Gesundheitsminister einigen sich bei Schul-Quarantäne
6. September 2021
Bei Schülerinnen und Schülern ohne Symptome, die als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, kann die Quarantäne bereits frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest aufgehoben werden, erläuterte Bayerns Gesundheitsminister Holetschek.
Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler würden von Test- und Quarantänepflichten komplett ausgenommen, sagte Holetschek. Quarantäne werde in der Schule „mit höchstem Augenmaß“ angeordnet. „Bei einer Corona-Infektion muss also nicht mehr die ganze Schulklasse in Quarantäne.“
„Unser gemeinsames Ziel ist, im neuen Schuljahr so viel Präsenzunterricht wie möglich zu garantieren – bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle“, sagte Holetschek. „Wir alle wollen so wenig Quarantäne wie möglich.“
Grundsätzlich bedürfe es neben einem Testkonzept auch Regelungen zum Lüften und zum Tragen von medizinischen Masken. Die jetzt vereinbarte Regelung mit der Möglichkeit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen gelte auch für Kinderbetreuungseinrichtungen.
Spahn hatte zuvor beklagt, dass es bislang zum Teil sogar innerhalb der Länder Unterschiede bei der Quarantäne in den Schulen gebe – und zwar wegen der Vorgehensweise der Gesundheitsämter. Manchmal müsse die gesamte Klasse in Quarantäne, manchmal seien es nur die umsitzenden Schüler. Die oft verhängten 14 Tage seien zudem „eine lange Zeit, wenn es um Kitas und Schulen geht“.