Gericht lehnt Eilanträge gegen Corona-Landesverordnung ab
5. November 2020Gegen die neue Corona-Landesverordnung sind beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald insgesamt elf Eilanträge eingegangen. Zwei von ihnen lehnten die Richter nun ab.
Das Oberverwaltunsggericht in Greifswald hat zwei Eilanträge gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns abgelehnt. Geklagt hatten zwei Urlauber, die ihren Aufenthalt im Nordosten über den 5. November hinaus fortsetzen wollten, teilte das Gericht am Donnerstagnachmittag mit. Laut der aktuellen Landesverordnugn müssen alle Urlauber wegen der Corona-Pandemie bis zu diesem Datum das Land verlassen.
„Keine gewichtigen Gründe“ der Antragsteller
Nach Angaben des Gerichts begründen die von den beiden Antragstellern dargelegten Umstände keine schweren Nachteile und und keine anderen wichtigen Gründe, um die Verordnung außer Kraft zu setzen. Die Schlüsse sind nicht anfechtbar.
Neun weitere Eilanträge anhängig
Am Gericht waren bis Mittwoch insgesamt elf Eilanträge gegen die aktuelle Corona-Landesverordnung eingegangen. Über die neun übrigen muss das Gericht in den kommenden Tagen beraten. Ein genauer Termin für eine Entscheidung wurde nicht genannt. Neben Urlaubern hatten auch drei Betreiber von Fitnessstudios sowie Betreiber einer Spielhalle, eines Nagel-, eines Tattoo- und eines Kosmetikstudios Eilanträge eingereicht. Die Studios klagen laut Gericht gegen die verfügten Schließungen.