Ausgangssperren in weiteren Regionen
14. April 2021Weitere Regionen in Mecklenburg-Vorpommern verschärfen ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Von heute an gelten dort nächtliche Ausgangssperren.
Wegen der hohen Zahl neuer Corona-Infektionen gelten im Landkreis Vorpommern-Greifswald, in Schwerin, in Teilen des Landkreises Rostock sowie in weiteren Ämtern des Kreises Mecklenburgische Seenplatte von Mittwoch an nächtliche Ausgangssperren. Die Kreisverwaltung in Vorpommern-Greifswald teilte mit, zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens sei es untersagt, ohne triftigen Grund, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu verlassen. Private Zusammenkünfte seien nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre und Betreuungspersonen werden nicht mitgerechnet. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die nicht gemeinsam in einem Hausstand leben, gelten als ein Hausstand.
Schweriner Ausgangssperre beginnt am Mittwoch
Außerdem ist die Einreise in das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald ohne triftigen Grund untersagt. Auch Zweitwohnungen dürfen dort nur noch bis Freitag aufgesucht werden. Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) teilte mit, das Infektionsgeschehen in der Landeshauptstadt habe Fahrt aufgenommen und sei wieder deutlich diffuser geworden. Deshalb habe der Krisenstab der Stadt entschieden, von Mittwoch an die in der Corona-Landesverordnung vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen in Kraft zu setzen. Die erste Ausgangssperre beginne am Mittwoch um 21 Uhr, sagte eine Sprecherin der Stadt auf Nachfrage.
Diffuses Infektionsgeschehen auch im Landkreis Rostock
In Teilen des Landkreises Rostock gelten ebenfalls ab Mittwoch eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr und verschärfte Kontaktbeschränkungen. Auch hier ist der Grund die gestiegene Sieben-Tages-Inzidenz in Verbindung mit einem diffusen Infektionsgeschehen, wie der Kreis mitteilte. In den betroffenen Gebieten gelten ebenfalls Kontaktbeschränkungen, laut der sich in der Regel nur ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen darf.
Zehn Ämter und amtsfreie Städte betroffen
Die Maßnahmen gelten für folgende Ämter und amtsfreie Städte im Landkreis Rostock:
- Amt Bad Doberan-Land
- Amt Bützow-Land
- Amt Laage
- Amt Mecklenburgische Schweiz
- Amt Neubukow-Salzhaff
- Amt Schwaan
- Bad Doberan, Stadt
- Gemeinde Dummerstorf
- Kröpelin, Stadt
- Neubukow, Stadt
- Teterow, Stadt
Viele Infektionen im privaten Umfeld
Nach Angaben des Kreises betrug der Sieben-Tages-Inzidenzwert beispielsweise im Amt Mecklenburgische Schweiz am 10. April 594,2, in Teterow 359,7 und im Amt Laage 245,2. Nach Angaben des Kreises seien viele Infektionen im privaten Umfeld aufgetreten, von wo das Infektionsgeschehen in Kitas und Schulen getragen worden sei. Häufungen seien auch im Umfeld von Jugendlichen aufgetreten, die sich in ihrer Freizeit getroffen hatten. Ausgangssperren gelten bereits im ganzen Kreis Ludwigslust-Parchim und in Teilen der Mecklenburgische Seenplatte.
Ausganggsperre an der Seenplatte erweitert
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist die Ausgangssperre auf vier weitere Amtsbereiche ausgedehnt worden:
- Neustrelitz Land
- Malchow
- Penzliner Land
- Waren
Zuvor waren schon für folgende Städte und Ämter eine Ausgangssperre verhängt worden:
- Neustrelitz
- Neubrandenburg
- Mecklenburgische Kleinseenplatte
- Neverin
- Stargarder Land
- Stavenhagen
- Malchin am Kummerower See
- Woldegk