Fraktionen zur „Bundesnotbremse“ Ausgangsbeschränkungen werden entschärft

Fraktionen zur „Bundesnotbremse“ Ausgangsbeschränkungen werden entschärft

19. April 2021 Aus Von mvp-web

Stand: 19.04.2021 13:56 Uhr

Die „Bundesnotbremse“ wird kommen – allerdings wohl mit nicht ganz so strengen Regeln wie geplant. Die Fraktionen von Union und SPD einigten sich auf einen Entwurf, der unter anderem die Ausgangsbeschränkungen etwas entschärft.

Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Das teilten Abgeordnete von SPD und Union nach Beratungen über das neue Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. In einem früheren Entwurf waren Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte in der Opposition für massive Kritik gesorgt.

Joggen und Spaziergänge sollen nun bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein.

Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 165

Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“. „Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen.

Kritik von Lauterbach

Kritik kam von seinem Fraktionskollegen Karl Lauterbach, der der „Welt“ sagte: „Mit den Aufweichungen der Kontaktbeschränkungen würden sie etwa 50 Prozent ihrer Wirkung verlieren im Vergleich zu einer Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr“. Damit werde die Dauer des Lockdowns verlängert, „und es sterben, leider, auch vermeidbare Opfer“. Er kritisierte auf Twitter auch den höheren Inzidentwert von 165, ab dem erst Schulschließungen folgen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte: „Entscheidend ist, in drei Lebensbereichen einen Unterschied zu machen.“ Er nannte Betriebe, Kitas und Schulen sowie „vor allem den Bereich der privaten Kontakte“. Die Länder rief er auf, zuvor schon Beschränkungen zu erlassen. „Niemand muss auf dieses Gesetz warten“, sagte er. „Es ist ja eine Notbremse. Idealerweise wurde vorher schon gebremst.“

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei sagte, der nun erzielte Kompromiss werde helfen, „die schwierigen Wochen bis maximal Ende Juni zu überbrücken“. Der Gesetzentwurf sei einerseits geeignet, die dritte Welle der Pandemie „wirksam zu brechen“. Andererseits werde die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung gestärkt.

Regeln bis 30. Juni befristet

Alle Regelungen sind erst einmal befristet – bis zum 30. Juni. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln – mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen.