Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen
Der Lockdown wird verlängert, Kontaktbeschränkungen im Privaten dafür aber etwas gelockert und auch das öffentliche Leben soll abhängig von der jeweiligen Infektionslage in vorsichtigen Schritten wieder hochgefahren werden: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sieht in dem beim Corona-Gipfel verabschiedeten Stufenplan für Lockerungen in der Corona-Krise einen „Perspektivwechsel“: „Wir dürfen nicht nur auf Inzidenzwerte schauen“, sagte Laschet in der Nacht zum Donnerstag in Düsseldorf. Die Öffnungsschritte in NRW sollen sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz orientieren, nicht an der einzelner Kreise.
Die Sieben-Tage-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen ist in Nordrhein-Westfalen (Stand 07.03.2021) leicht auf 65,1 gestiegen.
- KONTAKTE: Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.
- EINZELHANDEL: Aufgrund der Durchschnittsinzidenz in NRW soll ab 8. März die Öffnungsstufe 3 in NRW in Kraft treten. Damit können Geschäfte wieder Kunden empfangen – mit dem „Click and Meet“-System. Noch ist unklar, ob dementsprechend die Kreise und Städte, die Zahlen weiter über 100 haben, öffnen dürfen – davon betroffen ist etwa der Märkische Kreis.
- KÖRPERNAHE DIENSTLEISTER dürfen wieder ihren Beruf ausüben. Außerdem nehmen FAHR- UND FLUGSCHULEN wieder ihren Unterricht auf.
- Viele MUSEEN und ZOOS in Nordrhein-Westfalen wollen die Öffnungsschritte bereits ab nächster Woche umsetzen und wieder öffnen.
- MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
- REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
- HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
- KITAS & SCHULEN: In Nordrhein-Westfalen sollen alle rund 2,5 Millionen Schüler vor den Osterferien zumindest tageweise wieder in die Klassenräume zurückkehren. Nachdem jüngere Schüler und Abschlussjahrgänge am 22. Februar den Anfang gemacht hatten, holt NRW ab 15. März nun auch alle Schüler der weiterführenden Schulen im Wechselmodell vor Ostern in die Klassen zurück. Ab Montag sollen Lehrer geimpft werden. Laut Bund-Länder-Beschluss sollen die Länder sicherstellen, dass Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. In NRW können sich bisher nur Lehrkräfte zweimal pro Woche kostenlos testen lassen.
Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz plant vom kommenden Montag an weitere „konkrete Öffnungsschritte“ aus dem Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das teilte die Staatskanzlei in Mainz am Mittwochabend nach der Videoschalte der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Merkel mit. Zugleich werde es eine „Notbremse“ geben, wenn die Zahl der Neuinfektionen steigt. Der Wert dafür liegt nach dem Beschluss der Länderchefs und der Kanzlerin bei 100 pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen.
„Es waren lange und schwierige Verhandlungen, aber mit einer Inzidenz von unter 50 gibt es eine klare Perspektive für Rheinland-Pfalz,“ so Dreyer. Sollte die Infektionslage aber nicht stabil unter 50 bleiben, sei bei einer Infektionslage zwischen 50 und 100 allerdings zumindest eine generelle Öffnung des Einzelhandels erst Anfang April möglich.
Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz (Stand 07.03.2021) in Rheinland-Pfalz bei 43,7.
- BUCHHANDLUNGEN, BLUMENGESCHÄFTE und GARTENMÄRKTE können ab dem 8. März wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt. Auch die KÖPRERNAHE DIENSTLEISTUNGEN können wieder starten. Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann (wie zum Beispiel Kosmetik und Rasur) sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.
- KONTAKTE: Ab 8. März dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
- KITAS & SCHULEN: Die Grundschulen in Rheinland-Pfalz gingen am 22. Februar vom bisherigen Fernunterricht in einen Wechselunterricht mit dem Lernen im Klassenzimmer über. Nach den Grundschulen dürfen nun auch die Klassen fünf und sechs mit Wechselunterricht beginnen. Auch die Vorschulkinder können in die Kitas zurückkehren. Ab 15. März werde der Elternappell zurückgenommen. Es bleibe beim Betrieb der Kitas unter Corona-Bedingungen. Neben den bereits eingeführten Schnelltests für das Personal an Kitas und Schulen werde bis Anfang April auch vorbereitet, alle Schülerinnen und Schüler einmal in der Woche testen zu lassen, sagte Dreyer.
- EINZELHANDEL: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liegen, könne der Einzelhandel wieder öffnen. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen. Mit benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Liegen die Infektionen über dieser Marke bis maximal 100, greifen in diesem Öffnungsschritt erhöhte Schutzmaßnahmen. Dann wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Einzelhandel öffnen.
- MUSEEN, GALERIEN UND BOTANISCHE GÄRTEN können bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 wieder öffnen. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und maximal 100 dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich.
- GASTRONOMIE UND KULTUR: Die Außengastronomie könne ab dem 22. März öffnen, wenn die Inzidenz weitere 14 Tage stabil unter 50 bleibe, erklärte Dreyer. Das gelte auch für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos.
- SPORT: Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner dürfen maximal 10 Personen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben. Liegt die Inzidenz über 50, seien tagesaktuelle Schnell- und Selbsttests dabei verpflichtend, sagte Dreyer.
- MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
- REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
- HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
Corona-Regeln im Saarland
Trotz leichter Lockerungen wird der Lockdown im Saarland grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Um Öffnungsschritte abzusichern, werde es vermehrt Schnelltests geben. „Das Saarland wird sich bei der Ausgestaltung der Regelung an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz orientieren“, sagte der saarländische Regierungssprecher Alexander Zeyer.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Saarland liegt derzeit (Stand 07.03.2021) bei 55,9.
- KONTAKTE: Die strengen Beschränkungen privater Kontakte werden zum Wochenbeginn leicht gelockert. Es dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen – mit maximal fünf Personen plus Kindern bis 14 Jahren. Auch Außen-Sport mit maximal fünf Personen soll es wieder geben.
- KITAS & SCHULEN: Seit 22. Februar sind Grundschulen im Wechselunterricht, die Kitas wieder im Regelbetrieb. Am 8. März folgen nun die Klassen 5 und 6 in den Wechselbetrieb zwischen Unterricht im Klassenraum und Lernen von zuhause. Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2022 haben dann Präsenzunterricht. Ab dem 15. März sollen die restlichen Jahrgangsstufen in den Wechselunterricht folgen, teilte das Bildungsministerium mit.
- BUCHHANDLUNGEN, BLUMENLÄDEN und GARTENCENTER dürfen ab dem 8.März öffnen.
- EINZELHANDEL: In den restlichen Geschäften wird ein Termin-Shopping („Click & Meet“) mit einem Kunden pro 40 Quadratmetern erlaubt sein.
- MUSEEN und ZOOS können mit Terminbuchungen besucht werden.
- MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
- REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
- HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
Corona-Regeln in Sachsen
Sachsen will bei seinen neuen Corona-Lockerungen äußerst vorsichtig bleiben. Am Donnerstag stellte das Kabinett Eckpunkte der Regelungen vor. Sie sollen am Freitag vom Kabinett beschlossen werden, am kommenden Montag in Kraft treten und bis zum 28. März gelten. In vielem will Sachsen den am Mittwoch von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen folgen.
Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) machte kein Hehl daraus, dass ihm die geplante Öffnung in Deutschland zu schnell und zu weit geht. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Krise sei vorbei und Corona sei nicht mehr gefährlich, sagte er. Denn das sei der Weg in einen dritten Lockdown. Das Schlimmste wäre, die mit viel Kraft und Zumutungen erreichten Erfolge leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen liegt derzeit (Stand 07.03.2021) bei 81,6.
- SCHULE: Förderschulen sollen vom 10. März an wieder öffnen – mit festen Klassen. Ab 15. März werden die Schulen für alle Schülerinnen und Schüler wieder geöffnet, die bisher noch keinen Zugang hatten; hier ist ein Wechselbetrieb geplant. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Land oder im Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt den Wert von 100 überschreitet, sollen die Schulen wieder geschlossen werden. Für den Schulbetrieb soll es regelmäßige Tests geben – ab 15. März sollen sie an Schulen verfügbar sein. Für Schüler ab Klasse fünf ist ein wöchentlicher Test vorgesehen, für Lehrer und anderes Personal zwei.
- KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Künftig sollen mehr Kontakte möglich sein. Ein Hausstand darf einen weiteren bei maximal fünf Personen treffen; Kinder unter 14 zählen dabei nicht mit. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 darf ein Hausstand mit zwei weiteren und bis zu zehn Menschen zusammenkommen. Sollte der Inzidenzwert die Zahl von 100 überschreiten gilt wieder die bisherige Formel: ein Hausstand plus eine Person.
- AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Die Ausgangssperre und die 15-Kilometer-Regel soll in der neuen Schutzverordnung nicht mehr vorgesehen sein. Allerdings soll eine Regelung für Hotspots gelten, die bei einer regionalen Inzidenz ab 100 Alkoholverbote und Ausgangsbeschränkungen möglich macht. Das können die Landkreise in Eigenregie erlassen.
- WELCHE GESCHÄFTE WIEDER OFFEN SIND: Unabhängig von Inzidenzen sollen nun auch Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Baumärkte wieder öffnen dürfen – mit Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Kundenzahl. Fahrschulen sollen mit Hygienemaßnahmen und einer wöchentlichen Testung des Personals wieder an den Start gehen dürfen. Die Testpflicht gilt, sobald die Tests auch verfügbar sind.
- WEITERE ÖFFNUNGEN: Voraussetzung ist, wenn die Inzidenz in Sachsen und zusätzlich im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt fünf Tage lang unter dem Wert von 100 liegt. Dann können etwa körpernahe Dienstleistungen wie Massagen und Kosmetik wieder angeboten werden. Voraussetzung ist eine Testung des Personals, später auch der Kunden.
- SPORT: Sport soll für Kinder in Gruppen bis zu 20 Kindern auf Außenanlagen erlaubt sein. Bei einer Inzidenz unter von 50 soll „kontaktfreier Sport“ in Gruppen bis zehn Personen möglich sein. Fußball etwa zählt nicht dazu.
- MUSEEN, GALERIEN, ZOOS, BOTANISCHE GÄRTEN und GEDENKSTÄTTEN sollen ab 15. März mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung wieder öffnen. Sinkt die Inzidenz landesweit und regional unter 50, fallen diese Bedingungen weg. Dann darf auch der Einzelhandel mit einer Quadratmeterbegrenzung wieder Kunden empfangen.
- GASTRONOMIE: Frühestens ab 22. März ist eine Öffnung des Außenbereiches von Gaststätten möglich, wenn die Inzidenz regional und sachsenweit bei unter 100 liegt. Voraussetzung sind Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung. Wenn mehrere Hausstände zusammensitzen, braucht man einen tagesaktuellen Schnelltest.
- OPER, THEATER, KINO, BIBLIOTHEKEN und KONZERTHALLEN: Auch hier werden bei einem Inzidenzwert von unter 100 tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung gemacht. Gleiches gilt für den Besuch von Musikschulen und Tanzschulen.
- Für alle Objekte der KATEGORIE WEITERE ÖFFNUNGEN gilt: Wenn die Inzidenz 100 drei Tagen hintereinander überschritten wird, muss die Einrichtung wieder schließen. Gleiches gilt, wenn mehr als 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind.
Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt
Shoppen mit Termin, offene Kosmetikstudios, Öffnung von Museen und Gedenkstätten: Sachsen-Anhalt trägt die Beschlüsse aus den Bund-Länder-Beratungen zu den Corona-Maßnahmen mit. Das hat die Landesregierung am Donnerstag beschlossen. Weitergehende Pläne soll es in der kommenden Woche geben. Die Lockerungen sollen landesweit gelten, unabhängig vom regionalen Infektionsgeschehen.
Bund und Länder haben sich auf eine Notbremse bei einer Inzidenz von 100 oder höher geeinigt. Sachsen-Anhalt geht diese Regelung mit. Steigt in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Corona-Inzidenz, soll regional reagiert werden. Darauf hat die Landesregierung am Donnerstag hingewiesen. Wenn also in einem Landkreis die Inzidenz den Wert von 100 übersteigt, werden nur dort Lockerungen zurückgenommen. In anderen Landesteilen soll sich dadurch nichts ändern. Generell ausgenommen von Einschränkungen sind die Bereiche, die seit dem 1. März wieder geöffnet sind.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt liegt derzeit (Stand 07.03.2021) bei 81,6.
- KONTAKTE: Ab Montag darf sich ein Haushalt mit einem zweiten Haushalt mit bis zu fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bisher ist nur ein Hausstand plus eine weitere Person erlaubt. Die Zahl der Haushalte, mit denen eine Familie Kontakt hat, soll noch immer möglichst klein gehalten werden. Hier kommt dann doch wieder die 35er-Inzidenz ins Spiel: Wird sie unterschritten, dürfen sich insgesamt drei Haushalte mit bis zu zehn Personen treffen. Kontakte vermeiden gilt aber weiterhin.
- KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Am Montag dürfen auch Kosmetik-, Nagel- und Tattosstudios öffnen. Kunden müssen sich aber vorher anmelden.
- EINZELHANDEL: Während in den meisten Ländern in Deutschland erst am 8. März wieder Blumenläden, Gartenmärkte und Buchläden öffnen dürfen, hat Sachsen-Anhalt diese Schritte schon lange vollzogen. Sie bleiben, ebenso wie Bau- und Supermärkte, mit den geltenden Hygieneregeln geöffnet. Alle anderen Einzelhändler können Kunden in kleineren Gruppen im Laden bedienen, wenn diese sich vorher einen Termin buchen. Eine reguläre Ladenöffnung ohne vorherige Terminbuchung wäre nach jetzigen Planungen ab 5. April möglich – wenn das Infektionsgeschehen nicht deutlich zunimmt
- MUSEEN, GEDENKSTÄTTEN und GALERIEN können wieder für Publikum öffnen. Dafür muss aber vorab ein Ticket gekauft werden.
- SPORT: Vor allem für den Nachwuchssport soll es deutliche Verbesserungen geben, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte. Demnach dürfen von Montag an wieder bis zu 20 Kinder inklusive Betreuer draußen trainieren, wenn das ohne direkten Körperkontakt möglich ist. Für Erwachsene gilt voraussichtlich, dass Sport im Freien mit bis zu fünf Beteiligten möglich ist. Zudem wird Rehabilitationssport wieder erlaubt.
- GASTGEWERBE: Bleibt das Infektionsgeschehen stabil, könnten die Sachsen-Anhalter ab 22. März wieder auf den Außenterrassen der Cafés und Restaurants sitzen – wenn sie sich vorher einen Termin gebucht haben. Zudem stellte Ministerpräsident Haseloff in Aussicht, dass Osterurlaub für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt möglich sein könnte – ausschließlich mit dem eigenen Haushalt und in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen. „Es wäre ein erster Schritt“, ergänzte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD). „Bevor gar nichts geht, halte ich das als Tourismusminister für überlegenswert.“
- MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
- REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
- HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
- KITAS & SCHULEN: In den meisten Regionen in Sachsen-Anhalt gilt auch nächste Woche der eingeschränkte Betrieb. Das heißt: An Grundschulen lernen die Kinder in festen Klassen, mit einem fest zugeteilten Lehrer in einem zugeteilten Raum. Es gilt keine Präsenzpflicht. Ältere Jahrgänge werden aufgeteilt und lernen abwechselnd zu Hause. Eine Ausnahme ist Mansfeld-Südharz: Der Kreis ist dank seines geringen Infektionsgeschehens der erste, der in den uneingeschränkten Regelbetrieb wechselt. Das heißt, von Montag an gilt dort täglicher Präsenzunterricht bei voller Klassenstärke für alle Kinder und Jugendlichen – bei entsprechenden Hygieneregeln. Das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler sollen mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Präsenzwoche angeboten bekommen.
Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
Als Land mit den aktuell niedrigsten Corona-Infektionszahlen in Deutschland geht Schleswig-Holstein weitere, vorsichtige Öffnungsschritte. So darf der Einzelhandel ab Montag wieder aufmachen. Das gilt unter anderem auch für Fahrschulen, Kosmetik- und Massagestudios sowie Museen, wie die Landesregierung am Donnerstag bekanntgab. Alles ist an strikte Vorschriften gebunden. Die Außengastronomie soll nach jetzigem Stand am 22. März öffnen können. An dem Tag wollen Bund und Länder auch entscheiden, wie es im Blick auf Ostern mit dem Tourismus und der Innengastronomie weitergeht.
Schleswig-Holstein hatte mit Stand Mittwochabend (07.03.2021) 45,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Das war der niedrigste Wert aller Bundesländer.
- KONTAKTE: Schon von kommender Woche an sind auch in Schleswig-Holstein wieder Treffen von zwei Haushalten möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, sollen – anders als bisher – künftig als ein Hausstand gelten. Derzeit darf sich in Schleswig-Holstein ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen. Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 35, sind Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt.
- EINZELHANDEL: Aufgrund der niedrigen Inzidenz darf der Einzelhandel aufmachen. In Geschäften bis 800 Quadratmeter müssen pro Kunde 10 und in größeren Läden 20 Quadratmetern Fläche je Kunde vorhanden sein. Ausgenommen ist wegen der weiter hohen Infektionszahlen die Stadt Flensburg. Derzeit sind im Norden außer Supermärkten noch weitere Geschäfte für den täglichen Bedarf sowie GARTENCENTER und BLUMENLÄDEN geöffnet. Außerdem sollen auch BUCHHANDLUNGEN dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden – sie dürfen also auch öffnen.
- Von Montag an dürfen zudem FAHR- UND FLUGSCHULEN ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen, auch TATTOO- UND SONNENSTUDIOS. Wenn bei der Behandlung nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller negativer Covid-19-Test der Kunden nötig. Ebenfalls öffnen können GALERIEN und BOTANISCHE GÄRTEN.
- SPORT UND MUSIK: Kinder- und Jugendtreffen sollen in festen 10er-Gruppen erlaubt sein, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können dann im Rahmen des organisierten Vereinssports draußen trainieren. Gruppen mit bis zu zehn Personen können bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht. Außerschulische Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Musikschulen können Einzelunterricht anbieten.
- GASTRONOMIE: Konkret sollen Perspektiven für diesen Bereich am 22. März erneut verhandelt werden – der Regierungschef stellte aber bereits klar: „Wenn wir nicht über 100 gehen, werden wir in Schleswig-Holstein Außengastronomie ermöglichen“, sagte Günther mit Blick auf die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Die Außengastronomie soll in dem Fall ab dem 22. März öffnen können.
- FRISEURE sowie Nagelstudios sind seit dem 1. März wieder geöffnet. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind.
- MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
- REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
- HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
- KITAS & SCHULEN: Für Schleswig-Holsteins Grundschüler gibt es in der Corona-Pandemie seit dem 22. Februar an wieder Regelunterricht. In weiten Teilen Schleswig-Holsteins können die Kinder und Jugendlichen aus den 5. und 6. Klassen vom nächsten Montag an wieder zum Präsenzunterricht in die Schulen gehen. Wo die Grundschüler derzeit Wechselunterricht haben, starten die Jahrgänge 5 und 6 ebenfalls in den Wechselunterricht. Die Landesregierung berate darüber, wie die Teststrategie des Landes unter Berücksichtigung der Selbsttests erweitert werden könne. Noch in dieser Woche werde auch feststehen, wann für die an Schulen Tätigen Impfungen gegen Corona beginnen können. Das Gesundheitsministerium habe angekündigt, darüber in dieser Woche zu informieren.
Corona-Regeln in Thüringen
Testen, Impfen und Regeln anpassen: Nach den Beratungen von Bund und Ländern über die Corona-Pandemie arbeitet die Thüringer Landesregierung an einem Weg zu leichten Lockerungen im Lockdown. Auch im Freistaat sollen künftig Buchläden, Anbieter von Kinderschuhen und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios wieder öffnen können, wie die Thüringer Staatskanzlei am Donnerstag nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Angesichts der hohen Infektionszahlen seien aber vorerst nur in diesen drei Bereichen Öffnungen vorgesehen, hieß es. Eine entsprechende Verordnung, die das regelt, soll nach bisherigen Plänen erst ab dem 14. März und bis zum 30. März gelten.
In ihr sollen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch aufgenommen werden, wie eine Sprecherin der Thüringer Staatskanzlei sagte. Darauf habe sich das Kabinett bei einer Sitzung am Donnerstag verständigt.
Thüringen bleibt das am härtesten von der Pandemie betroffene Bundesland. Die Zahl der neuen Corona-Fälle je 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tage lag am Freitag (07.03.2021) bei knapp 131,9, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts hervorgeht. In Thüringen gelten deswegen bis zum 14. März die aktuellen Corona-Maßnahmen.
- KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Thüringen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
- MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
- REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
- HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
- KITAS & SCHULEN: „Wir werden nicht bis zum 7. März warten, was Schulen und Kindergärten angeht, wir werden auch nicht bis zum 3. März warten“, sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) in einem Gespräch mit dem Sender Antenne Thüringen. Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1 bis 4 befinden sich seit dem 22. Februar wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Auch Kitas sind seitdem wieder geöffnet. Seit dem 1. März betrifft das auch Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 und 6. Ab Klassenstufe 7 gilt, dass die 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Landkreis unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegen muss, auch hier soll dann in den eingeschränkte Regelbetrieb gewechselt werden.
- FRISEURE: Friseure dürfen seit dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.
- WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.