Maßnahmen gegen Omikron – Was Bund und Länder beschlossen haben

Maßnahmen gegen Omikron – Was Bund und Länder beschlossen haben

21. Dezember 2021 Aus Von mvp-web

Strengere Kontaktbeschränkungen spätestens ab 28. Dezember, Großveranstaltungen ohne Zuschauer und ein neues Impfziel: Bund und Länder haben sich auf ein Vorgehen gegen die drohende Omikron-Welle geeinigt. Die Beschlüsse im Überblick.

Mit Blick auf die sich rasch verbreitende Omikron-Variante des Coronavirus haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auf weitere Maßnahmen verständigt.

In ihrem Beschluss verweisen Bund und Länder auf eine “nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit” der neuen Variante. Omikron unterlaufe zudem einen bestehenden Infektionsschutz. “Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen.” Deutschland befinde sich “aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie”.

Weihnachten

Verschärfungen treten erst nach Weihnachten in Kraft. In der Vergangenheit hätten sich die Menschen im Land an diesen Feiertagen verantwortungsvoll verhalten, so Scholz. Weihnachten und Ostern hätten sich nicht als Pandemietreiber erwiesen. Das heißt, der Beschluss der Bund-Länder-Runde von Anfang Dezember bleibt gültig: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Keine Beschränkung gibt es für Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

“Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden”, heißt im Beschlusspapier.

Nach Weihnachten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte

Spätestens ab dem 28. Dezember gelten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene.

Silvester

Spätestens ab dem 28. Dezember sind Zusammenkünfte mit nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Ist ein Ungeimpfter oder Nicht-Genesener dabei, soll weiterhin gelten: maximal der eigene Haushalt plus zwei Personen eines anderen. Große Silvesterpartys sind damit tabu.

“Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten”, heißt es in dem Papier. Ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr ist bereits beschlossen, der Verkauf von Feuerwerk untersagt.

Corona-Tests

Bei allen Treffen mit mehreren Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes empfiehlt die Runde eine “vorsorgliche Testung auch für geimpfte Personen“. Dies gelte “insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen”.

Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wie Fußballspiele sollen spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer stattfinden.

Clubs und Diskotheken

In einigen Bundesländern darf bereits seit einiger Zeit nicht mehr getanzt werden. Schließungen waren nach dem Bund-Länder-Beschluss von Anfang Dezember aber an den Inzidenzwert von 350 gekoppelt. Spätestens ab dem 28. Dezember soll nun bundesweit gelten: “Clubs und Diskotheken (sogenannte Tanzlustbarkeiten) in Innenräumen” werden geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.

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Impfungen

Das Impftempo soll weiter hoch gehalten werden – “auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester”. Die neue Zielvorgabe: Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) erreicht werden. Impfangebote speziell für Kinder sollen – “soweit noch nicht geschehen” – auf- und ausgebaut werden, “um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen”.

Die Bundesregierung strebt zeitnah eine Impfquote von mindestens 80 Prozent an. “Wenn wir das erreicht haben, müssen wir das nächste Ziel in den Blick nehmen”, kündigte Scholz an.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird für Februar 2022 angemahnt. Die Länder fordern den Bund auf, die “Vorbereitungen zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen”.

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Kritische Infrastruktur

Bund und Länder wollen dafür Sorge tragen, dass grundlegende Einrichtungen auch dann weiter funktionieren, falls viele Beschäftigte sich zeitgleich mit Omikron infizieren oder in Quarantäne müssen und ausfallen. Als Beispiele für diese kritische Infrastruktur werden “Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik” genannt.

Alle Betreiber kritischer Infrastrukturen werden aufgerufen, Notfallpläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. “Der neu eingerichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen”, heißt es im Beschluss.

21.12.2021 · 20:42 Uhr

Wie geht es weiter?

Bei den nun beschlossenen Maßnahmen handelt es sich um bundesweite Mindeststandards, so der Beschluss. Die Länder können also auch darüber hinausgehen. Bestehende Beschlüsse bleiben weiterhin gültig, “sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft”. Die nächsten Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie werden am 7. Januar stattfinden.

Dann könnte auch die Debatte um die erneute Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite weitergehen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bezeichnete die Entscheidung der Ampel-Koalition, die epidemische Lage auslaufen zu lassen, erneut als Fehler. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) widersprach dem ausdrücklich, betonte aber, die Entscheidung der Ampel-Parteien sei in einer anderen Situation getroffen worden und stellte eine Neubewertung in Aussicht.