Urlaub trotz Corona: Welche aktuellen Regeln gelten?
26. Juni 2021 Aus Von mvp-webWeltweit ist Reisen wegen der Corona-Pandemie weiterhin eingeschränkt und mit vielen Auflagen wie Quarantäne und Testpflicht verbunden. In Deutschland sind touristische Übernachtungen in allen Bundesländern unter Auflagen wieder erlaubt, soweit die Inzidenz stabil ist. Auch einige beliebte europäische Reiseregionen zählen nicht mehr zu den Risikogebieten. Ab 1. Juli entfallen zudem Reisewarnungen für sogenannte einfache Risikogebiete und die damit verbundenen strengen Test- und Quarantänepflichten bei der Rückreise.
Wo in Deutschland ist Urlaub möglich?
Touristische Übernachtungen sind in allen 16 Bundesländern wieder erlaubt – allerdings nur für Geimpfte, Genesene und Getestete, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem jeweiligem Kreis stabil unter 100 beziehungsweise 50 liegt. Voraussetzungen sind unter anderem ein negatives Corona-Testergebnis bei der Anreise sowie weitere negative Tests vor Ort alle 72 Stunden oder alternativ ein Impfnachweis. Eine Übersicht der Regeln in den Bundesländern gibt eine Seite der Bundesregierung.
Welche Regeln gelten in Norddeutschland?
In Norddeutschland ist in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen sowie Hamburg ein mehrtägiger Urlaub unter Auflagen möglich. In Mecklenburg-Vorpommern reicht ein negativer Test bei der Einreise, die Test-Pflicht am Urlaubsort ist seit 17. Juni entfallen. Voraussetzung ist grundsätzlich eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Auch Tagesausflüge nach Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg sind wieder erlaubt.
Welche Auslandsreisen sind möglich?
Eine generelle weltweite Reisewarnung gibt es nicht. Stattdessen gibt das Auswärtige Amt differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise für einzelne Länder. Dazu veröffentlicht das Robert Koch-Institut auf seiner Website eine aktuelle Liste, die alle Länder aufführt, die als Risikogebiete eingestuft wurden und für die damit eine Reisewarnung gilt. Wegen der sinkenden Inzidenzen zählen viele europäische Reiseregionen nicht mehr zu den Risikogebieten. Für diese Länder fallen alle Beschränkunen bei der Rückreise auf dem Landweg weg. Flugpassagiere hingegen, die nach Deutschland wollen, müssen der Fluggesellschaft vor dem Start einen negativen Corona-Test vorlegen. Erforderlich sind PCR-Labortests oder Schnelltests mit Bescheinigung einer zugelassenen Stelle. Der Abstrich darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein. Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt diese Regelung bei der Vorlage entsprechender Nachweise.
Welche Arten von Risikogebieten gibt es?
Die Bundesregierung unterscheidet drei Kategorien von Risikogebieten:
– Einfache Risikogebiete mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus. Für die Kategorisierung gilt eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 bis unter 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Mit Wirkung zum 1. Juli hebt die Bundesregierungen Reisewarnungen für diese Gebiete auf.
– Hochinzidenz-Gebiete, in denen das Coronavirus besonders verbreitet ist.
– Virusvarianten-Gebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet auftreten, wie zum Beispiel Indien oder Großbritannien.
Was muss ich machen, wenn ich aus einem Risikogebiet zurückkehre?
Wer aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland zurückkommt, muss in der Regel nicht mehr in eine zehntägige häusliche Quarantäne, so die Einreiseverordnung. Vollständig Geimpfte sowie Genesene müssen bei der Einreise keinen negativen Corona-Test vorlegen. Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, können die Quarantäne vermeiden, indem sie sich freitesten. Dafür reicht ein Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zusätzlich müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden und den Nachweis über die Anmeldung mit sich führen. Ab 1. Juli entfallen Reisewarnungen für einfache Risikogebiete und die damit verbundenen Test- und Quarantänepflichten bei der Anreise.
Was gilt für die Einreise aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten?
Wer sich vor der Einreise in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei der Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) vorlegen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein, für alle, die aus einem Virusvarianten-Gebiet kommen, 24 Stunden vor Einreise. Einreisende müssen sich außerdem unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Bei Einreisen aus einem Hochinzidenz-Gebiet besteht die Möglichkeit, die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis nach frühestens fünf Tagen zu verkürzen. Für Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten besteht diese Möglichkeit nicht, die Quarantänezeit beträgt 14 Tage. In einzelnen Bundesländern können andere Vorschriften gelten. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete.
Muss ich in Quarantäne, wenn ich ein Risikogebiet nur durchfahren habe?
Die Quarantänepflicht gilt nicht für Reisende, die durch ein Risikogebiet gefahren sind, ohne dort anzuhalten. Ausnahmen gibt es unter anderem auch für Berufspendler und Reisende, die weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet waren. Die genauen Regelungen unterscheiden sich in den Bundesländern.
Was geschieht bei einem positiven Corona-Test?
Bei einem positiven Testergebnis bleibt die Quarantäne bestehen, auch wenn sich keine Krankheitssymptome zeigen. Das gilt auch für die Personen, mit denen die Betroffenen nahen Kontakt hatten. Das Einhalten der Quarantäne wird vom zuständigen Gesundheitsamt überwacht.
Wie ist die Situation bei Kreuzfahrten?
Das Auswärtige Amt rät weiterhin von Kreuzfahrten ab. Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Schleswig-Holstein sind sie aber wieder möglich. Auch in Hamburg dürfen wieder Kreuzfahrtschiffe abgefertigt werden. Voraussetzung für die Reisen ist ein negativer Corona-Test. An Bord der Schiffe gelten strenge Hygienevorschriften.
Gibt es Einschränkungen bei der Deutschen Bahn?
Die Deutsche Bahn fährt im Fernverkehr und auf Strecken ins benachbarte Ausland weitgehend planmäßig. Teilweise sind die Züge kürzer, Verstärkerzüge entfallen. Die Anzahl der reservierbaren Plätze wurde begrenzt, um mehr Abstand zu gewährleisten. In allen Zügen und auf Bahnhöfen müssen Fahrgäste medizinische Masken tragen. Für Fahrkarten gelten die normalen Stornobedingungen. Die wichtigsten Fragen beantwortet die Bahn auf ihrer Website.
Kann ich gebuchte Reisen kostenlos stornieren?
Wer jetzt einen Urlaub bucht, sollte die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Stornierungsmöglichkeiten genau studieren. Denn die Reiseunternehmen haben aus dem vergangenen Corona-Sommer gelernt und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend angepasst. Viele Reiseveranstalter bieten mittlerweile freiwillig kostenlose Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten bis wenige Wochen vor Beginn der Reise an: Allerdings sollten Kunden die konkreten Bedingungen immer genau prüfen, da das Kleingedruckte teilweise Ausnahmen aufführt. Besteht für das Urlaubsziel keine Reisewarnung, kann der gebuchte Urlaub nicht mit Hinweis auf Corona kostenfrei abgesagt werden.
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