Zusätzliche Kosten für Verbraucher Gasumlage wohl ab Oktober bis 2024

Zusätzliche Kosten für Verbraucher Gasumlage wohl ab Oktober bis 2024

28. Juli 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 28.07.2022 10:55 Uhr

Gaskunden müssen ab Oktober wohl mit zusätzlichen Kosten rechnen. Dann soll eine Umlage in Kraft treten, die Gasimporteure entlastet. Die Versorger sollen gestiegene Einkaufspreise an alle Verbraucher weitergeben können.

Die geplante Umlage für alle Gaskunden soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober gelten. Das berichten die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters unter Berufung auf Regierungskreise. Wie stark der Gaspreis für die Verbraucher damit zusätzlich steigt, bleibt aber vorerst offen. Die Höhe der Umlage solle bis Ende August im Internet veröffentlicht werden. Sie hänge davon ab, welche Ausgleichsansprüche die Gasimporteure geltend machten.

Zahlungen werden dem Bericht zufolge wohl nicht direkt ab Oktober, sondern etwas später fällig. Etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas beheizt.

Kanzler Olaf Scholz hatte in der vergangenen Woche eine Erhöhung der Gaspreise um zwei Cent pro Kilowattstunde angedeutet und von zusätzlichen Belastungen von jährlich 200 oder 300 Euro für eine vierköpfige Familie gesprochen. Scholz sagte Bürgerinnen und Bürgern zugleich Unterstützung bei Preissteigerungen zu. Es solle verhindert werden, dass jemand vor eine unlösbare Situation gestellt werde, sagte er.

Die Umlage soll eineinhalb Jahre, also bis Ende März 2024 gelten. Im Laufe des Vormittags will sich auch Wirtschaftsminister Robert Habeck zu den Plänen äußern.

Umlage soll Extrakosten decken

Bezahlt werden sollen mit der Umlage die Extrakosten der Importeure, die sie wegen der Drosselung russischer Lieferungen für die kurzfristige und teure Ersatz-Beschaffung von Gas aufbringen müssen. Die Versorger sollen darüber die stark gestiegenen Einkaufspreise an alle Verbraucher weitergeben können.

Laut Reuters soll dafür per Ministerverordnung der Paragraf 26 des Energiesicherungsgesetzes in Kraft treten: Ab Oktober könne die Differenz zwischen den laufenden Tarifen und den Extrakosten der Importeure festgelegt und auf alle Kunden gleichmäßig verteilt werden. Stadtwerke etwa könnten sie dann auch Haushaltskunden weitergeben. Zunächst werde die Umlage auf Basis einer Annahme der Kosten berechnet und dann jeweils im Nachhinein mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.