Corona-Regeln: Das müssen Sie wissen

1. November 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 01.11.2020 15:30 Uhr

Bund und Länder haben sich zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf massive Einschränkungen ab dem 2. November geeinigt. Sie betreffen fast alle gesellschaftlichen Bereiche.

Ab wann gelten die neuen Corona-Schutz-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Maßnahmen der Bundesregierung gelten von Montag, dem 2. November an.

Bis wann gelten die neuen Corona-Schutz-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Maßnahmen sind vorerst bis Ende November befristet. Nach zwei Wochen der geltenden Maßnahmen wollen sich die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen erneut beraten, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Wie viele Personen dürfen sich treffen?

In der Öffentlichkeit und im Privaten dürfen Menschen aus nur zwei unterschiedlichen Hausständen zusammenkommen. In jedem Fall dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen treffen. (Mit einem Inzidenzwert von mehr als 50 gilt diese Maßnahme grundsätzlich.)
Generell fordert die Landesregierung die Menschen aber dazu auf, Kontakte zu Personen über den eigenen Hausstand hinaus möglichst zu reduzieren.

Was bedeutet Hausstand?

Zu einem Hausstand gehören alle Personen, die in einer Wohnung zusammenleben.

Können Feiern noch stattfinden?

Nein, Feiern von Gruppen auf öffentlichen Plätzen und in privaten Räumlichkeiten sind verboten.
Eine Ausnahme gibt es bei familiären Anlässen. Trotzdem darf auch dort die Anzahl von 10 Personen nicht überschritten werden.

Können Veranstaltungen noch stattfinden?

Unterhaltungsveranstaltungen sind vom 2. November an untersagt, auch Flohmärkte und Ähnliches dürfen nicht stattfinden.

Wie steht es um die Kultureinrichtungen?

Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Autokinos, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind vom 2. November an geschlossen.

Bleiben Bibliotheken geöffnet?

Ja, Bibliotheken und Archive bleiben unter bestimmten Hygiene-Konzepten und den geltenden AHA-Regeln geöffnet.

Finden Gottesdienste statt?

Ja, Gottesdienste sollen bei den bisherigen Hygieneregelungen (Abstand halten, Hände waschen und desinfizieren, Alltagsmaske tragen) weiter stattfinden.

Können Trauungen stattfinden?

Ja, Trauungen können mit höchstens 10 Personen stattfinden.

Konnen Beisetzungen stattfinden?

Ja, Beisetzungen können mit höchstens 20 Personen stattfinden.

Können Chöre und andere Gruppen musizieren?

Nein, Chöre und andere Musikgruppen dürfen ab dem 2. November nicht gemeinsam musizieren. Ausgenommen sind professionelle Gruppen. Die können unter speziellen Hygiene-Auflagen weiterhin proben. Auch Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche bleiben unter Hygiene-Auflagen geöffnet.

Sind Tanzschulen geöffnet?

Nein, Tanzschulen und Ähnliches sind ab dem 2. November geschlossen. Eine Ausnahme gibt es für das Training von Kindern und Jugendlichen.

Finden Profisportveranstaltungen weiterhin statt?

Profisportveranstaltungen finden statt, aber ohne Zuschauerinnen und Zuschauer.

Kann Sport weiterhin stattfinden?

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden vom 2. November an geschlossen.
Erlaubt sind Individualsport, Sport zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Auch Kinder- und Jugendsport sind weiterhin möglich, allerdings können die Landkreise nach eigenem Ermessen von dieser Regelung abweichen.

Wie sieht es bei anderen Freizeiteinrichtungen aus?

Freizeitparks, Spielhallen, Wettannahmestellen, Messen oder Ähnliches sind vom 2. November an geschlossen. Zoos und Tierparks dürfen ihre Außenbereiche weiterhin öffnen.

Können Bordelle öffnen?

Prostitutionsstätten, Bordelle oder Ähnliches sind bis auf Weiteres geschlossen.

Welche Betriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen, welche bleiben geöffnet?

Kosmetikstudios, Maniküre, Massagepraxen, Barbiere und Tattoo-Studios sind vom 2. November an geschlossen. Friseursalons und die medizinische Fußpflege bleiben geöffnet.

Sind Therapien weiterhin möglich?

Ja, medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin möglich – beispielsweise Ärzte, Rehakliniken, Therapeuten, Podologie, Physio-, Ergo- und Logotherapie.

Wird der Handel eingeschränkt?

Nein, Einkaufszentren, Wochenmärkte, Groß- und Einzelhandelbetriebe bleiben geöffnet. Es gelten jedoch verschärfte Hygiene-Auflagen. So soll sich etwa nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Ladenfläche im Geschäft aufhalten.

Werden Gastronomiebetriebe geschlossen?

Ja, Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Geschäfte sind vom 2. November an geschlossen. Essen für zu Hause darf aber weiterhin geliefert oder abgeholt werden. Kantinen bleiben geöffnet.

Können Handwerker weiterhin arbeiten?

Ja, die Arbeit in Industrie, Handwerk und Mittelstand soll mit einem passenden Hygienekonzept des Arbeitgebers weiterhin möglich bleiben. Es sollen aber unter anderem Kontakte unter Kollegen und zu den Kunden vermieden werden.

Soll es wieder mehr Homeoffice geben?

Ja, die Bundesregierung fordert die Unternehmen dazu auf, vom 2. November an das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Allerdings nur da, wo es umsetzbar ist.

Sollen private Reisen weiterhin möglich sein?

Touristen, die bereits im Land sind, müssen spätestens bis zum 5. November aus Mecklenburg-Vorpommern abreisen. Grundsätzlich dürfen vom 2. November an für den restlichen Monat keine Gäste mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden und auch Tagesgäste dürfen nicht mehr einreisen.

Können Menschen mit einem Nebenwohnsitz im Land nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen?

Ja, Personen mit ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen in das Land einreisen.

Kann man noch in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten?

Nein, Übernachtungen darf es nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke geben, dazu zählen auch Campingplätze, Wohnmobilplätze und Airbnb. Das gilt für Besucher aus dem Ausland, aus Deutschland und aus Mecklenburg-Vorpommern.

Bleiben Schulen und Kindergärten geöffnet?

Ja, Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Dürfen Kinder auf den Spielplatz?

Ja, Spielplätze bleiben unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln auch im November geöffnet.

Findet der Unterricht an Fahrschulen weiter statt?

Ja, Fahrschulen, technische Prüfstellen für den Straßenverkehr und berufliche Flugschulen sind weiterhin geöffnet.
Sonstige Flugschulen, Jagdschulen, Angelschulen oder Ähnliches sind geschlossen.

Bleiben Beratungsstellen geöffnet?

Ja, Sozial-, Jugendhilfe und ähnliche Beratungstellen bleiben geöffnet.

Bleiben Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen für Besucher geöffnet?

Ja, es gelten aber massive Hygienebestimmungen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen so bald wie möglich sogenannte Corona-Schnelltests eingesetzt werden. Geplant ist, dass der Bund die Kosten übernimmt.