Drittes Entlastungspaket Die Maßnahmen im Überblick

Drittes Entlastungspaket Die Maßnahmen im Überblick

4. September 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 04.09.2022 13:15 Uhr

Strompreisbremse, Einmalzahlungen, Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und neues Bürgergeld: Die Koalition hat in einem dritten Paket weitere Entlastungen beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

Die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP haben ein drittes Entlastungspaket vereinbart. „Wir werden als Land durch diese schwierige Zeit kommen“, sagte Kanzler Olaf Scholz bei der Vorstellung. Das Volumen des Pakets betrage mehr als 65 Milliarden Euro. Dies stelle eine konservative Schätzung dar, so Finanzminister Christian Lindner. Es handele sich um ein Paket, das Solidarität mit Leistungsgerechtigkeit und Solidität verbinde. Diese Maßnahmen wurden beschlossen:

Strompreisbremse: Die Ampel-Koalition will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen.

Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner: Sie sollen zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung.

Erhöhung des Kindergelds: Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste und zweite Kind um 18 Euro angehoben.

Erhöhung des Kinderzuschlags: Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro im Monat angehoben.

Entlastung von Studenten und Fachschülern: Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

04.09.2022

Maßnahmenpaket des Bundes Entlastungen von 65 Milliarden Euro

Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket von 65 Milliarden Euro geeinigt.

 

 

Homeoffice: Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Kalte Progression: Die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Steuer soll durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden. Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, sollen die Werte angepasst werden.

Wohngeldreform: Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert. Das Wohngeld soll zudem eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode wird zudem von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss an Bezieherinnen und Bezieher gezahlt: 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person gibt es zusätzliche 100 Euro.

Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Einführung Bürgergeld: Die Empfängerinnen und Empfänger des neuen Bürgergelds sollen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag soll damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen; die Ampel will Hartz IV vom 1. Januar 2023 an durch das neue Bürgergeld ablösen.

FAQ 01.09.2022

Debatte über Nachfolge Was kommt nach dem 9-Euro-Ticket?

Das 9-Euro-Ticket ist ausgelaufen.

 

Nahverkehrsticket: Die Koalition will eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket erreichen. Ziel sei ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat. „Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen“, teilte die Ampel-Koalition mit.

Entlastung beim CO2-Preis: Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.

Weitere Maßnahmen:

Die Bundesregierung kündigte an, die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen jetzt national umzusetzen. Dadurch sollen Milliardeneinnahmen generiert werden. Zudem will sie sich auf europäischer Ebene für weitere Preisdämpfungen auf den Energiemärkten einsetzen.

Darüber hinaus will die Ampel-Koalition ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.