Bei der Deutschen Tanzkompanie in Neustrelitz droht ein Wechsel der künstlerischen Leitung. Zwischen dem Stiftungsrat der Kompanie und deren künstlerischen Leiter Lars Scheibner gibt es Streit über dessen Arbeitsverhältnis. Hintergrund ist, dass Scheibner in den sieben Jahren, in denen er der künstlerische Leiter der Kompanie ist, nur zwei Jahre lang einen festen Arbeitsvertrag hatte. Sonst gab es immer nur Stück- oder Honorarverträge. Der feste Arbeitsvertrag war befristet und 2021 nicht verlängert worden. Dagegen hat Scheibner geklagt. Vor Gericht hatten sich beide Parteien Ende Juni auf einen Vergleich geeinigt. Demnach sollte Scheibner einen durchgängigen Arbeitsvertrag bis Sommer 2024 erhalten. Seinen Angaben zufolge hat der Stiftungsrat der Tanzkompanie diesen Vergleich nun aber abgelehnt, so dass das Arbeitsgericht jetzt über die Klage entscheiden muss. Der Stiftungsrat und die Geschäftsführung der Tanzkompanie wollten sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern. | 02.08.2022 15:45
Einem Gebrauchtwagenhändler in Neddemin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) sind am vergangenen Donnerstag von bislang unbekannten Tätern 145.000 Euro gestohlen worden. Das Geld lag in einem Tresor im Wohn- und Geschäftshaus des Händlers. Der Bestohlene hat jetzt eine Belohnung von 10.000 Euro für Hinweise, die zur Festnahme der Einbrecher führen, ausgesprochen. Wer entsprechende Informationen hat, solle sich an die Polizei wenden. | 02.08.2022 15:11
In Schwenzin bei Waren hat die Polizei in der Wohnung eines Mannes eine Cannabis-Plantage entdeckt. Der 36-Jährige ist bereits der Polizei bekannt. Nach einem Zeugenhinweis und Vorermittlungen, hatten die Beamten die Wohnung am Mittwoch mit einem richterlichen Anordnung betreten. Dort fanden sie 13 bis zu eineinhalb Meter große Pflanzen sowie Beleuchtung, Belüftung, Filteranlage und Zelt. Neben der professionellen Ausrüstung beschlagnahmten die Beamten eine Softairwaffe, die aussieht wie eine Kalaschnikow. | 02.08.2022 07:42
Fußball-Zweitligist Hansa Rostock wird vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sechsstellig zur Kasse gebeten. Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wurden die Rostocker wegen sieben Fällen von unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger im April und Mai mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 137.925 Euro belegt. Hansa darf hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 45.900 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. | 02.08.2022 05:09