Glawe: Anreiseregeln in Vorpommern-Greifswald ungültig
24. Juni 2020Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die erst am gestrigen Dienstag getroffenen Regeln für Urlauber aus Risikogebieten komplett zurückgenommen.
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) hatte diese heute für nicht zulässig erklärt. Der Kreis wollte Gästen aus Risikogebieten, die nach Mecklenburg-Vorpommern reisen und keinen Corona-Test vorweisen können, nachträgliche Tests ermöglichen. Außerdem war geplant, Urlaubern eine besondere Form der Quarantäne durch Absonderung in ihrem Urlaubsquartier einzuräumen.
Glawe: Urlauber aus Risikogebieten ohne Negativ-Test müssen nach Hause
Das sei nicht möglich, sagte Glawe NDR 1 Radio MV. Die Landesverordnung sei präzise. Urlauber aus Risikogebieten, die sich ohne negativen Corona-Test im Land aufhalten, seien widerrechtlich hier. Es sei ausdrücklich in der Landesverordnung geklärt, dass diese Personen unverzüglich das Land verlassen müssen, heißt es in einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums an die Landkreise, das NDR 1 Radio MV vorliegt. Als Risikogebiete gelten Landkreise mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
Landkreis hatte spezielle Regeln erlassen
Auch die Regelung des Kreises, nach der Hoteliers und Vermieter ihre Urlauber 36 Stunden vor Anreise über die im Land geltenden Regeln informieren müssen sowie die Regel, dass Gastgeber die negativen Corona-Tests von Urlaubern aus Risikogebieten kontrollieren müssen, entfallen damit ebenfalls. Der Landkreis hatte Touristen aus dem Landkreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen zur Abreise gedrängt und gleichzeitig besondere Quarantäne-Formen und Nachtestungen angeboten.
Wer schon im Land ist, darf bleiben – auch ohne Test
Gleichzeitig machte Glawe klar, dass Urlauber willkommen seien – auch solche aus Risikogebieten. Die müssten allerdings einen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer schon in MV Urlaub mache und aus einer Region komme, die erst nach der Anreise am Übernachtungsort zum Risikogebiet wurde, der dürfe ohne weitere Tests bleiben. Das Ministerium hat eine Klarstellung an alle Landkreise geschickt und auf die gültige Rechtslage verwiesen.