Was künftig noch gefördert wird

Was künftig noch gefördert wird

28. Juli 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 28.07.2022 04:11 Uhr

Alte Türen, undichte Fenster, Gasheizungen: All das verursacht hohe Energiekosten. Für die staatlichen Zuschüsse zur Sanierung von Gebäuden gelten künftig neue Regeln. Was müssen Eigentümer beachten?

Von Jan Zimmermann, ARD-Hauptstadtstudio

Die Bundesregierung will Immobilenbesitzer ermutigen, „Energiefresser“ wie alte Fenster oder Heizungen austauschen, um durch die Energieeinsparung mehr fürs Klima zu tun. Deshalb zahlt der Staat Fördergelder für die Gebäudesanierung. Allerdings zwingen knappe Kassen den Bund zur Sparsamkeit; die Fördersätze für die einzelnen Maßnahmen werden deshalb gekürzt.

Jan Zimmermann ARD-Hauptstadtstudio
Was wird künftig gefördert?

Die Bundesregierung fördert Einzelmaßnahmen, zum Beispiel den Austausch einer alten Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Auch für eine Komplettsanierung, also umfangreiche Umbauten, gibt es finanzielle Unterstützung. Und: Wer ein neues, energiesparendes Haus baut, bekommt ebenfalls Geld vom Staat.

Allerdings: Der Fokus liegt in Zukunft auf der Sanierung von Gebäuden. Zwölf bis 13 Milliarden Euro sind dafür eingeplant. Nur ein bis zwei Milliarden Euro fließen in die Förderung von Neubauten. Bei diesen muss es sich um besonders energiesparende Effizienzhäuser handeln.

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Wie hoch sind die Förderungen?

Wie viel Geld fließt, hängt von den einzelnen Sanierungsprojekten ab. Bei Komplettsanierungen zum Beispiel richtet sich die Fördersumme danach aus, welcher Effizienzgrad bei Häusern erreicht wird. Maximal 67.500 Euro steuert der Staat zu. Alle Fördersätze fallen aber etwas geringer aus als bisher: Sie schrumpfen um fünf bis zehn Prozent, je nach Maßnahme. Der Grund: Möglichst viele Menschen sollen finanziell unterstützt werden – trotz knapper Haushaltsmittel.

So gibt es für jeden Einzelnen etwas weniger, damit am Ende mehr von den Gebäudeförderung profitieren, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Ein Beispiel: der Austausch alter Fenster. Früher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent der Kosten, die maximale Fördersumme: rund 15.000 Euro. Nach der neue Regelung liegt der Fördersatz bei nur noch bis zu 20 Prozent beziehungsweise maximal 12.000 Euro.

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Wann startet das neue Förderprogramm?

Die neue Gebäudeförderung startet heute – mit einem ersten Teil, nämlich den neuen Förderbedingungen für Komplettsanierung. Anträge können bei der staatliche Förderbank KfW gestellt werden.

Für Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel der Fensteraustausch gelten die neuen Regeln ab Mitte August. Dafür ist aber das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Für Neubauten gilt bis zum Jahresende das bisherige Förderprogramm. Erst 2023 soll die Neubauförderung umgestaltet werden. Dabei setzt der Bund deutlich stärker als bisher auf zinsverbilligte Kredite.