Beschlussvorschlag für Corona-Gipfel – Bundesweit 2G! Über diese Maßnahmen streiten morgen Bund und Länder

Beschlussvorschlag für Corona-Gipfel – Bundesweit 2G! Über diese Maßnahmen streiten morgen Bund und Länder

17. November 2021 Aus Von mvp-web

Vertreter von Bund und Ländern treffen sich am Donnerstag, um über die aktuelle Corona-Lage zu beraten. Über welche Maßnahmen genau gesprochen wird und welche Ziele dabei im Mittelpunkt stehen, lesen Sie hier in der Beschlussvorlage.

Die Corona-Lage in Deutschland ist ernst, immer wieder meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) neue Inzidenzrekorde. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer versuchen am Donnerstag bei einer Konferenz mit der amtierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Ruder herumzureißen und die vierte Welle zu brechen. Am selben Tag soll der Bundestag die neuen Corona-Maßnahmen der Ampelparteien beschließen.

Doch was genau steht in der Beschlussvorlage des Bund-Länder-Gipfels, welche Maßnahmen will die Corona-Runde konkret beschließen? FOCUS Online liegt der Entwurf für Donnerstag vor. Die wichtigsten Punkte, um die es morgen geht:

  • Bund und Länder wollen die Impfangebote ausweiten.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger sollen eine „Booster“-Impfung erhalten, wenn die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt oder bald zurückliegen wird.
  • Alle Pflegeheim-Mitarbeiter und -Besucher sollen täglich Negativtests vorweisen müssen. Geimpfte Mitarbeiter müssen bis zu dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen.
  • Am Arbeitsplatz soll eine 3G-Regel eingeführt werden, die der Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert.
  • Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs soll zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden.
  • Für Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen sowie die Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen soll künftig 2G gelten.
  • Die Länder werden den Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln anheben, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.
  • Die sogenannte „Überbrückungshilfe“ soll um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen.
  • Die Rahmenbedingungen im Pflegebereich sollen nachhaltig verbessert werden. Außerdem planen Bund und Länder einen erneuten Pflegebonus.

Beschlussvorschlag

Die Pandemie ist nicht überwunden. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe steigen derzeit mit hoher Geschwindigkeit an. In einigen Regionen besteht bereits ein Engpass an Intensivbetten. Planbare Operationen müssen in vielen Fällen verschoben werden, um Kapazitäten für Patientinnen und Patienten zu haben, die an Corona erkrankt sind.

Trotz vieler Erfolge der Impfkampagne sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft. Dies erschwert und gefährdet eine nachhaltige, flächendeckende und langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens. So ist die Inzidenz bei Ungeimpften um ein vielfaches höher als bei Geimpften. Weiterhin sind es fast ausschließlich Ungeimpfte, die mit schweren Krankheitsverläufen auf eine intensivmedizinische Versorgung angewiesen sind.

Impfen ist und bleibt gerade jetzt der Weg aus dieser Pandemie. Überall dort, wo sich viele Bürgerinnen und Bürger impfen lassen, kann sich das Virus weniger leicht verbreiten. Wer geimpft ist, hat einen deutlich höheren Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und schützt zugleich auch andere besser vor einer Ansteckung. Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land hat sich bereits impfen lassen. Diejenigen, die bisher zögern, sollen von der Notwendigkeit eines Impfschutzes überzeugt werden. Diejenigen, die schon einen Impfschutz haben, sollen zusätzlich zeitnah eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten.

Neben dem Impfen sind bis zum Frühjahr weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren und die Infektionsdynamik zu verlangsamen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden AHA+AL-Regeln auch weiterhin konsequent einzuhalten: Überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen (z.B. in Bussen und Bahnen), gilt eine Maskenpflicht.

Es wird weiterhin der pandemischen Situation angemessene Abstands- und Zugangsregeln und Hygienekonzepte geben. Die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen ist an vielen Stellen nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung können wir dieses Virus besiegen.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Impfung einen individuellen Beitrag zum Schutz ihrer Mitmenschen und der gesamten Bevölkerung und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser leisten. Sie rufen alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und sich jetzt zügig gegen das SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen. Bund und Länder werden ihre gemeinsame Impfkampagne nochmals verstärken und weiter über Nutzen und Risiken der Impfung aufklären.

2. Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten (mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Apotheken, Arztpraxen, Betriebsärzte, Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter und andere Möglichkeiten), auch, um die Impfung von Personengruppen wie z.B. Kindern zwischen 5 und 11 Jahren rasch anbieten zu können, sobald eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt. Der Bund sagt zu, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiter in der bisherigen Weise bis zum 30. April 2022 finanziell zu unterstützen. Die Impfberatung soll ausgeweitet werden.

3. Erst- und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte bleiben entscheidend, um die Pandemie zu überwinden. Aber auch den Auffrischungsimpfungen („Booster“) kommen für bereits geimpfte Personen eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu. In kurzer Zeit müssen jetzt in Deutschland Millionen Auffrischungsimpfungen erfolgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt bislang eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung beginnend für Ältere und vulnerable Gruppen; derzeit berät sie die Aktualisierung einer weitergehenden Empfehlung für Auffrischungsimpfungen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen eine „Booster“-Impfung erhalten, wenn die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt oder bald zurückliegen wird. Die Länder werden die erforderlichen Kapazitäten schaffen, um bis zum Jahresende [X] Mio. Impfungen zusätzlich zur Kapazität des Regelsystems durchführen zu können. Hierzu sollen die von den Ländern auszuweitenden Impfmöglichkeiten eingesetzt werden. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sollen intensiv „Booster“-Impfungen anbieten. Die Vergütung pro Impfung [wird / wurde] erhöht. Die Länder werden alle Bürgerinnen und Bürger über [18] Jahre anschreiben und gezielt zur „Booster“-Impfung anschreiben und schrittweise gezielt zur „Booster“-Impfung einladen.

Alle Pflegeheim-Mitarbeiter und -Besucher sollen Negativtests vorweisen müssen

4. Ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe tragen ältere und vorerkrankte Personen. Die Bewohnerinnen und Bewohner in entsprechenden Einrichtungen – wie Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen – bedürfen eines besonderen Schutzes. Daher sollen bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bis zu dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen.

Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben. Mit Blick auf die hiermit einhergehenden Belastungen für alle Beteiligten sollte die konkrete Umsetzung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen können, wie es die Gesundheitsministerkonferenz in ihrem Beschluss vom 4./5. November 2021 gefordert hat.

5. Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens ist die Gefahr von Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genese, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Dies muss täglich nachgewiesen werden. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden.

Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber sollten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dieses Konzept ist hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden. Der Bund wird regelmäßig überprüfen, ob die Regelung auf ungeimpfte Personen beschränkt werden kann.

Im Öffentlichen Personennahverkehr soll künftig 3G-Regel gelten

6. Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen besteht aufgrund der hohen Inzidenzen ein erhöhtes Infektionsrisiko und es ist schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden.

Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen. Es besteht insoweit die Erwartung, dass der Bund organisatorische und finanzielle Unterstützung bei der Implementierung leistet.

Zudem trägt das dynamisierte Infektionsgeschehen trägt weiterhin zu einer nur eingeschränkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit zu Kostenunterdeckungen bei, die absehbar auch im Jahr 2022 anfallen werden. Da der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Rettungsschirm für den ÖPNV Ende 2021 ausläuft, ist die kurzfristige Aufnahme von Verhandlungen über eine Anschlussregelung erforderlich.

Zugang zu Sport- und Freizeitveranstaltungen nur noch für Geimpfte und Genesene

7. Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Bestände werden zur Eindämmung des aktuellen pandemischen Geschehens unbürokratisch und kostenfrei verteilt und genutzt werden – national wie im Zuge internationaler Unterstützungsmaßnahmen. Akteure des Gesundheitssektors, NGOs, Länder, Landkreise und Kommunen, der Öffentliche Personenverkehr, Sportverbände und bedürftige Drittstaaten sind besonders wirksame Kanäle, um Nutzerinnen und Nutzer mit Masken zu versorgen.

8. Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt. Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen – insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen  auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.

Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.

Ausnahmen für Unimpfbare und Kinder

9. Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert [X] überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen oder trotz 2G-Regelung zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlassen (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars.

10. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insb. Kinder unter 12 Jahren), sind Ausnahmen von den in den Ziffern 7 und 8 aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen.

11. Die beschriebenen Schutzmaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten – und in der Folge zügig wieder zurückgefahren werden – wenn sie verlässlich eingehalten werden. Dies erfordert eine strikte Kontrolle etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. Hier stehen die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Verbreitung des Virus begünstigen.

Die Länder werden deshalb die Bußgeldrahmen anheben, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren. Aus Sicht der Regierungschefinnen und -chefs der Länder ist es in diesem Zusammenhang zu begrüßen, dass die im Beschluss der Länder von 22. Oktober 2021 geforderte Schließung von Strafbarkeitslücken bei der Fälschung von Gesundheitszeugnissen (z. B. Impfbescheinigungen) nun gesetzlich umgesetzt werden soll.

Bürgertests werden kostenlos für umfassende Testungen angeboten

12. Die Länder werden bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems im jeweiligen Land (Hotspot) von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und – im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten – erforderliche Maßnahmen ergreifen.

13. Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können sind umfassende Testungen nötig. Daher werden Bürgertests  kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Bund. Es ist auch ein Zeichen der Solidarität mit den im Gesundheitswesen Beschäftigten, in den kommenden Wochen besondere Achtsamkeit walten zu lassen.

Daher appellieren die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder an alle – auch geimpften und genesenen – Bürgerinnen und Bürger, bei Kontakten nicht nur auf Schutzmaßnahmen im Sinne der AHA+AL-Regeln zu achten, sondern sich bei längeren Kontakten, auch im privaten Kontext, regelmäßig testen zu lassen und dafür das Angebot der Bürgertests zu nutzen.

14. Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder haben besonders unter den Folgen der Pandemie gelitten. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind.

Um Infektionsherde schnell zu erkennen, werden die Länder auch weiterhin dafür sorgen, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und kindgerecht – bestmöglich durch Lolli-Pool-PCR-Testungen –getestet wird. Bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verpflichten sich Bund und Länder, die Belange von Kindern und Jugendlichen besonders zu beachten. Mit gezielten Impfinformationen werden die Länder das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen und über die Wichtigkeit der Impfung und „Booster“-Impfung informieren.

Rahmenbedingungen im Pflegebereich sollen dauerhaft verbessert werden

15. Die Pflegekräfte schultern einen Großteil der Last der Pandemie. Sie leisten in der nunmehr erneut überaus angespannten Lage weiterhin ihren unverzichtbaren Einsatz. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern sprechen ihnen hierfür tiefen Dank und Respekt aus. Viele der pflegerisch Tätigen sind hierbei an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und oftmals darüber hinaus gegangen. Die Folgen dieser anhaltenden Belastung wirken sich jetzt aus und limitieren die Handlungsspielräume insbesondere im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung.

Die Länder bekräftigen vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen des Pflegepersonals in den vergangenen Monaten ihren Beschluss vom 18. März 2021, demzufolge die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind. Dieses Handlungsfeld wird die künftige Bundesregierung umgehend und prioritär aufgreifen müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub.

Mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus soll die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden.

16. Die Auslastung von Krankenhäusern mit COVID-Patienten mit intensivmedizinischem Versorgungsbedarf steigt stetig und mit rasanter Geschwindigkeit. Bei den besonders schweren und äußerst betreuungsintensiven Verläufen handelt es sich weit überwiegend um ungeimpfte Patienten. Zunehmend wird daher bereits wieder die Verschiebung sog. „elektiver Eingriffe“ erforderlich, was wiederum für die hiervon betroffenen Menschen oftmals eine starke Belastung bedeutet.

Die angekündigte Leistung eines Versorgungsaufschlags zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern ist zu begrüßen. Die Kosten für den Versorgungsaufschlag werden vom Bund getragen. Der Bund wird zusätzliche entlastende Maßnahmen prüfen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bekräftigen in diesem Zusammenhang ihren Beschluss vom 18. März 2021 zur Krankenhausfinanzierung, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, das stark reformbedürftige System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG-System) unter Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen und der GMK-AG zu überprüfen und anzupassen, damit Fehlsteuerungen in Zukunft vermieden werden.

17. Der Bund sagt den Ländern zu, sie bei Bedarf beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterhin bestmöglich zu unterstützen, etwa durch die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks.

Überbrückungshilfe soll bis zum 31. März 2022 verlängert werden

18.   Die Überbrückungshilfe ist neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld (verlängerte Bezugszeit, erleichterter Zugang) das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen. Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) [sowie weitere Hilfen analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld] über den 31. Dezember 2021 hinaus um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen.

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstützen die fortgesetzte Gewährung eines Entschädigungsanspruchs von Eltern, die pandemiebedingt die Betreuung ihrer Kinder übernehmen nach § 56a IfSG. Sie bekräftigen, dass hiermit auch gegenüber der künftigen Bundesregierung die klare Erwartung einer Fortsetzung der hälftigen Kostenteilung zwischen Bund und Ländern verknüpft ist.

19. Die Anwendung wichtiger, im Infektionsschutzgesetz aufgeführter Maßnahmen setzt die Feststellung des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite voraus, die jederzeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch den Bundestag getroffen werden kann. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern bitten den Bundestag, diese Entscheidung stets im Lichte einer aktuellen Bewertung der Frage zu treffen, ob eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil die Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.