Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene: Das gilt über Weihnachten in MV

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene: Das gilt über Weihnachten in MV

23. Dezember 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 23.12.2021 19:32 Uhr

Private Treffen sind für Geimpfte und Genesene in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab Heiligabend auf zehn Personen beschränkt. Die Landesregierung hat die Corona-Landesverordnung entsprechend angepasst.

Eigentlich hatten sich Bund und Länder auf den 28. Dezember als Stichtag für verschärfte Einschränkungen geeinigt – in Mecklenburg-Vorpommern sind sie jedoch schon vier Tage früher in Kraft. So gilt vom 24. Dezember für private Treffen, an denen ausschließlich Genesene und vollständig Geimpfte teilnehmen, eine Obergrenze von maximal zehn Personen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Falls ungeimpfte Personen dabei sind, darf sich nur der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen. Deren Impf- oder Genesenen-Status ist dabei unerheblich. Kinder unter 14 Jahren sind auch in diesem Fall von der Regelung ausgenommen.

2G im Einzelhandel, 2G-Plus in Restaurants und Freizeiteinrichtungen

Weiterhin gilt eine 2G-Regel im Einzelhandel. In Läden, die nicht den täglichen Bedarf betreffen (Drogerien, Supermärkte, Optiker oder Tierbedarfsläden), haben ausschließlich Geimpfte und Genesene Zutritt. Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater oder Sporthallen gilt nach wie vor die 2G-Plus-Regel. Nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können, haben Zutritt. Ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren. Für sie reicht es, einen negativen Corona-Test vorzuzeigen. Wer bereits eine Booster-Impfung erhalten hat, muss keinen negativen Test mehr vorweisen. Voraussetzung ist, dass die dritte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Nach Weihnachten: Kultur- und Freizeiteinrichtungen schließen

Wie von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) außerdem mitteilte, gelten zahlreiche Einschränkungen, die bislang erst bei der Warnstufe „rot plus“ galten, nach Weihnachten bereits für die Warnstufe „rot“. Dementsprechend müssen am 27. Dezember landesweit unter anderem Kinos, Theater, Indoor-Spielplätze, Tanzschulen und Freizeitparks schließen. Sportveranstaltungen mit Publikum und geschlossene Veranstaltungen in Gaststätten sind verboten.

Feuerwerksverbot über Silvester

Über Silvester und Neujahr ist sowohl das Zünden als auch das Verkaufen von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt. Außerdem darf es laut Landesverordnung keine Menschenansammlungen geben. Auf die Frage, ob im Januar ein Lockdown denkbar sei, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD): „Ich schließe nichts aus.“ Nicht nur die Arbeitsfähigkeit der Kliniken, sondern auch die der kritischen Infrastruktur – zum Beispiel der Polizei und der Stadtwerke – müsse sichergestellt werden.