Corona: So können Genesene in MV ihren Status nachweisen

Corona: So können Genesene in MV ihren Status nachweisen

14. Mai 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 14.05.2021 16:10 Uhr

Für Corona Genesene sollen künftig einzelne pandemiebedingte Beschränkungen wegfallen. In Mecklenburg-Vorpommern werden dafür von den Kreisen und kreisfreien Städten verschiedene Schriftstücke verschickt, die als Nachweise gelten.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern fallen gewisse Corona-Beschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene weg. Wer geimpft ist, der kann seinen Status einfach mit dem Impfausweis nachweisen. Wie aber erbringen Genesene den Beweis dafür, dass sie bereits eine Corona-Infektion überstanden haben?

Keine landesweite Verfahrensvorgaben, mehrere Wege möglich

In der Corona-Verordnung des Landes gibt es keine Form- oder Verfahrensvorgaben dafür, wie das wie eine solche Bescheinigung auszusehen hat. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) jedoch hat gemeinsam mit den Gesundheitsämtern eine Formularvorlage erarbeitet, die zum Genesenen-Nachweis genutzt werden kann. Eine allgemeine und alleinige Gültigkeit besitzt ein solches Formular jedoch nicht. Auch andere Formulare, Atteste oder Befunde von Ärzten, Laboren oder von Gesundheitsämtern müssen anerkannt werden, heißt es auch dem LAGuS. Die Verbraucherzentrale schreibt auf ihrer Internetseite, dass Genesene „den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, in Papierform oder in digitaler Form“ benötigen.

Kreis Vorpommern-Greifswald verschickt Genesenen-Nachweise

Welche Nachweise Genesenen zugestellt werden, unterscheidet sich von Landkreis zu Landkreis beziehungsweise zu kreisfreier Stadt. In Vorpommern-Greifswald zum Beispiel bekommt jeder, der eine Covid-19-Infektion überstanden hat, vom Landkreis eine entsprechende Bescheinigung darüber. Diese Genesenen-Nachweise werden derzeit rückwirkend für die letzten sechs Monate erstellt. Das geschieht automatisch, sie müssen nicht extra angefordert werden. Die Nachweise von November bis Mitte März wurden bereits versandt, heißt es vom Kreis.

Künftig sollen die Genesenen-Nachweise gemeinsam mit der Quarantänebescheinigung zum Ende der Quarantäne verschickt werden. Sie sind dann sechs Monate gültig. Beginn des Gültigkeitsbereichs ist Tag 28 nach der Positivtestung. Ab diesem Stichtag gilt der Nachweis und setzt den Genesenen auf die gleiche Stufe mit der eines zweifach Geimpften.

Auch Quarantäneanordnung gilt als Nachweis für Genesene

Ganz ähnlich regeln es auch die restlichen Kreise, nur das hier keine expliziten Genesenen-Bescheinigungen ausgegeben werden. So erklärt der Landkreis Rostock das allein die persönliche Quarantäneanordnung gelte, die jeder positiv Getestete seit Pandemie-Beginn vom Gesundheitsamt erhalten hat. Diese dient im Anschluss an die überstandene Infektion auch als Nachweis für den Genesenen. Die Quarantäneanordnung enthält die dafür nötigen Informationen zum positiven PCR-Test: persönliche Daten des Getesteten und das Datum des Tests.