Corona-Wirrwarr in Deutschland – 2G, 3G oder gar nichts davon? Diese Regeln gelten jetzt in Ihrem Bundesland

Corona-Wirrwarr in Deutschland – 2G, 3G oder gar nichts davon? Diese Regeln gelten jetzt in Ihrem Bundesland

23. November 2021 Aus Von mvp-web

Im Verlauf der Woche wurden und werden weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in den Bundesländern auf den Weg gebracht. In welchen Ländern nun wo 3G, 2G oder gar 2G plus gelten, erfahren Sie hier.

Unter dem Druck rasant steigender Corona-Zahlen kommen noch vor der erneuten Krisenrunde von Bund und Ländern immer mehr eilige Regelverschärfungen auf den Weg.

Das sind die Regeln der einzelnen Bundesländer im großen Überblick:

Baden-Württemberg: 2G+ in Bars, Clubs und auf Weihnachtsmärkten

Die grün-schwarze Regierung will am Dienstag die neue Corona-Verordnung mit schärferen Maßnahmen beschließen. Es gilt als wahrscheinlich, dass schon von Mittwoch an die neue Alarmstufe II in Kraft tritt. Dann soll 2G plus bei Veranstaltungen mit Gesang oder Blasmusik, auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen gelten – allerdings werden Friseure hier voraussichtlich ausgenommen sein.

Die neue Alarmstufe soll greifen, wenn die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen im Südwesten auf über 450 steigt oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 6 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner nach einer Corona-Infektion innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingewiesen wurden.

Die Zahl der Covid-19-Fälle auf Intensivstationen liegt schon über 450. Das heißt, dass voraussichtlich schon von Mittwoch an die neuen Regeln gelten werden, um die Corona-Zahlen abzubremsen und die Kliniken zu entlasten. Dann soll es außerdem in Hotspots nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt.

Schon seit vergangenem Mittwoch gilt im Land die Alarmstufe I, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Bayern: 2G bei Freizeiteinrichtungen, Hotels und Restaurants

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag harte Gegenmaßnahmen beschlossen. Sie sollen – nach Zustimmung des Landtags am Nachmittag – in der kommenden Nacht in Kraft treten und damit ab Mittwoch gelten.

Für Ungeimpfte gelten dann in Bayern strikte Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Kinder unter zwölf, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen ab Mittwoch nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.

Zudem gilt dann quasi flächendeckend die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Anders als zunächst geplant dürfen aber Friseure nun doch offen bleiben.

Schulen und Kitas bleiben bayernweit geöffnet. Gleiches gilt für den Handel – dort gelten aber folgende Beschränkungen: eine Person auf 10 Quadratmeter und in 1.000er-Hotspots eine Person auf 20 Quadratmeter.

Berlin: Es gelten umfangreiche 2G-Regeln

In Berlin gelten aller Voraussicht nach bald schärfere Corona-Maßnahmen. Voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende werden zu den meisten Geschäften wohl nur noch geimpfte Menschen und Genesene Zutritt haben, nicht jedoch Ungeimpfte. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören.

Auf eine entsprechende Ausweitung der sogenannten 2G-Regeln verständigte sich der Berliner Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Er reagiert damit auf stark gestiegene Corona-Zahlen und die hohe Belastung der Intensivstationen.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Berlin wiederum, zu denen wegen der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben (2G), sollen nach dpa-Informationen zusätzliche Vorgaben wie Masken- oder Testpflicht gelten. Geplant ist demnach überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, eine Maskenpflicht. Dort, wo das nicht möglich ist, etwa in Tanzclubs, sollen alternativ ein Negativ-Test und Abstandsregeln nötig sein.

Brandenburg: 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos und Clubs

Seit 15. November gilt in Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs, Festivals und Freizeitbädern. Ausgenommen sind unter 12-Jährige, unter 18-Jährige haben mit negativem Test Zutritt.

Das Kabinett entscheidet am Dienstag (23. November) über schärfere Regeln: In der Diskussion sind Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und eine Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel ohne Alltagsbedarf wie Supermärkte.

Bremen: 3G-Regel in Innenräumen enfällt

In der Stadt Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.

Hamburg: 2G-Regel wird ausgeweitet

Hamburg will die sogenannte 2G-Regel auf Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich ausweiten. Damit werden nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte. Er begründete das mit dem erwarteten Anstieg der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz auf über 3. Das Robert Koch-Institut gab diesen Wert für Hamburg am Dienstag mit 2,11 an, bundesweit waren binnen sieben Tagen 5,60 Corona-Patienten je 100.000 Einwohner in eine Klinik aufgenommen worden.

Bereits seit dem vergangenen Wochenende gelten in der Hansestadt verschärfte 2G-Regeln. Danach haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Bars und Clubs. Gleiches gilt für Sport in geschlossenen Räumen, für Freizeitchöre und Orchester sowie für viele körpernahe Dienstleistungen außer eta Friseure und Fußpflege, wo weiter 3G-Bedingungen gelten.

Tschentscher begründete die flächendeckende Ausweitung der 2G-Regel mit dem damit verbundenen Impfanreiz. „3G ist mit dem falschen Signal verbunden, dass man sich impfen lassen kann, aber ein Test geht auch“, sagte der Bürgermeister. Jugendliche sollen vorerst noch von der 2G-Regel ausgenommen werden. Tschentscher kündigte aber an, dass die Ausnahme für 16- und 17-Jährige demnächst nicht mehr gelten soll.

Hessen: Verschärfungen ab Mitte der Woche – 2G mit Maske und Abstand gilt in Innenräumen

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss derzeit zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen. Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln.

Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern dürfen nach den neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Ab Mitte der Woche verschärft das Land seine Maßnahmen. Dann gilt eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen und Hochschulen. Das gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen. In der Gastronomie kann die Maske weiterhin an Sitzplätzen abgenommen werden.

Alle Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder aber einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. 2G mit Maske und Abstand gilt in den Innenräumen von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen. 2G plus wird in Innenräumen von Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten angewandt.

Mecklenburg-Vorpommern: 2G ab Warnstufe „Orange“

Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen („Orange“) erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies ist in mehreren Landkreisen bereits der Fall. Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.

In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel, es sei denn, die Region ist orange. Nach den kürzlich getroffenen Bund-Länder-Beschlüssen stand eine Umsetzung auf Landesebene und damit etwaige Änderungen der Regeln noch aus.

Niedersachsen: Übergang zu flächendeckender 2G-Regel

Niedersachsen geht mit einer neuen Corona-Verordnung fast flächendeckend zu einer 2G-Regel im öffentlichen Leben über. Das sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag in Hannover. An vielen Orten würden damit von Mittwoch an nur noch geimpfte und genesene Menschen zugelassen. Dies bedeute zugleich „eine starke Einschränkung für ungeimpfte Menschen“.

In Niedersachsen sei die Pandemielage zwar noch weniger dramatisch als in anderen Teilen Deutschlands. „Aber sie ist auch für uns beunruhigend“, sagte Weil. Der neuen Verordnung nach treten wie in anderen Bundesländern die Warnstufen schneller in Kraft. In vielen Fällen müssen dann über 2G hinaus Geimpfte und Genesene zusätzlich negative Tests vorlegen (2G plus).

Nordrhein-Westfalen: 2G-Regel und 2G+

In Nordrhein-Westfalen gelten ab Mittwoch strengere coronabedingte Einschränkungen. Das kündigte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten Coronaschutzverordnung in Düsseldorf an.

Im Freizeitbereich gelten demnach ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern – müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise für diejenigen, die nicht geimpft werden können.

Nichtgeimpfte seien dann mit Ausnahme ihres Arbeitslebens weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, sagte Laumann. Es sei nicht verantwortbar, sich nicht impfen zu lassen, wenn es der gesundheitliche Zustand zulasse, betonte der Minister.

Rheinland-Pfalz: Grundsätzlich gilt die 2G-Regel

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat am Dienstag aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung mit strengeren Regeln beschlossen. Das bestätigte das Gesundheitsministerium in Mainz. Die Regeln treten an diesem Mittwoch in Kraft – im Einklang mit den neuen bundesweiten Vorgaben.

„In Innenräumen gilt dann für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel“, hatte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) angekündigt. Das bedeutet Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte. Ausgenommen ist der Handel.

Die neuen Regeln gelten landesweit, es gibt keine regionalen Unterschiede mehr. Grundlage sind die neuen bundeseinheitlich vereinbarten Schwellenwerte. Nach denen ist Rheinland-Pfalz in Stufe 2.

Gemessen wird dies an der Hospitalisierungsrate. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) die gemeldeten Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum für jedes Bundesland. Weil dieser Wert zwischen drei und sechs liegt, werden die Regeln in Rheinland-Pfalz verschärft. Sinkt er wieder unter drei oder steigt auf über neun, werde es eine neue Bekämpfungsverordnung mit neuen Regeln geben, hatte Hoch angekündigt.

Saarland: 2G-Regelung

Im Saarland sind seit dem 20.11. generell nur noch Geimpfte oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen zugelassen. Die 2G-Regel gilt auch für den Besuch etwa von Friseuren oder Physiotherapeuten.

Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie von Discos und Clubs müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest nachweisen. Bei Weihnachtsmärkten können Veranstalter zwischen der 3G-Regel – nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis – oder Maskenpflicht wählen. Die bis 3.12. befristeten Regeln sind nicht an bestimmte Schwellenwerte gekoppelt.

Sachsen: Teilweiser Lockdown für große Teile des öffentlichen Lebens

In Sachsen gilt seit Montag für große Teile des öffentlichen Lebens ein teilweiser Lockdown. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit. Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt.

Für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf. Friseure haben geöffnet. Mit Ausnahme von Bibliotheken sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Für Gaststätten ist ein 2G-Nachweis erforderlich. In Regionen mit einer Wocheninzidenz von mehr als 1.000 werden nächtliche Ausgangssperren fällig.

Sachsen-Anhalt: 3G-Regel, Veranstalter haben 2G-Option

In dem Land soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die Veranstalter sollen selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung begründet ihr Vorgehen damit, dass noch unklar ist, was nach dem Auslaufen der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“, das für Ende November geplant ist, gelten soll.

Schleswig-Holstein: 2G-Regel in Gaststätten, Sporteinrichtungen und Diensleistungen mit Körperkontakt

Ungeimpfte dürfen keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind ausgenommen.

Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G, für berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche 3G. 2G gilt in Diskotheken, bei Dienstleitungen mit Körperkontakt (Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen ausgenommen), Sport in Innenräumen, außerschulischen Bildungsangeboten, Touristenübernachtungen in Hotels sowie in geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten.

Schüler müssen im Unterricht wieder eine Maske aufsetzen. Behörden können beispielsweise für Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche die Maskenpflicht anordnen. Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausgenommen sind weiter Kinder unter 14 Jahren.

Thüringen: 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens, Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte

Auch in Thüringen werden angesichts der hohen Infektionszahlen die Corona-Beschränkungen verschärft. Die neue Corona-Schutzverordnung, die das Thüringer Kabinett am Dienstag beschloss, sieht zunächst bis Mitte Dezember nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr vor. In vielen Bereichen gilt künftig zudem die 2G-Regel, dass heißt, nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Wie schon in Sachsen und anderswo werden auch in Thüringen sämtliche Weihnachtsmärkte abgesagt.

Die Verordnung, die bis zum 21. Dezember gelten soll, muss am Mittwoch auf einer Sondersitzung des Landtags noch abschließend beraten werden und soll dann direkt in Kraft treten. Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat im Parlament keine eigene Mehrheit.

Laut der Verordnung gilt für den Einzelhandel sowie für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aber auch unter freiem Himmel 2G. Auch die Teilnehmerzahlen werden begrenzt. 2G gilt auch in der Gastronomie und in Museen.

Messen und Ausstellungen finden vorerst nicht statt. Auch Diskotheken, Klubs, Bars und Schwimmbäder bleiben zu. Für private Treffen gelten insbesondere für Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen.

Thüringen hat derzeit eine Inzidenz von rund 685 und damit nach Sachsen die zweithöchste in Deutschland. Mehrere Landkreise liegen bereits über einer Inzidenz von tausend.