Urlaub mit Kindern in Corona-Zeiten: Was ist zu beachten?
3. Juni 2021Die Ferien stehen vor der Tür: Am 21. Juni starten in Mecklenburg-Vorpommern die Sommerferien. Aber was müssen Familien bei Urlaubsreisen ins In- und Ausland beachten? Wann gilt eine Testpflicht? Und wann müssen auch Kinder in Quarantäne?
Die Regelungen sind sowohl im In- als auch im Ausland sehr unterschiedlich – je nach Inzidenzwert in der jeweiligen Region, den Verordnungen des Landes und der Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI). Vor dem Urlaub sollten sich Reisende über die aktuelle Lage beim Auswärtigen Amt oder beim Reiseanbieter informieren. Hilfreich kann auch die App „re-open EU“ der Europäischen Union sein. Dort sind alle Informationen zu Einreise, Aufenthalt und örtlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselands aufgeschlüsselt – auch ab welchem Alter beispielsweise eine Testpflicht gilt.
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Kinder müssen für Auslandsreisen meist PCR-Test machen
In den meisten Fällen gilt: Kinder ab sechs Jahren müssen für Reisen ins Ausland einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter ist als 72 Stunden. Dabei gibt es Ausnahmen: In Italien und Portugal zum Beispiel gilt eine PCR-Testpflicht bereits für Kinder ab zwei Jahren, in Kroatien für Reisende ab sieben Jahren. Eine Sonderlösung bietet Dänemark an: Kinder unter 18 Jahren von vollständig geimpften Eltern aus einem Schengen-Staat dürfen generell miteinreisen. Eine Testpflicht gilt für Kinder ab 15 Jahren.
Bei Wiedereinreise droht Quarantäne
In manchen Ländern, wie beispielsweise Kroatien, reicht für die Ein- und Ausreise auch ein Antigen-Schnelltest. Der muss 48 Stunden gültig sein. Nach Auslandsreisen aus Risiko- oder Hochrisikogebieten gilt noch eine zehntägige Quarantänepflicht für alle ab dem sechsten Lebensjahr. Die Quarantäne kann mit einem negativen Schnelltest nach fünf Tagen verkürzt werden. Ausgenommen von der Regel sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Das kann also für Familien bedeuten, dass vollständig geimpfte Eltern nicht in Quarantäne müssen, sondern nur die Kinder.
EU strebt an, Kinder von Quarantänepflicht zu befreien
Die Quarantäne kann aber auch ganz entfallen, wenn Reisende aus einem Land mit einfachem Risikostatus kommen: In diesem Fall können sich Urlauberinnen und Urlauber vor ihrer Rückreise über das Einreiseportal der Bundesrepublik anmelden und einen negativen Corona-Test vorweisen. Das gilt dann auch für Kinder. Die Europäische Kommission strebt aber an, dass Kinder von geimpften Eltern bei Urlaubsreisen innerhalb Europas generell von der Quarantänepflicht befreit werden. Das gilt allerdings nicht für Urlaubsländer, in denen eine Virusvariante dominiert. Für diese Gebiete gilt unabhängig von der Impfung für alle eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Test-Vorgaben sind innerhalb Deutschlands unterschiedlich
Für Reisende innerhalb Deutschlands gibt es derzeit keine Quarantänepflicht. Die genauen Bestimmungen zur regelmäßigen Testung sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern zum Beispiel müssen sich Urlauber und Urlauberinnen bei der Anreise und dann alle 48 Stunden testen. Das gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Es genügt ein Schnelltest.