Landeselternrat fordert Ende der Maskenpflicht im Unterricht

Landeselternrat fordert Ende der Maskenpflicht im Unterricht

6. Juni 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 06.06.2021 14:57 Uhr

Der Landeselternrat in Mecklenburg-Vorpommern fordert die sofortige Befreiung aller Schüler von der Maskenpflicht. In den letzten zwei Wochen vor den Sommerferien seien Masken bei einer landesweiten Inzidenz von unter 10 überflüssig.


Schulen öffnen wieder – Was gilt im Land?

Stand: 17.05.2021 12:10 Uhr

In drei Kreisen und den beiden kreisfreien Städten beginnt heute für die ersten Schüler der reguläre Präsenzunterricht. Es gilt die Schulpflicht. In den drei anderen Kreisen im Land ist nur Wechselunterricht möglich.

von Anna-Lou Beckmann

In Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen, dem Kreis und der Stadt Rostock sowie in Schwerin beginnt für die Klassen 1 bis 6 und die Abschlussklassen heute der Präsenzunterricht. Für die Schüler der Klassen 7, 8 und 9 sowie an den Gymnasien auch die Klasse 10, und die weiteren Stufen an Berufsschulen greift der Wechselunterricht. Dabei ist der eine Teil der Klasse regulär in der Schule, der andere Teil lernt von zu Hause aus.

Es sollte der erste Schritt in die Normalität für viele Schüler in MV sein, doch viele Eltern, Lehrer und Kinder und Jugendliche standen heute vor Fragezeichen.

Drei Kreise komplett im Wechselbetrieb

In Vorpommern-Greifswald, der Mecklenburgischen Seenplatte sowie in Ludwigslust-Parchim gilt für alle Schüler der Wechselunterricht. Für Schüler der Klassen 1 bis 6 ist eine Notbetreuung eingerichtet. Eltern müssen diese mit einem entsprechendem Formular beantragen. In diesen drei Landkreisen lag der 7-Tage-Inzidenzwert am entscheidenden Stichtag, dem vergangenen Mittwoch, laut Robert-Koch-Institut bei über 100. Damit greift ab heute Stufe 2 des Schulöffnungsplans der Landesregierung. Der sieht Wechselunterricht vor.

Maskenpflicht und Testpflicht beachten

Laut der Corona-Schulverordnung des Landes greift auf dem Schulgelände eine Maskenpflicht. Auch die Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Mit der Bundesnotbremse gilt seit dem 28. April eine Testpflicht für Schüler, Lehrkräfte und Beschäftige in Schulen. Mindestens zwei Mal in der Woche müssen alle Beteiligten einen Schnelltest durchführen. Das Land hat den Schulen entsprechende Tests zur Verfügung gestellt. Schüler müssen eine schriftliche Einverständnis der Eltern zur Durchführung des Test mitbringen. In Ausnahmefällen kann ein solcher Selbsttest zu Hause durchgeführt werden. Ein negatives Testergebnis muss dann durch die Eltern des Kindes schriftlich bescheinigt werden.

Am 17. Mai öffnen die Schulen und Kitas. Danach folgen Gastronomie, Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen und Hotels.

Gesundheitsbestätigung nicht vergessen

Alle Schüler müssen außerdem wie bereits seit dem Sommer ein Schreiben zu ihrem Gesundheitszustand vorlegen. Dabei müssen auch Angaben zu einer potenziellen Einreise aus einem Risikogebiet gemacht werden. Personen, die Covid-19 Symptome aufweisen, dürfen die Schule nicht betreten. Ein weiteres Formular müssen Hort-Kinder mitbringen.

Präsenzunterricht für alle ab 50er Inzidenz

Weitere Öffnungsschritte in den Schulen sind abhängig vom Inzidenzwert im jeweiligen Kreis. Liegt eine Region fünf Tage in Folge unter der 100er Marke, kann ab dem übernächsten Tag der Regelunterricht für die Klassen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen beginnen. Liegt der entsprechende Inzidenzwert hingegen drei Tage hintereinander über 100, dann müssen alle Schüler wieder in den Wechselunterricht. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) hat für Ende des Monats weitere Gespräche mit den beteiligten Akteuren angekündigt. Dort soll dann eine Regelung verabschiedet werden, laut der in den Kreisen, in denen die Inzidenz unter 50 liegt, Präsenzunterricht für alle Schüler, also auch die Klassen 7 bis 9 bzw. 10, möglich ist. Bislang ist für diese Klassenstufen kein Regelunterricht in der Corona-Landesverordnung vorgesehen.


Die Schüler bräuchten ein klares Zeichen, dass der Schulalltag wieder normal ablaufe. Damit zu warten, bis die Sommerferien vorbei sind, sei das falsche Signal, erklärte der Vorsitzende des Landeselternrates, Kay Czerwinski. Es sei ein Versäumnis des Bildungsministeriums, hier keine klare Regelung geschaffen zu haben, die sich nach der landesweiten 7-Tage-Inzidenz richte. Die Schulen hätten die höchsten Hygienestandards. Es gebe eine Testpflicht, und allen Lehrern im Land würde ein Impfangebot gemacht, so Czerwinski weiter. Schüler seien nachweislich keine Treiber des Infektionsgeschehen.

Vorbereitungen für eine vierte Welle

Weiterhin fordern die Elternvertreter ein klares Konzept für eine mögliche vierte Welle. Alle Schulen im Land müssten für den digitalen Unterricht ausgestattet werden sowie noch vor dem Herbst mit Luftfilteranlagen ausgerüstet werden. Es würden dringend mehr qualifizierte Lehrer und Schul-Sozialarbeiter gebraucht.