Corona-Ticker: Bald keine Kontaktbeschränkungen mehr in MV
30. Juni 2020
In Mecklenburg-Vorpommern gelten die Kontaktbeschränkungen nur noch bis zum 10. Juli. Von dann an dürfen sich Menschen wieder nach Belieben mit anderen in der Öffentlichkeit treffen. Darauf verständigte sich das Kabinett am Dienstag nach mehrstündigen Beratungen mit Vertretern von Gewerkschaften, Wirtschafts- und Kommunalverbänden sowie Medizinexperten. „Wir können es sehr gut vertreten, dass wir weiter lockern, weil wir weiterhin geringe Neuinfektionszahlen haben“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Es gelte, eine „zweite Welle“ zu verhindern. Deshalb sei es unabdingbar, weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.
Busreisegruppen dürfen ab 10. Juli Tagesausflüge nach MV machen
Außerdem dürfen Busreisegruppen ab dem 10. Juli wieder Tagesausflüge in den Nordosten machen. Die Abstandsgebote in Bussen entfallen, allerdings muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und die Fahrgäste registriert werden. Individueller Tagestourismus mit der Bahn oder dem Auto bleibt aber weiterhin untersagt. Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) rechtfertigte das Festhalten am Tagestourismus-Verbot mit Corona-Ausbrüchen in anderen Regionen Deutschlands wie etwa Nordrhein-Westfalen. Glawe rechnet durch die Teil-Öffnung für Busreisegruppen mit 10.000 bis 15.000 mehr touristischen Gästen.
Mehr Personen bei Veranstaltungen erlaubt
Auch bei den Veranstaltungen gibt es Lockerungen. Durften bisher sich in Innenräumen nur 100 und bei Außenveranstaltungen 300 Personen treffen, werden diese Begrenzungen auf 200 (innen) und 500 (außen) erhöht. Tanzen ist bei Familienfeiern erlaubt. Großveranstaltungen ab 1.000 Personen bleiben weiter untersagt. Märkte wie Töpfer- oder Flohmärkte werden ab dem 10. Juli auch wieder möglich. Auch Messen sollen nach Vorlage entsprechender Konzepte wieder ausgerichtet werden dürfen.
Sperrstunde auf 2 Uhr verschoben
Beim Freizeitsport sind Wettkämpfe wieder mit Zuschauern erlaubt – begrenzt auf 200 innen und 500 außen. Wettkämpfe dürfen in allen Sportarten wieder durchgeführt werden. Diskotheken und Clubs müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. In der Gastronomie wird die Sperrstunde von Mitternacht auf 2 Uhr nachts verschoben. Auf Familienfesten darf noch länger gefeiert werden. Einschulungsfeiern sind wieder mit mehr Teilnehmern möglich. Dazu haben die Schulen entsprechende Konzepte erarbeitet.
Regelbetrieb in Kitas, Krippen, Horte und Schulen ab 1. August
In den Schulen, Kitas, Horte und Krippen soll ab dem 1. August wieder der Regelbetrieb Einzug halten. „Dafür setzen wir stärker auf Testungen bei Lehrern und Schülern“, so Schwesig. Dabei gebe es drei Stufen. Trete ein Corona-Fall auf, werde durchgetestet. Die Kosten tragen die Krankenkassen. Das Personal kann in Abständen bis zu den Herbstferien unabhängig von Symptomen freiwillig getestet werden. Zusätzlich soll das Modell für stichprobenartige Testungen in bestimmten Kitas und Schulen eingeführt werden. Bei der Kinderbetreuung werden offene Konzepte wieder möglich, das heißt, festgelegte Räume und Gruppen sind nicht mehr nötig.
Nächste Beratungen am 4. August
Sämtliche Maßnahmen sollen am 10. Juli wirksam werden. Das Kabinett will sie am 7. Juli beschließen und in die neue Verordnung einfließen lassen. Diese soll neu aufgesetzt und mit Blick auf eine bessere Verständlichkeit vereinfacht werden. Die nächsten Corona-Beratungen sollen kurz nach dem Schulstart im Land am 4. August stattfinden.