Online zeigt, welche Corona-Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben am Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten und sich auf fünf Öffnungsschritte geeinigt.

Der Lockdown bis einschließlich 28. März 2021 verlängert – doch in Stufen soll ab 8. März geöffnet werden. Damit gibt die Bund-Länder-Runde eine Perspektive für die kommenden Wochen, in denen Maßnahmen im Einzelhandel, Freizeitsport, Kulturbereich sowie der Außengastronomie nach festgelegten regionalen Inzidenzwerten gelockert oder wieder verschärft werden.

Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen. Hier lesen Sie, welches Bundesland die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom 3. März wie und wann umsetzt.

Lockdown mit Lockerungen: Welche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern gelten

Ab wann die neuen Regeln gelten, entscheiden die Bundesländer selbst. Welche Corona-Regeln konkret in den einzelnen Ländern gelten, lesen Sie hier aufgegliedert nach Bundesländern.

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Landtag und Landesregierung beraten am Freitag in Schwerin über die Umsetzung der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zur Bewältigung der Corona-Krise. Am Vormittag kommt das Parlament zu einer weiteren Sondersitzung zusammen.

Bund und Länder hatten am Mittwoch angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen vereinbart, den Lockdown bis zum 28. März fortzuführen, zugleich aber einen Stufenplan für Lockerungen beschlossen. Demnach dürfen Läden vom 8. März an wieder für Kunden öffnen, regional abgestuft nach Sieben-Tage-Inzidenz und vielerorts nur nach Anmeldung.

Die 7-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 67,0 (Stand 07.03.2021).

  • KONTAKTE: Zu den angekündigten Lockerungen zählt, dass sich ab dem 8. März wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugehörige Kinder bis 14 zählten ebenfalls nicht mit.
  • EINZELHANDEL: Demnach dürfen Läden vom 8. März an wieder für Kunden öffnen: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 mit vorheriger Terminvergabe, in Gebieten mit stabilen Inzidenzwerten unter 50 auch ohne Anmeldung.
  • KITAS & SCHULEN: Klassenstufen 1 bis 6 kehrten am 24. Februar zum regulären Betrieb zurück. Weiter gibt es seit dem 22. Februar an den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Zugleich wurde die Regierung vor Beginn des für den Nachmittag geplanten Landes-Corona-Gipfels aufgefordert, die Schulen bald auch wieder für höhere Klassen zu öffnen. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) plant offenbar einen ähnlichen Weg wie ihn Bayern bereits angekündigt hat: Schüler und Schülerinnen der Klasse 7 bis 11 können dort ab 15. März wieder in die Schulen zurückkehren. Das soll offenbar auch in Mecklenburg-Vorpommern passieren – nicht erst – wie bisher – bei einer Inzidenz von unter 50, sondern schon bei einer Inzidenz von unter 100.
  • BUCHLÄDEN, BLUMENLÄDEN, GARTENCENTER dürfen ab 8. März öffnen.
  • EINZELHANDEL: In Mecklenburg-Vorpommern darf der Einzelhandel – bis auf die nun beschlossenen Ausnahmen – einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Terminvergabe im sogenannten „Click and meet“-Verfahren empfangen.
  • GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und frühestens ab dem 22. März sollen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos begleitet von Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Außengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. Für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 soll auch hier die Notbremse greifen.
  • SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und für Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • FRISEURE: Friseure haben seit dem 1. März wieder geöffnet. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg wird die beim Gipfel beschlossenen Regeln nicht nur umsetzen, sondern sogar weitere Lockerungen erlauben. Darauf haben sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) bei Beratungen geeinigt.

Die aktuelle Inzidenz für BW liegt (Stand 07.03.2021) laut Robert-Koch-Institut bei 59,7, sie steigt also wieder. Dennoch soll in Kreisen, die stabil unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen liegen, unter anderem der Einzelhandel schrittweise öffnen.

  • KONTAKTE: Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt werden künftig erlaubt sein – beschränkt auf fünf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person von außerhalb gestattet. Auch hier soll es in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 weitere Lockerungen geben. Dann können drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen zusammenkommen. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
  • KITAS & SCHULEN: Grundschulen öffnen ab 15. März für alle Klassen unter eingeschränkter Präsenz. Die Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen sollen ebenfalls unter eingeschränkter Präsenz öffnen. Dabei müssten die „AHA“-Regeln eingehalten werden. Sportunterricht werde es weiterhin nicht geben. Das sei verantwortungsvoll, so Kretschmann: „Wir gehen behutsam vor“, betonte er. Neben bestehenden Testmöglichkeiten könnten alle freiwillig getestet werden.
  • EINZELHANDEL: Der Beschluss von Bund und Ländern, den Baden-Württemberg nun umsetzen will, sieht vor, dass vom kommenden Montag an bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 der Einzelhandel wieder öffnen kann – jedoch mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter beziehungsweise 20 Quadratmeter je nach Verkaufsfläche. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von bis zu 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelten eingeschränkte Lockerungen für diese Bereiche. Shopping geht dann nur mit Termin (Click&Meet) und auch in anderen Einrichtungen muss man einen Termin buchen.
  • MUSEEN, GALERIEN, ZOOS UND BOTANISCHE GÄRTEN dürfen öffnen, müssen aber bei einer Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 Termine zum Besuch vergeben.
  • SPORT: Auch kontaktfreier Sport mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten und im Freien für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind bei einer Inzidenz unter 100 möglich. Das gilt zum Beispiel auch für die Landeshauptstadt Stuttgart, wo die Inzidenz derzeit bei 61,5 liegt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen mit bis zu maximal zehn Personen im Außenbereich möglich, auch auf Außensportanlagen.
  • AUSGANGSBESCHRÄNKUNG: Das Ministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr zu erlassen.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung  sind wieder möglich, alle Insassen des Fahrzeugs müssen dabei eine medizinische Maske tragen. Pflanzen und andere gartenbauliche Erzeugnisse, inklusive notwendiges Zubehör, können in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten verkauft werden.
  • NOTBREMSE: Kretschmann nennt die so genannte Notbremse als wichtiges Mittel, das eine Ausbreitung des Virus infolge von Lockerungen verhindern kann. Heißt: Liegt die Inzidenz über 100, greift eine Notbremse, die wieder einen harten Lockdown in Kraft setzt.

Corona-Regeln in Bayern

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder konkretisierte die Lockerungen für den Freistaat in einer Pressekonferenz am Donnerstag und mahnte gleichzeitig angesichts der Öffnungsschritte zur Vorsicht. „Wahr ist, was hier beschlossen wurde, sind schon sehr große Schritte“ Der März werde demnach ein Übergangsmonat. „Es kann sich zum Guten, aber auch zum Schlechten entwickeln“, sagte der CSU-Chef. „Wir haben die zweite Welle besiegt und die dritte Welle rollt.“ Die Gefahr und Dimension der dritten Welle hänge von jedem Einzelnen ab.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Bayern derzeit (Stand 07.03.2021) bei 69,8.

  • KONTAKTE: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 sind auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten – mit zusammen maximal zehn Personen – möglich. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
  • KITAS & SCHULEN: Alle Schulen sollen wieder Schrittweise bis Ostern öffnen. Auch hier sind die Öffnungsperspektiven an die Inzidenzwerte der jeweiligen Kreise oder kreisfreien Städte gebunden. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen ab 15. März wieder alle Grundschüler in den Präsenzunterricht. Alle weiterführenden Schulen dürfen in den Wechselunterricht. Erstmals somit auch die Mittelstufe bis zur 11. Jahrgangsstufe. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gehen sämtliche Schüler wieder in den Wechselunterricht. Bei einer Inzidenz von über 100 gilt wieder Distanzunterricht für alle, Ausnahme: Abschlussklassen. Mit einem umfangreichen Testkonzept (Lehrer sollen zweimal die Woche getestet werden, für Schüler gibt es ein freiwilliges Testangebot) sollen Ausbrüche schnell eingefangen werden.
  • BUCHHANDLUNGEN: Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz sollen ab kommenden Montag nach den bereits geöffneten Garten- und Baumärkten, Friseuren und Kosmetikstudios auch Buchhandlungen wieder aufsperren können.
  • EINZELHANDEL: In Gegenden mit einer Inzidenz von weniger als 50 dürfen Einzelhändler unter strengen Auflagen für Kunden wieder öffnen können. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 ist zumindest das Konzept „Meet und collect“ wieder möglich. Eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und über 50 hatten am Mittwoch laut Robert Koch-Institut 37 der 105 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte.
  • SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und für Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.
  • GASTRONOMIE UND KULTUR: Restaurants und Bars bleiben noch bis mindestens 22. März geschlossen, danach könnte unter bestimmten Bedingungen zumindest die Außengastronomie öffnen. Bei einer Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder bei einer stabilen oder sinkenden Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, genauso wie für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos.
  • GRENZKONTROLLEN: Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus in Tschechien und Teilen Österreichs gelten weiterhin Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Tschechien und Tirol als sogenannte Virusmutationsgebiete eingestuft.
  • MASKEN: Das Tragen von Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Corona-Regeln in Berlin

Für Entwarnung geben die weiterhin hohen Infektionszahlen in Berlin keinen Grund. Aber vor allem die Aussicht auf immer mehr Corona-Testmöglichkeiten und die zunehmende Zahl an älteren Menschen, die bereits eine Corona-Impfung bekommen haben, lässt aus Sicht des Senats den Schluss zu, Lockerungen grundsätzlich ermöglichen zu können.

Restaurants, Kinos und viele Geschäfte bleiben in Berlin aber dicht. Der Senat hat bei seiner Sondersitzung am Donnerstag eine Verlängerung des zunächst bis Sonntag befristeten Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Damit setzt Berlin eine entsprechende Vereinbarung der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Vortag um. Wenn die Pandemielage das erlaubt, sollen aber eine Reihe von Lockerungen möglich sein. Die neuen Regelungen dafür gelten ab Sonntag.

Die 7-Tage-Inzidenz (Stand 07.03.2021) liegt in Berlin derzeit bei 68,6.

  • VORAUSSETZUNG: Der Corona-Inzidenzwert bei Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bleibt unter 100. Sollte er diesen Wert übersteigen, werden die Lockerungen wieder zum Teil zurückgenommen. Sinken sie hingegen unter 50, soll das Einkaufen weiter erleichtert werden.
  • BISHER GESCHLOSSENE GESCHÄFTE dürfen ab Dienstag (Montag ist Feiertag) wieder unter bestimmten Bedingungen und in eingeschränkter Form öffnen. Einkaufen soll mit vorher gebuchten Terminen, dem sogenannten Click & Meet, und in einem Zeitfenster möglich sein. Erlaubt sind ein Kunde pro 40 Quadratmeter.
  • GARTENMÄRKTE öffnen ebenfalls. Einkaufen geht hier ohne Buchung eines Zeitfensters. BAUMÄRKTE bleiben geschlossen. BUCHHANDLUNGEN hatten in Berlin bereits geöffnet.
  • RESTAURANTS, KNEIPEN, KINOS bleiben in Berlin vorerst geschlossen. Auch bei den Hotels ändert sich nichts. Frühestens ab dem 22. März könnte es, abhängig von der Infektionslage, Lockerungen geben. Etwa für Tische draußen vor Restaurants mit tagesaktuellem Coronatest und Online-Anmeldung.
  • PRIVATE TREFFEN MIT FREUNDEN: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
  • MUSEEN, GALERIEN, GEDENKSTÄTTEN dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Neben Zugangsbeschränkungen gilt in geschlossenen Räumen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • TIERHÄUSER VON ZOO und TIERPARK sowie das AQUARIUM dürfen ebenfalls unter strengen Auflagen sowie Maskenpflicht öffnen.
  • KOSMETIK- UND NAGELSTUDIOS, KÖRPERPFLEGE und weitere KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Diese Anbieter dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Wenn es um Kosmetik im Gesicht geht, braucht der Kunde einen tagesaktuellen negativen Corona-Test
  • SPORT IM FREIEN: Erlaubt für bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten ohne Körperkontakt. Zulässig ist auch der gemeinsame Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 12 Jahren. Der Bund hatte die Altersgrenze auf 14 gesetzt.

Corona-Regeln in Brandenburg

Nach dem Bund-Länder-Gipfel will das Brandenburger Kabinett am Freitagnachmittag über die neuen Corona-Regeln mit möglichen Öffnungsschritten je nach Infektionslage entscheiden. Dabei deutet sich eine landesweite Regelung von Lockerungen an.

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei 63,3 (Stand 07.03.2021), wie das Gesundheitsministerium in Potsdam mitteilte.

  • KONTAKTE: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
  • KITAS & SCHULEN: Die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen sollen ab 15. März in den Wechselunterricht gehen können. Das hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bereits am Donnerstag im Landtag angekündigt. Bisher gilt das nur in Grundschulen und für Abschlussklassen.
  • EINZELHANDEL SOWIE MUSEEN UND GALERIEN: Wenn die Zahl neuer Infektionen zwischen 50 und 100 pro 100.000 Einwohner in einer Woche liegt, soll demnach ab Montag (8. März) der Einkauf im Einzelhandel und der Besuch von Museen mit Termin erlaubt werden, bei unter 50 gilt nur eine Begrenzung der Kundenzahl.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Corona-Regeln in Bremen

Bremens Landeschef Andreas Bovenschulte (SPD) trat noch um 23.30 Uhr nach dem Corona-Gipfel am Mittwoch vor die Presse. „Wir haben versucht, einen Mittelweg zwischen notwendigem Infektionsschutz und Öffnungsperspektiven zu finden“, sagte Bremens Bürgermeister. Dabei sei aber auch die Einsicht gewachsen, nicht in einem dauerhaften Lockdown verweilen zu können, in dem die Menschen keine Hoffnung oder Öffnungsperspektiven hätten.

Der Bremer Senat berät am Freitagmittag über die neuen Corona-Maßnahmen in Bremen. Strittig ist noch, ob es einen gemeinsamen Schwellenwert bei der Sieben-Tage-Inzidenz für das ganze Bundesland geben soll, unterhalb dessen Lockerungen möglich wären. Wenn für Bremen und Bremerhaven die Inzidenzzahlen einzeln berechnet werden, dann könnten die Städte eigene Wege gehen, was Corona-Beschränkungen oder -Öffnungen angeht. Die Abstimmung mit Niedersachsen würde aber schwieriger. „Einkaufs-Tourismus“ wäre wohl die Folge.

Die 7-Tage-Inzidenz in Bremen liegt derzeit (Stand 07.03.2021) bei 65,9.

  • KONTAKTE: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Corona-Regeln in Hamburg

Mit Bauchschmerzen hat sich der rot-grüne Senat in Hamburg zur vollständigen Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Corona-Lockerungen entschlossen. Man wolle die Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern vom Mittwoch vollständig umsetzen. Die entsprechende Verordnung werde derzeit erarbeitet und rechtzeitig veröffentlicht, damit die Lockerungen am Montag in Kraft treten können.

Die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg liegt derzeit bei 76,3 (Stand 07.03.2021).

  • KONTAKTE: Ab Montag dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Bis einschließlich Sonntag sind nur Treffen mit einer haushaltsfremden Person erlaubt, wobei schon eine Mutter und ihr Baby als zwei Personen zählen.
  • BUCHLÄDEN, BLUMENLÄDEN, GARTENCENTER dürfen ab Montag öffnen
  • EINZELHANDEL: In Hamburg darf der Einzelhandel – bis auf die nun beschlossenen Ausnahmen – einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Terminvergabe im sogenannten „Click and meet“-Verfahren empfangen.
  • GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und frühestens ab dem 22. März sollen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos begleitet von Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Außengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. Für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 soll auch hier die Notbremse greifen.
  • SPORT: Bei einer Inzidenz unter 100 soll auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich wieder erlaubt werden. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.
  • FAHR- UND FLUGSCHULEN können mit Hygienekonzept ab dem 8. März wieder öffnen. Ein tagesaktueller Corona-Schnelltest oder Selbsttest ist für die Lernenden Pflicht. Auch das Personal muss regelmäßig getestet werden.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • SCHULEN: Hamburgs Schulen sollen am 15. März für einzelne Klassenstufen wieder vorsichtig öffnen. Voraussetzung ist laut Senat, dass die Infektionslage sich nicht erheblich verschlechtert. Dann könnten nach den Ferien Grundschüler sowie Abschlussklassen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in halbierten Klassen im Wechselmodell tageweise in der Schule lernen. Die Präsenzpflicht soll allerdings weiterhin aufgehoben bleiben. Bis zu den Frühjahrsferien wurde Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zu Hause lernen. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken.
  • KITAS: Ab dem 15. März sollen die Hamburger Kitas vom Notbetrieb in einen eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Das hat die Sozialbehörde im Vorfeld der Beratung von Bund und Ländern am 3. März bekanntgegeben. Für einen besseren Infektionsschutz sollen die Mitarbeitenden in den Kitas zweimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Auch ruft die Behörde alle Mitarbeitenden der Kitas auf, sich impfen zu lassen. Im eingeschränkten Regelbetrieb können alle Kinder wieder mindestens 20 Stunden in den Kitas bereut werden. Den vollen Umfang an Stunden können nur Alleinerziehende, Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen sowie Familien in Not in Anspruch nehmen. Seit dem 25. Januar galt in Kitas nur noch eine „erweiterte Notbetreuung“. Sie führte dazu, dass Kitas geschlossen wurden – außer für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf oder Betreuungsbedarf.

Corona-Regeln in Hessen

Hessen wagt vom kommenden Montag an weitere vorsichtige Öffnungsschritte des Corona-Lockdowns. „Worauf wir uns von Seiten der Länder in den langen Verhandlungen mit dem Bund verständigt haben, ist ein Kompromiss“, erklärte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts. „Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden.“ Die Instrumente Impfen und Testen würden helfen, den Weg aus dem Lockdown behutsam zu gehen.

Die Beschlüsse sind an die hessenweite Inzidenz (Stand 07.03.2021: 66,1) gebunden. Sollte diese wieder über 100 steigen, können Lockerungen zurückgenommen werden.

  • KONTAKTE: Zu den angekündigten Lockerungen zählt, dass sich ab dem 8. März wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugehörige Kinder bis 14 zählten ebenfalls nicht mit.
  • BAUMÄRKTE, GARTENMÄRKTE, BAUMSCHULEN sowie BUCHHANDLUNGEN dürfen öffnen.
  • EINZELHANDEL: Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten. Das bedeutet, dass Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung erfolgen kann. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: eine Person je angefangener 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
  • SPORT: Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich – also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens fünf Personen. Fitnessstudios dürfen nach strengen Hygieneregeln wieder Öffnen. Auch hier muss zunächst ein Termin vereinbart werden.
  • MUSEEN, THEATER und dergleichen können besucht werden. Allerdings gilt auch hier, dass vorher ein Termin ausgemacht werden muss. Außerdem müssen Kontaktdaten hinterlassen werden.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Hessen hat wie angekündigt ab dem 22. Februar für die Schüler der Klassen eins bis sechs das Modell des Wechselunterrichts ermöglicht. Von Klasse sieben an gilt mit Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Das soll vorerst bis zu den Osterferien Bestand haben. Auch für die Kitas gilt ab dem 22. Februar wieder der eingeschränkte Regelbetrieb.
  • FRISEURE: Friseure dürfen seit dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Corona-Regeln in Niedersachsen

Nach der Bund-Länder-Verständigung auf eine stufenweise Lockerung der Corona-Beschränkungen setzt Niedersachsen die Schritte mit der Möglichkeit regionaler Abweichungen um. Niedersachsen setzt den von Bund und Ländern vereinbarten Corona-Kurs regional differenziert um. Bei Lockerungen und Verschärfungen der Corona-Beschränkungen soll die Infektionslage in den Landkreisen berücksichtigt werden.

Wie auch bundesweit wird der Lockdown grundsätzlich aber bis zum 28. März verlängert. Die Infektionszahlen stagnierten auch in Niedersachsen weiter bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 58,8 (Stand 07.03.2021).

Grundlage der Lockerungsschritte sind intensive Schnelltests für alle Bevölkerungsgruppen, die für Schulen und Kindertagesstätten schon ab der kommenden Woche verfügbar sein sollen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Auch auf einen zügigen Impffortschritt wird gesetzt.

  • KONTAKTE: Zu den angekündigten Lockerungen zählt, dass sich ab dem 8. März wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugehörige Kinder bis 14 zählten ebenfalls nicht mit.
  • EINZELHANDEL: Wie auch bundesweit wird es hier vom kommenden Montag (8. März) an die Möglichkeit des Terminshoppings geben, das heißt ein Einkauf nach der Vereinbarung eines Termins in dem jeweiligen Geschäft. Die Baumärkte sollen zunächst geschlossen bleiben. Über Modellprojekte für eine weitere Öffnung des Handels wird nachgedacht.
  • SCHULEN: Die Schulen in Niedersachsen weiten ihren Betrieb vom 15. März an wieder aus. Dann beenden die Klassen 5 bis 7 sowie der 12. Jahrgang das Homeschooling. Sie kehren im Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurück, wie das Kultusministerium mitteilte. Eine Woche später, vom 22. März an, sollen dann alle Schulen und Jahrgänge in den Wechselunterricht zurückkehren. Für Grundschüler und Abschlussklassen gilt zudem bereits vom kommenden Montag (8. März) an wieder die Präsenzpflicht. Bisher konnten die Eltern dieser Schüler entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder von zu Hause aus lernen lassen wollen.
  • KITAS: Ebenfalls vom 8. März an kehren die Kindertagesstätten zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb. Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, allerdings dürfen sich die Gruppen nicht durchmischen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben.
  • GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und frühestens ab dem 22. März sollen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos begleitet von Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Außengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. Für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 soll auch hier die Notbremse greifen.
  • SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und für Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

Der Lockdown wird verlängert, Kontaktbeschränkungen im Privaten dafür aber etwas gelockert und auch das öffentliche Leben soll abhängig von der jeweiligen Infektionslage in vorsichtigen Schritten wieder hochgefahren werden: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sieht in dem beim Corona-Gipfel verabschiedeten Stufenplan für Lockerungen in der Corona-Krise einen „Perspektivwechsel“: „Wir dürfen nicht nur auf Inzidenzwerte schauen“, sagte Laschet in der Nacht zum Donnerstag in Düsseldorf. Die Öffnungsschritte in NRW sollen sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz orientieren, nicht an der einzelner Kreise.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen ist in Nordrhein-Westfalen (Stand 07.03.2021) leicht auf 65,1 gestiegen.

  • KONTAKTE: Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.
  • EINZELHANDEL: Aufgrund der Durchschnittsinzidenz in NRW soll ab 8. März die Öffnungsstufe 3 in NRW in Kraft treten. Damit können Geschäfte wieder Kunden empfangen – mit dem „Click and Meet“-System. Noch ist unklar, ob dementsprechend die Kreise und Städte, die Zahlen weiter über 100 haben, öffnen dürfen – davon betroffen ist etwa der Märkische Kreis.
  • KÖRPERNAHE DIENSTLEISTER dürfen wieder ihren Beruf ausüben. Außerdem nehmen FAHR- UND FLUGSCHULEN wieder ihren Unterricht auf.
  • Viele MUSEEN und ZOOS in Nordrhein-Westfalen wollen die Öffnungsschritte bereits ab nächster Woche umsetzen und wieder öffnen.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: In Nordrhein-Westfalen sollen alle rund 2,5 Millionen Schüler vor den Osterferien zumindest tageweise wieder in die Klassenräume zurückkehren. Nachdem jüngere Schüler und Abschlussjahrgänge am 22. Februar den Anfang gemacht hatten, holt NRW ab 15. März nun auch alle Schüler der weiterführenden Schulen im Wechselmodell vor Ostern in die Klassen zurück. Ab Montag sollen Lehrer geimpft werden. Laut Bund-Länder-Beschluss sollen die Länder sicherstellen, dass Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. In NRW können sich bisher nur Lehrkräfte zweimal pro Woche kostenlos testen lassen.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz plant vom kommenden Montag an weitere „konkrete Öffnungsschritte“ aus dem Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das teilte die Staatskanzlei in Mainz am Mittwochabend nach der Videoschalte der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Merkel mit. Zugleich werde es eine „Notbremse“ geben, wenn die Zahl der Neuinfektionen steigt. Der Wert dafür liegt nach dem Beschluss der Länderchefs und der Kanzlerin bei 100 pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen.

„Es waren lange und schwierige Verhandlungen, aber mit einer Inzidenz von unter 50 gibt es eine klare Perspektive für Rheinland-Pfalz,“ so Dreyer. Sollte die Infektionslage aber nicht stabil unter 50 bleiben, sei bei einer Infektionslage zwischen 50 und 100 allerdings zumindest eine generelle Öffnung des Einzelhandels erst Anfang April möglich.

Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz (Stand 07.03.2021) in Rheinland-Pfalz bei 43,7.

  • BUCHHANDLUNGEN, BLUMENGESCHÄFTE und GARTENMÄRKTE können ab dem 8. März wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt. Auch die KÖPRERNAHE DIENSTLEISTUNGEN können wieder starten. Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann (wie zum Beispiel Kosmetik und Rasur) sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.
  • KONTAKTE: Ab 8. März dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
  • KITAS & SCHULEN: Die Grundschulen in Rheinland-Pfalz gingen am 22. Februar vom bisherigen Fernunterricht in einen Wechselunterricht mit dem Lernen im Klassenzimmer über. Nach den Grundschulen dürfen nun auch die Klassen fünf und sechs mit Wechselunterricht beginnen. Auch die Vorschulkinder können in die Kitas zurückkehren. Ab 15. März werde der Elternappell zurückgenommen. Es bleibe beim Betrieb der Kitas unter Corona-Bedingungen. Neben den bereits eingeführten Schnelltests für das Personal an Kitas und Schulen werde bis Anfang April auch vorbereitet, alle Schülerinnen und Schüler einmal in der Woche testen zu lassen, sagte Dreyer.
  • EINZELHANDEL: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liegen, könne der Einzelhandel wieder öffnen. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen. Mit benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Liegen die Infektionen über dieser Marke bis maximal 100, greifen in diesem Öffnungsschritt erhöhte Schutzmaßnahmen. Dann wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Einzelhandel öffnen.
  • MUSEEN, GALERIEN UND BOTANISCHE GÄRTEN können bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 wieder öffnen. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und maximal 100 dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich.
  • GASTRONOMIE UND KULTUR: Die Außengastronomie könne ab dem 22. März öffnen, wenn die Inzidenz weitere 14 Tage stabil unter 50 bleibe, erklärte Dreyer. Das gelte auch für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos.
  • SPORT: Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner dürfen maximal 10 Personen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben. Liegt die Inzidenz über 50, seien tagesaktuelle Schnell- und Selbsttests dabei verpflichtend, sagte Dreyer.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Corona-Regeln im Saarland

Trotz leichter Lockerungen wird der Lockdown im Saarland grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Um Öffnungsschritte abzusichern, werde es vermehrt Schnelltests geben. „Das Saarland wird sich bei der Ausgestaltung der Regelung an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz orientieren“, sagte der saarländische Regierungssprecher Alexander Zeyer.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Saarland liegt derzeit (Stand 07.03.2021) bei 55,9.

  • KONTAKTE: Die strengen Beschränkungen privater Kontakte werden zum Wochenbeginn leicht gelockert. Es dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen – mit maximal fünf Personen plus Kindern bis 14 Jahren. Auch Außen-Sport mit maximal fünf Personen soll es wieder geben.
  • KITAS & SCHULEN: Seit 22. Februar sind Grundschulen im Wechselunterricht, die Kitas wieder im Regelbetrieb. Am 8. März folgen nun die Klassen 5 und 6 in den Wechselbetrieb zwischen Unterricht im Klassenraum und Lernen von zuhause. Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2022 haben dann Präsenzunterricht. Ab dem 15. März sollen die restlichen Jahrgangsstufen in den Wechselunterricht folgen, teilte das Bildungsministerium mit.
  • BUCHHANDLUNGEN, BLUMENLÄDEN und GARTENCENTER dürfen ab dem 8.März öffnen.
  • EINZELHANDEL: In den restlichen Geschäften wird ein Termin-Shopping („Click & Meet“) mit einem Kunden pro 40 Quadratmetern erlaubt sein.
  • MUSEEN und ZOOS können mit Terminbuchungen besucht werden.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Corona-Regeln in Sachsen

Sachsen will bei seinen neuen Corona-Lockerungen äußerst vorsichtig bleiben. Am Donnerstag stellte das Kabinett Eckpunkte der Regelungen vor. Sie sollen am Freitag vom Kabinett beschlossen werden, am kommenden Montag in Kraft treten und bis zum 28. März gelten. In vielem will Sachsen den am Mittwoch von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen folgen.

Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) machte kein Hehl daraus, dass ihm die geplante Öffnung in Deutschland zu schnell und zu weit geht. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Krise sei vorbei und Corona sei nicht mehr gefährlich, sagte er. Denn das sei der Weg in einen dritten Lockdown. Das Schlimmste wäre, die mit viel Kraft und Zumutungen erreichten Erfolge leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen liegt derzeit (Stand 07.03.2021) bei 81,6.

  • SCHULE: Förderschulen sollen vom 10. März an wieder öffnen – mit festen Klassen. Ab 15. März werden die Schulen für alle Schülerinnen und Schüler wieder geöffnet, die bisher noch keinen Zugang hatten; hier ist ein Wechselbetrieb geplant. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Land oder im Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt den Wert von 100 überschreitet, sollen die Schulen wieder geschlossen werden. Für den Schulbetrieb soll es regelmäßige Tests geben – ab 15. März sollen sie an Schulen verfügbar sein. Für Schüler ab Klasse fünf ist ein wöchentlicher Test vorgesehen, für Lehrer und anderes Personal zwei.
  • KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Künftig sollen mehr Kontakte möglich sein. Ein Hausstand darf einen weiteren bei maximal fünf Personen treffen; Kinder unter 14 zählen dabei nicht mit. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 darf ein Hausstand mit zwei weiteren und bis zu zehn Menschen zusammenkommen. Sollte der Inzidenzwert die Zahl von 100 überschreiten gilt wieder die bisherige Formel: ein Hausstand plus eine Person.
  • AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Die Ausgangssperre und die 15-Kilometer-Regel soll in der neuen Schutzverordnung nicht mehr vorgesehen sein. Allerdings soll eine Regelung für Hotspots gelten, die bei einer regionalen Inzidenz ab 100 Alkoholverbote und Ausgangsbeschränkungen möglich macht. Das können die Landkreise in Eigenregie erlassen.
  • WELCHE GESCHÄFTE WIEDER OFFEN SIND: Unabhängig von Inzidenzen sollen nun auch Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Baumärkte wieder öffnen dürfen – mit Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Kundenzahl. Fahrschulen sollen mit Hygienemaßnahmen und einer wöchentlichen Testung des Personals wieder an den Start gehen dürfen. Die Testpflicht gilt, sobald die Tests auch verfügbar sind.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Voraussetzung ist, wenn die Inzidenz in Sachsen und zusätzlich im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt fünf Tage lang unter dem Wert von 100 liegt. Dann können etwa körpernahe Dienstleistungen wie Massagen und Kosmetik wieder angeboten werden. Voraussetzung ist eine Testung des Personals, später auch der Kunden.
  • SPORT: Sport soll für Kinder in Gruppen bis zu 20 Kindern auf Außenanlagen erlaubt sein. Bei einer Inzidenz unter von 50 soll „kontaktfreier Sport“ in Gruppen bis zehn Personen möglich sein. Fußball etwa zählt nicht dazu.
  • MUSEEN, GALERIEN, ZOOS, BOTANISCHE GÄRTEN und GEDENKSTÄTTEN sollen ab 15. März mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung wieder öffnen. Sinkt die Inzidenz landesweit und regional unter 50, fallen diese Bedingungen weg. Dann darf auch der Einzelhandel mit einer Quadratmeterbegrenzung wieder Kunden empfangen.
  • GASTRONOMIE: Frühestens ab 22. März ist eine Öffnung des Außenbereiches von Gaststätten möglich, wenn die Inzidenz regional und sachsenweit bei unter 100 liegt. Voraussetzung sind Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung. Wenn mehrere Hausstände zusammensitzen, braucht man einen tagesaktuellen Schnelltest.
  • OPER, THEATER, KINO, BIBLIOTHEKEN und KONZERTHALLEN: Auch hier werden bei einem Inzidenzwert von unter 100 tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung gemacht. Gleiches gilt für den Besuch von Musikschulen und Tanzschulen.
  • Für alle Objekte der KATEGORIE WEITERE ÖFFNUNGEN gilt: Wenn die Inzidenz 100 drei Tagen hintereinander überschritten wird, muss die Einrichtung wieder schließen. Gleiches gilt, wenn mehr als 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Shoppen mit Termin, offene Kosmetikstudios, Öffnung von Museen und Gedenkstätten: Sachsen-Anhalt trägt die Beschlüsse aus den Bund-Länder-Beratungen zu den Corona-Maßnahmen mit. Das hat die Landesregierung am Donnerstag beschlossen. Weitergehende Pläne soll es in der kommenden Woche geben. Die Lockerungen sollen landesweit gelten, unabhängig vom regionalen Infektionsgeschehen.

Bund und Länder haben sich auf eine Notbremse bei einer Inzidenz von 100 oder höher geeinigt. Sachsen-Anhalt geht diese Regelung mit. Steigt in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Corona-Inzidenz, soll regional reagiert werden. Darauf hat die Landesregierung am Donnerstag hingewiesen. Wenn also in einem Landkreis die Inzidenz den Wert von 100 übersteigt, werden nur dort Lockerungen zurückgenommen. In anderen Landesteilen soll sich dadurch nichts ändern. Generell ausgenommen von Einschränkungen sind die Bereiche, die seit dem 1. März wieder geöffnet sind.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt liegt derzeit (Stand 07.03.2021) bei 81,6.

  • KONTAKTE: Ab Montag darf sich ein Haushalt mit einem zweiten Haushalt mit bis zu fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bisher ist nur ein Hausstand plus eine weitere Person erlaubt. Die Zahl der Haushalte, mit denen eine Familie Kontakt hat, soll noch immer möglichst klein gehalten werden. Hier kommt dann doch wieder die 35er-Inzidenz ins Spiel: Wird sie unterschritten, dürfen sich insgesamt drei Haushalte mit bis zu zehn Personen treffen. Kontakte vermeiden gilt aber weiterhin.
  • KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Am Montag dürfen auch Kosmetik-, Nagel- und Tattosstudios öffnen. Kunden müssen sich aber vorher anmelden.
  • EINZELHANDEL: Während in den meisten Ländern in Deutschland erst am 8. März wieder Blumenläden, Gartenmärkte und Buchläden öffnen dürfen, hat Sachsen-Anhalt diese Schritte schon lange vollzogen. Sie bleiben, ebenso wie Bau- und Supermärkte, mit den geltenden Hygieneregeln geöffnet. Alle anderen Einzelhändler können Kunden in kleineren Gruppen im Laden bedienen, wenn diese sich vorher einen Termin buchen. Eine reguläre Ladenöffnung ohne vorherige Terminbuchung wäre nach jetzigen Planungen ab 5. April möglich – wenn das Infektionsgeschehen nicht deutlich zunimmt
  • MUSEEN, GEDENKSTÄTTEN und GALERIEN können wieder für Publikum öffnen. Dafür muss aber vorab ein Ticket gekauft werden.
  • SPORT: Vor allem für den Nachwuchssport soll es deutliche Verbesserungen geben, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte. Demnach dürfen von Montag an wieder bis zu 20 Kinder inklusive Betreuer draußen trainieren, wenn das ohne direkten Körperkontakt möglich ist. Für Erwachsene gilt voraussichtlich, dass Sport im Freien mit bis zu fünf Beteiligten möglich ist. Zudem wird Rehabilitationssport wieder erlaubt.
  • GASTGEWERBE: Bleibt das Infektionsgeschehen stabil, könnten die Sachsen-Anhalter ab 22. März wieder auf den Außenterrassen der Cafés und Restaurants sitzen – wenn sie sich vorher einen Termin gebucht haben. Zudem stellte Ministerpräsident Haseloff in Aussicht, dass Osterurlaub für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt möglich sein könnte – ausschließlich mit dem eigenen Haushalt und in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen. „Es wäre ein erster Schritt“, ergänzte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD). „Bevor gar nichts geht, halte ich das als Tourismusminister für überlegenswert.“
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: In den meisten Regionen in Sachsen-Anhalt gilt auch nächste Woche der eingeschränkte Betrieb. Das heißt: An Grundschulen lernen die Kinder in festen Klassen, mit einem fest zugeteilten Lehrer in einem zugeteilten Raum. Es gilt keine Präsenzpflicht. Ältere Jahrgänge werden aufgeteilt und lernen abwechselnd zu Hause. Eine Ausnahme ist Mansfeld-Südharz: Der Kreis ist dank seines geringen Infektionsgeschehens der erste, der in den uneingeschränkten Regelbetrieb wechselt. Das heißt, von Montag an gilt dort täglicher Präsenzunterricht bei voller Klassenstärke für alle Kinder und Jugendlichen – bei entsprechenden Hygieneregeln. Das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler sollen mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Präsenzwoche angeboten bekommen.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Als Land mit den aktuell niedrigsten Corona-Infektionszahlen in Deutschland geht Schleswig-Holstein weitere, vorsichtige Öffnungsschritte. So darf der Einzelhandel ab Montag wieder aufmachen. Das gilt unter anderem auch für Fahrschulen, Kosmetik- und Massagestudios sowie Museen, wie die Landesregierung am Donnerstag bekanntgab. Alles ist an strikte Vorschriften gebunden. Die Außengastronomie soll nach jetzigem Stand am 22. März öffnen können. An dem Tag wollen Bund und Länder auch entscheiden, wie es im Blick auf Ostern mit dem Tourismus und der Innengastronomie weitergeht.

Schleswig-Holstein hatte mit Stand Mittwochabend (07.03.2021) 45,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Das war der niedrigste Wert aller Bundesländer.

  • KONTAKTE: Schon von kommender Woche an sind auch in Schleswig-Holstein wieder Treffen von zwei Haushalten möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, sollen – anders als bisher – künftig als ein Hausstand gelten. Derzeit darf sich in Schleswig-Holstein ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen. Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 35, sind Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt.
  • EINZELHANDEL: Aufgrund der niedrigen Inzidenz darf der Einzelhandel aufmachen. In Geschäften bis 800 Quadratmeter müssen pro Kunde 10 und in größeren Läden 20 Quadratmetern Fläche je Kunde vorhanden sein. Ausgenommen ist wegen der weiter hohen Infektionszahlen die Stadt Flensburg. Derzeit sind im Norden außer Supermärkten noch weitere Geschäfte für den täglichen Bedarf sowie GARTENCENTER und BLUMENLÄDEN geöffnet. Außerdem sollen auch BUCHHANDLUNGEN dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden – sie dürfen also auch öffnen.
  • Von Montag an dürfen zudem FAHR- UND FLUGSCHULEN ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen, auch TATTOO- UND SONNENSTUDIOS. Wenn bei der Behandlung nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller negativer Covid-19-Test der Kunden nötig. Ebenfalls öffnen können GALERIEN und BOTANISCHE GÄRTEN.
  • SPORT UND MUSIK: Kinder- und Jugendtreffen sollen in festen 10er-Gruppen erlaubt sein, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können dann im Rahmen des organisierten Vereinssports draußen trainieren. Gruppen mit bis zu zehn Personen können bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht. Außerschulische Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Musikschulen können Einzelunterricht anbieten.
  • GASTRONOMIE: Konkret sollen Perspektiven für diesen Bereich am 22. März erneut verhandelt werden – der Regierungschef stellte aber bereits klar: „Wenn wir nicht über 100 gehen, werden wir in Schleswig-Holstein Außengastronomie ermöglichen“, sagte Günther mit Blick auf die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Die Außengastronomie soll in dem Fall ab dem 22. März öffnen können.
  • FRISEURE sowie Nagelstudios sind seit dem 1. März wieder geöffnet. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: Für Schleswig-Holsteins Grundschüler gibt es in der Corona-Pandemie seit dem 22. Februar an wieder Regelunterricht. In weiten Teilen Schleswig-Holsteins können die Kinder und Jugendlichen aus den 5. und 6. Klassen vom nächsten Montag an wieder zum Präsenzunterricht in die Schulen gehen. Wo die Grundschüler derzeit Wechselunterricht haben, starten die Jahrgänge 5 und 6 ebenfalls in den Wechselunterricht. Die Landesregierung berate darüber, wie die Teststrategie des Landes unter Berücksichtigung der Selbsttests erweitert werden könne. Noch in dieser Woche werde auch feststehen, wann für die an Schulen Tätigen Impfungen gegen Corona beginnen können. Das Gesundheitsministerium habe angekündigt, darüber in dieser Woche zu informieren.

Corona-Regeln in Thüringen

Testen, Impfen und Regeln anpassen: Nach den Beratungen von Bund und Ländern über die Corona-Pandemie arbeitet die Thüringer Landesregierung an einem Weg zu leichten Lockerungen im Lockdown. Auch im Freistaat sollen künftig Buchläden, Anbieter von Kinderschuhen und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios wieder öffnen können, wie die Thüringer Staatskanzlei am Donnerstag nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Angesichts der hohen Infektionszahlen seien aber vorerst nur in diesen drei Bereichen Öffnungen vorgesehen, hieß es. Eine entsprechende Verordnung, die das regelt, soll nach bisherigen Plänen erst ab dem 14. März und bis zum 30. März gelten.

In ihr sollen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch aufgenommen werden, wie eine Sprecherin der Thüringer Staatskanzlei sagte. Darauf habe sich das Kabinett bei einer Sitzung am Donnerstag verständigt.

Thüringen bleibt das am härtesten von der Pandemie betroffene Bundesland. Die Zahl der neuen Corona-Fälle je 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tage lag am Freitag (07.03.2021) bei knapp 131,9, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts hervorgeht. In Thüringen gelten deswegen bis zum 14. März die aktuellen Corona-Maßnahmen.

  • KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Thüringen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
  • MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • KITAS & SCHULEN: „Wir werden nicht bis zum 7. März warten, was Schulen und Kindergärten angeht, wir werden auch nicht bis zum 3. März warten“, sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) in einem Gespräch mit dem Sender Antenne Thüringen. Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1 bis 4 befinden sich seit dem 22. Februar wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Auch Kitas sind seitdem wieder geöffnet. Seit dem 1. März betrifft das auch Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 und 6. Ab Klassenstufe 7 gilt, dass die 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Landkreis unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegen muss, auch hier soll dann in den eingeschränkte Regelbetrieb gewechselt werden.
  • FRISEURE: Friseure dürfen seit  dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
  • WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.