Beschlussvorlage für die Länder Gaspreisbremse schon ab Februar?
2. November 2022Vor den heutigen Beratungen mit den Ländern über milliardenschwere Entlastungen hat das Kanzleramt vorgeschlagen, die Gaspreisbremse schon ab Februar gelten zu lassen. Auch die Strompreisbremse nimmt Formen an.
Einen Tag vor den nächsten Beratungen von Bund und Ländern am heutigen Mittwoch über die geplanten milliardenschweren Entlastungen in der Energiekrise hat das Kanzleramt eine Beschlussvorlage an die Länder geschickt. Sie liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor.
Die Überraschung steht gleich am Anfang des neunseitigen Dokuments. Auf Seite 2 wird angekündigt, dass die Gaspreisbremse ab dem 1. März gelten soll. Allerdings mit dem Zusatz: „Eine Rückwirkung zum 1. Februar wird angestrebt.“ Das ist deshalb überraschend, weil die Expertenkommission am Montag noch einmal betont hatte, dass eine frühere Wirkung des Instruments Gaspreisbremse technisch nicht umsetzbar sei.
Nun schlägt das Kanzleramt doch eine erneute Prüfung vor und kommt damit Ländern entgegen, die deutlichere und schnellere Entlastungen gefordert hatten. Bei den anderen Energieträgern bleibt das Kanzleramt bei seiner Position. Nutzer von Öl oder Holzpellets sollen weiterhin nur in Härtefällen entlastet werden.
Strompreisbremse ab Januar geplant
Ab Januar soll eine Strompreisbremse greifen. Dem Papier nach soll für Haushalte und kleinere Unternehmen ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden bereitgestellt werden. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung soll als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet werden. Der historische Verbrauch solle sich voraussichtlich an der Jahresverbrauchsprognose bemessen.
Auch für Industriebetriebe plant die Bundesregierung eine Strompreisbremse. Sie sollen einen garantierten Nettopreis von 13 Cent pro Kilowattstunde für ein Strom-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs bekommen, der sich am Jahresverbrauch für das Jahr 2021 bemisst.
Das Geld für die Entlastung im Strombereich soll zum Teil bei Unternehmen durch eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne wieder eingesammelt werden. „Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft“, heißt es in dem Entwurf.
Wer zahlt was?
Wochenlang hatten Bund und Länder zuletzt auch über die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs und der Ausweitung des Wohngelds gerungen, beziehungsweise wer die Kosten dafür tragen soll. Nun wird auch hier eine Kompromisslinie sichtbar. In dem Papier wird klargestellt, dass es bei der geteilten Finanzierung beim Wohngeld bleiben solle. Die Länder hatten gefordert, dass der Bund bei den Mehrkosten, die durch die Erhöhung entstehen, einen größeren Anteil übernimmt.
Bei den Kosten für den ÖPNV scheint das Kanzleramt allerdings auf die Länder zugehen zu wollen. Im Papier ist von zusätzlichen Regionalisierungsmitteln in Höhe von einer Milliarde Euro die Rede, sie sollten künftig jährlich um drei Prozent steigen. Ob dies den Ländern reicht, ist fraglich. Dort heißt es, die doppelte Summe sei nötig, um das geplante 49 Euro-Ticket finanzieren zu können. So liefe es eher auf ein 69-Euro-Ticket hinaus. Außerdem sei durch die jährliche Steigerung von drei Prozent noch nicht einmal die Inflation ausgeglichen.
Bürgergeld im Vermittlungsausschuss?
Im letzten Punkt des Papiers will das Kanzleramt festlegen, dass mit dem Beschluss die Frage der finanziellen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern in Bezug auf Gaspreisbremse und Entlastungspaket abschließend geklärt ist. Die Bundesregierung treibt offenbar die Sorge um, dass bei einem möglichen Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern in der Frage der Einführung des neuen Bürgergeldes, die Länder nochmal versuchen auch bei Dingen wie Wohngeld oder Regionalisierungsmitteln nachzuverhandeln. Schwer vorstellbar, dass sich die Länder auf so eine Formulierung einlassen, die dem Ergebnis eines Vermittlungsausschusses vorgreifen würde.