Einzelhandel darf öffnen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Einzelhandel darf öffnen im Landkreis Vorpommern-Rügen

14. Mai 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 14.05.2021 06:02 Uhr

Der Einzelhandel im Kreis Vorpommern-Rügen kann ab heute öffnen. Für die Kunden gilt: Tests sind nicht nötig, weil, so heißt es, andernorts inzwischen viel getestet wird.

In Betrieben etwa gebe es zwei Testangebote pro Woche, in der Bildung und der Pflege sogar eine Testpflicht. „Das gibt uns eine gute Sicherheit und rechtfertigt, dass wir diese Hürde für unseren Einzelhandel nun zurücknehmen können“, sagte Landrat Stefan Kerth (SPD).

Öffnung unter Vorbehalt

Die Regelung gilt für den gesamten Einzelhandel im Kreis – wenn die Geschäftsinhaber für Sicherheits- und Hygienekonzepte gesorgt haben. Zunächst ist die Öffnung befristet bis zum 22. Mai und kann laut Allgemeinverfügung jederzeit widerrufen werden. Das geschieht frühestens nachdem im Kreis die Inzidenz für drei Tage über 50 liegt – etwa wenn sich die Corona-Fälle nicht genau lokalisieren lassen. Spätestens aber nachdem die Sieben-Tage Inzidenz zehn Tage lang ununterbrochen über 50 liegt, müssten die Geschäfte wieder schließen.

Rest des Landes muss noch warten

„Die Branche hat enorm Federn lassen müssen, daher freue ich mich für jeden Einzelnen, der am Freitag wieder aufschließen kann“, sagte Landrat Kerth. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. In den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Geschäfte vom 25. Mai an öffnen – früher nur dann, wenn auch in der jeweiligen Region die Inzidenz für mehrere Tage stabil unter 50 liegt.


Die aktuellen Corona-Regeln in MV

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