Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl (SPD), hat das langsame Tempo hin zu einer vollständigen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr kritisiert. «Zwar sind die ersten Projekte auf dem Weg. Doch ist bei unseren Soldatinnen und Soldaten 2022 noch kein Cent aus dem Sondervermögen angekommen. Zu behäbig ist das Beschaffungswesen», kritisierte die SPD-Politikerin.
Högl stellte am Dienstag ihren Jahresbericht zur Lage der Bundeswehr vor (pdf). Laut Högl ist die Bundeswehr zwar verteidigungsfähig, aber nicht voll einsatzbereit. Sie stellte fest: «Die Lastenbücher der Truppe sind voller geworden, die Bekleidungskammern, Munitionsdepots und Ersatzteillager hingegen nicht.»
Die volle Einsatzbereitschaft der Truppe soll Högl zufolge bis 2030, spätestens jedoch 2031 erreicht sein.
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Die Truppe hat zu wenig von allem.
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Besonderen Nachholbedarf sieht Högl bei der Instandsetzung des militärischen Geräts und bei der Nachbeschaffung dessen, was an die Ukraine geliefert worden ist: «Wir haben zu wenig Panzer, es fehlt am Boden und an Schiffen. Es gibt kein großes Gerät. Die Truppe hat zu wenig von allem», so Högl. Es könne nicht wirklich geübt werden.
Högl fordert auch mehr Geld als die 100 Milliarden Euro, die der Bundeswehr per Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden. «Die 100 Milliarden Euro allein werden nicht ausreichen.»
203.000 Soldaten? Högl zweifelt
Die Wehrbeauftragte blickt mit Sorge auf die Personalstärke in der Bundeswehr und zweifelt daran, dass bis zum Jahr 2031 die Zielstärke von 203.000 Soldatinnen und Soldaten erreicht werden kann. Die Personalstärke habe im vergangenen Jahr 183.051 betragen, ein leichtes Minus zu 2021 (183.695 Soldaten). Beim Bewerberaufkommen sei ein Minus von elf Prozent zu verzeichnen.
Zudem gelingt es der Bundeswehr nicht, mehr Frauen für den Dienst zu begeistern. «Selbst inklusive des Sanitätsdienstes liegt der Anteil der Soldatinnen erst bei 13,21 Prozent», sagte Högl.
Die ursprünglich für Ende Februar geplante Vorstellung war wegen einer Corona-Infektion Högls auf Mitte März verschoben worden. Die Wehrbeauftragte hilft nach Artikel 45b des Grundgesetzes dem Bundestag bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte. Sie gilt aber auch als Anwältin der Soldaten, die sich jederzeit an sie wenden können. dpa/gut