Vor Bund-Länder-Konferenz: MV fordert breitere Maskenpflicht
17. März 2022Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag geht es unter anderem darum, dass die Maskenpflicht in einigen Bereichen aufgehoben werden soll. Aus MV gibt es dafür Kritik.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern kritisiert die geplante Beschränkung der Maskenpflicht auf Krankenhäuser, Altenheime und den öffentlichen Nahverkehr. In diesem Punkt strebt Schwerin bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine Änderung am Entwurf des Infektionsschutzgesetzes an, wie ein Regierungssprecher im Vorfeld verdeutlichte.
Masken und Tests nur noch für gefährdete Gruppen
Besonders bei höheren Inzidenzen sei die Maskenpflicht in Innenräumen weiterhin nötig. Die Landesregierung möchte diese demnach beibehalten. Davon betroffen wäre unter anderem der Einzelhandel. Der von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzentwurf sieht vom 20. März an nur noch wenige allgemeine Schutzregeln mit Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor.
Stärkstes Corona-Infektionsgeschehen bundesweit
MV hat die bisher bestehenden Regeln bereits bis zum 2. April verlängert. Das Corona-Infektionsgeschehen ist hier bundesweit weiterhin am stärksten. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch erneut über einem Wert von 2.000.
Schulen in MV: Weiterhin drei Corona-Tests pro Woche
MV hat noch immer die höchste Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen bundesweit. Um den Unterricht weiter zu gewährleisten, muss sich in der Schule noch mindestens bis Anfang April drei Mal pro Woche getestet werden.
Die Corona-Lage in Mecklenburg-Vorpommern bleibt angespannt. Deshalb bleibt es an den Schulen des Landes bei drei Corona-Tests pro Woche für Schülerinnen und Schüler – zumindest vorerst. Bis zum 2. April soll diese Regelung gelten. Das hat Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) am Mittwoch mitgeteilt.
Maske im Unterricht weiter empfohlen
Zudem werde weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht empfohlen. In Pausen sowie auf Gängen und Treppen sei diese nach wie vor Pflicht. Auf dem Schulhof im Freien müssten Schülerinnen und Schüler aber keine Masken tragen.
Bei Corona-Fällen: Maske und tägliche Tests
Treten Corona-Fälle in den Schulen auf, bleibt das Vorgehen trotz bevorstehender Lockerungen in vielen anderen Bereich laut Ministerium zunächst wie bisher. Heißt: Positiv getestete Kinder und Jugendliche müssen in Quarantäne. Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der das positive Testergebnis vorliegt, müssen für mindestens fünf Tage zum Schutz eine Maske tragen und werden täglich getestet.