Corona-Demos in MV: Caffier kritisiert Gerichte

11. November 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 11.11.2020 17:00 Uhr

Die Entscheidungen von Gerichten zu Corona-Maßnahmen sorgen immer wieder für Wirbel. Jetzt rufen zwei Urteile aus Greifswald und Schwerin die Politik auf den Plan.

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hat einen unterschiedlichen Umgang der Verwaltungsgerichte mit Gegnern der Corona-Maßnahmen kritisiert. Ihm falle es schwer, die jüngsten Entscheidungen nachzuvollziehen, sagte der CDU-Politiker im Gespräch mit NDR 1 Radio MV. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Bürger, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohnen, dennoch an Demonstrationen teilnehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte die Einreise von Demonstranten aus anderen Bundesländern untersagt, das Verwaltungsgericht Schwerin erlaubte dagegen am Dienstag ihre Teilnahme.

Einreise von Demonstranten unterbunden

Es ging um fünf, meist süddeutsche Anhänger der sogenannten Querdenker. Die Gruppierung um ihren Frontmann Bodo Schiffmann lehnt die Corona-Schutzmaßnahmen vehement ab. Die Greifswalder Verwaltungsrichter erklärten ihre Einreise ins Land als rechtswidrig. Das Gericht verwies auf die Corona-Verordnung, die wegen des Gesundheitsschutzes Tagesbesuche nicht zulasse. Außerdem sei die Demonstration, an der sie teilnehmen wollten, verboten worden. Es bestehe „kein rechtlich zwingender Grund“ für die Anwesenheit im Land. Die Polizei geleitete die Gruppe schließlich mit großem Aufwand außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns – nach Brandenburg. Die Beamten bekamen für die Aktion viel Lob, unter anderem von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). „Es ist richtig, dass die Polizei souverän durchgegriffen hat“, schrieb sie auf Twitter. Auch Caffier befürwortete den Einsatz.

Teilnahmeerlaubnis für Demo in Schwerin

Wenig später allerdings reiste die Gruppe wieder ein. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte ihnen die Teilnahme an einer zugelassen Anti-Corona-Demonstration in der Landeshauptstadt erlaubt und kippte damit eine Entscheidung der Stadt Schwerin – mit Hinweis auf die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit. Die Teilnahme an einer Demonstration stelle „eine berechtigte Anwesenheit dar, die aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich sei“, teilte das Gericht mit. Laut Corona-Verordnung sind Demonstrationen mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt. Innenminister Caffier sagte, es sei schwer verständlich, dass dieses Recht höher bewertet werde als der Gesundheitsschutz. Er verwies auf die Maßnahmen zum Infektionsschutz: Es handele sich um Bürger aus anderen Bundesländern, möglicherweise aus Hotspots.

Caffier erwartete Regelung vom OVG

Der CDU-Politker sagte, er wolle seine Äußerung nicht als Richterschelte verstanden wissen, als Minister habe er aber eine persönliche Meinung. Außerdem sei es auch den Polizeibeamten schwer zu vermitteln, dass Gerichte ganz unterschiedlich entscheiden würden. Hier müsse das Oberverwaltungsgericht (OVG) eine einheitliche Linie finden. Dieser Forderung schloss sich der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Christian Schumacher, an.

Richterbund kritisiert Caffier

Der Richterbund reagierte irritiert auf Caffiers Äußerungen und verwies auf die Gewaltenteilung. Es sei nicht Aufgabe der Exekutive, die Arbeit der Gerichte zu bewerten, sagte der Vorsitzende Michael Mack. Das gelte besonders, wenn eine Begründung im Detail nicht vorliege. Möglicherweise lägen den Entscheidungen ganz unterschiedliche Sachverhalte zu Grunde. Die Stadt Schwerin prüft nach Angaben einer Sprecherin noch, ob sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin rechtlich vorgeht – dann wäre das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gefragt.