Landkreis Rostock: Ausgangs-Beschränkungen in Teilen des Kreises
13. April 2021In Teilen des Landkreises Rostock gelten ab Mittwoch (14. April) eine nächtliche Ausgangssperre und verschärfte Kontaktbeschränkungen. Grund ist die gestiegene Sieben-Tages-Inzidenz in Verbindung mit einem diffusen Infektionsgeschehen, wie der Kreis am Dienstag mitteilte.
In Teilen des Kreises habe die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschritten, teilte der Landkreis in einer am Dienstagnachmittag veröffentlichten Allgemeinverfügung mit. Dies sei auf ein diffuses Infektionsgeschehen zurückzuführen. Es gelten demnach von Mittwoch an eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich dann nur mit einer weiteren Person treffen – ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren sowie notwendige Betreuungspersonen bei Menschen mit Behinderung. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand.
Zehn Ämter und amtsfreie Städte betroffen
Die Maßnahmen gelten für folgende Ämter und amtsfreie Städte im Landkreis Rostock:
- Amt Bad Doberan-Land
- Amt Bützow-Land
- Amt Laage
- Amt Mecklenburgische Schweiz
- Amt Neubukow-Salzhaff
- Amt Schwaan
- Bad Doberan, Stadt
- Gemeinde Dummerstorf
- Kröpelin, Stadt
- Neubukow, Stadt
- Teterow, Stadt
Viele Infektionen im privaten Umfeld
Nach Angaben des Kreises betrug der Sieben-Tages-Inzidenzwert beispielsweise im Amt Mecklenburgische Schweiz am 10. April 594,2, in Teterow 359,7 und im Amt Laage 245,2. Nach Angaben des Kreises seien viele Infektionen im privaten Umfeld aufgetreten, von wo das Infektionsgeschehen in Kitas und Schulen getragen worden sei. Häufungen seien auch im Umfeld von Jugendlichen aufgetreten, die sich in ihrer Freizeit getroffen hatten.