Was Bund und Länder beschlossen haben

Was Bund und Länder beschlossen haben

2. Dezember 2021 Aus Von mvp-web

Deutschlandweit werden die Corona-Regeln verschärft. Der Beschluss von Bund und Ländern zur Impfkampagne, 2G, Veranstaltungsgrößen und weiteren Themen im Überblick.

Impfkampagne

Bund und Länder wollen bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen bis zum Jahresende erreichen. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt soll frühzeitig Probleme der Impfstofflieferung und -verteilung verhindern.

Zur schnelleren Umsetzung werden mehr Personen zu Impfungen berechtigt. Ärzte können kurzfristig Impfungen etwa an Apotheker, Zahnärzte und Pflegefachkräfte delegieren. Dauerhaft soll eine gesetzliche Änderung geschaffen werden, um den Kreis der Berechtigten auszuweiten.

Weil der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlässt, soll der Impfstatus nach einer bestimmten Zeit seine Anerkennung als “vollständig” verlieren, sofern keine Auffrischung erfolgt. Bund und Länder verweisen hier auf die EU-Ebene, wo eine Begrenzung auf neun Monate im Gespräch sei. Bis zum Jahresende wollen sich Bund und Länder über Regelungen für Deutschland verständigen.

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Impfpflicht

Der Bund bringt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg, zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Darüber hinaus heißt es im Beschluss von Bund und Ländern, dass es begrüßt werde, dass der Bundestag “zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will”.

In Kraft treten könne diese, sobald alle, die geimpft werden sollen, auch geimpft werden können. Damit wird im Februar 2022 gerechnet. Bis zum Jahresende soll der Ethikrat dazu eine Empfehlung erarbeiten.

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2G-Regeln

Bundesweit und unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz soll der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur und Freizeit, wie etwa Kino, Theater und Restaurants, nur noch Geimpften und Genesenen möglich sein. Ergänzend kann auch ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus).

Die 2G-Regel wird dem Beschluss nach außerdem auf den Einzelhandel ausgeweitet. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

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Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen verschärft werden: Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Ehegatten sowie die Lebenspartnerinnen und -partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten dabei als ein Haushalt – auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Von der Regelung ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Auch nicht betroffen von der neuen Regelung sind private Zusammentreffen, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen.

In Schulen soll für alle Klassenstufen eine Maskenpflicht gelten.

Großveranstaltungen

Die Besucherzahl bei Sport-, Kultur- und ähnlichen Großveranstaltungen wird begrenzt. Sowohl in Innenräumen als auch im Freien dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Für Innenräume gilt eine Obergrenze von 5000 Menschen, an Veranstaltungen im Freien dürfen maximal 15.000 Menschen teilnehmen.

Auch zu Fußballspielen sind demnach nur noch höchstens 15.000 Zuschauer zugelassen, und in den Stadien darf maximal 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. Es gilt eine Maskenpflicht und die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Einlass erhalten. Möglich ist, dass zudem noch ein aktueller Coronatest nachgewiesen werden muss. In Bundesländern mit besonders hohen Infektionsgeschehen soll es Geisterspiele oder sogar Absagen geben.

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Diese müssten auch für Geimpfte und Genese gelten.

Clubs, Diskotheken und private Feiern

In Gebieten mit einer Inzidenz von mehr als 350 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Ab Inzidenz 350 sollen zudem private Feiern und Zusammenkünfte nur mit 50 (geimpften und genesenen) Personen in Innenräumen erlaubt sein. Im Außenbereich liegt diese Grenze bei 200 Personen.

Silvester und Neujahr

Am Silvestertag und Neujahrstag wird es bundesweit ein An- und Versammlungsverbot geben. Wie bereits im im Vorjahr wird der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben.

Infektionsschutzgesetz

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Infektionsschutzgesetz zu überarbeiten. Länder sollen “angemessene zusätzliche Maßnahmen” wie zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen zur Verfügung haben. Darüber hinaus soll die bis zum 15. Dezember geltende Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen nach dem alten Infektionsschutzgesetz verlängert werden.