Infektionsschutzgesetz: Warum es wieder Streit über Masken gibt

Infektionsschutzgesetz: Warum es wieder Streit über Masken gibt

9. August 2022 Aus Von ...Linda Gerke
Stand: 09.08.2022 12:29 Uhr

Die Gesundheitsministerkonferenz berät über den Entwurf für ein Corona-Schutzkonzept. Vor allem bei einem Punkt des Infektionsschutzgesetzes gibt es Redebedarf. Um was geht es? Und warum ist das so umstritten?

Die Ausgangslage

Das Infektionsschutzgesetz ist die Rechtsgrundlage dafür, dass die Länder Corona-Maßnahmen erlassen können. Es läuft Ende September aus. Nach langen Diskussionen haben sich vergangene Woche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf ein neues Paket an Regeln geeinigt.

Allerdings reißt auch nach dieser Einigung die Kritik nicht ab. Mehrere Länder haben noch Klärungsbedarf. Bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist dies heute der einzige Tagesordnungspunkt.

Worüber gibt es Streit?

Der Entwurf sieht vor, dass Länder eine Maskenpflicht erlassen können. Menschen in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen müssen aber keine Maske tragen, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Ausnahmen soll es auch für Getestete und frisch Genesene geben.

Vor allem diesen Punkt sehen viele skeptisch. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hält das etwa für fachlich nicht zu rechtfertigen, da auch frisch Geimpfte und Genesene Infektionen übertragen könnten. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sieht bei dieser Frage noch Diskussionsbedarf. „Das halte ich nicht für eine kluge Regelung“, sagte er dem „Weser-Kurier“. Auch frisch Geimpfte könnten sich infizieren und andere anstecken, argumentiert auch er.

Corona-Maßnahmen für Herbst Maskenpflicht ja, Lockdown nein

Die Maßnahmen sehen eine Maskenpflicht im Fernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor.

Was sagen die Befürworter?

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (SPD), sieht im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz eine gute Grundlage für weitere Diskussionen zum Schutz vor dem Coronavirus. In den Gesetzentwurf sei eingeflossen, was ein Expertenbericht ergeben habe. Es sei deutlich geworden, dass der Impfschutz nach drei Monaten erheblich nachlasse, so Grimm-Benne. Niemand werde verlangen, dass man sich alle drei Monate neu impfen lasse. Es wäre aber ein verhältnismäßig gutes Mittel, dann Masken zu tragen.

Die Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund, Susanne Johna, reagierte mit Unverständnis auf die Kritik. „Die Länder können regional angepasst Maßnahmen zum Schutz der Menschen ergreifen, wenn die Notwendigkeit dazu besteht“, sagte Johna der „Rheinischen Post“. „Ich kann nicht verstehen, dass man dieses Konzept schon gleich wieder in Frage stellt.“

Was steht eigentlich in dem Entwurf?

Masken: Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten anordnen können. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.

Testen: In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen kann es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Im Restaurant bringe die Maske nicht viel, weil man sie am Tisch und beim Essen ohnehin abnehmen dürfe, sagte Lauterbach nach der Vorstellung des Entwurfs. Deshalb setze man auf den Nachweis einer maximal drei Monate alten Impfung oder eines aktuellen Tests.

Schulen: Die Länder sollen die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Hier muss es dann auch nicht die sicherere FFP2-Maske sein, auch eine klassische OP-Maske soll reichen.

Schärfere Regeln im Notfall: Für den Fall, dass die Coronasituation außer Kontrolle gerät, bekommen die Länder Möglichkeiten für schärfere Regeln. Drohen Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur – etwa Polizei, Feuerwehr, Energieversorger – zusammenzubrechen, sollen auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden. Darüber sollen dann die Länderparlamente entscheiden. In dem Fall soll es auch keine Ausnahmen mehr für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.

Und wie geht es weiter?

Der Bundestag kommt nach der Sommerpause ab 5. September wieder zur ersten Sitzungswoche zusammen und könnte das Gesetz dann beschließen.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) will, dass der Bund gemeinsam mit den Ministerpräsidenten über das künftige Infektionsschutzgesetz berät. Den regelmäßigen Austausch auf der Ebene der Gesundheitsminister sei richtig, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Ich halte es aber für notwendig, dass auch die Regierungschefinnen und Regierungschefs darüber beraten.“ Das Gesetz müsse auch durch den Bundesrat.