Heizkosten-Zuschuss: Norddeutsche können ab April Anträge stellen

Heizkosten-Zuschuss: Norddeutsche können ab April Anträge stellen

23. März 2023 Aus Von mvp-web
Stand: 23.03.2023 11:48 Uhr

Wer mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizt, soll in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ab Anfang April über ein zentrales Online-Portal einen Heizkosten-Zuschuss für 2022 beantragen können.

Es soll sich um eine „gebündelte Nordländerlösung“ unter Federführung von Hamburg handeln, der sich Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen haben. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium bestätigte einen Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Den Angaben zufolge könnten noch weitere Länder beitreten. So soll es ein gemeinsames Antragsportal und eine gemeinsame Antragsbearbeitung geben. Freigeschaltet werden soll es Anfang April, so das Wirtschaftsministerium.

Wer ist berechtigt?

Antragsberechtigt sind Kunden, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Holz, Kohle, aber auch Fernwärme, Strom, Abluftwärme und Biomasse (außer Holz) heizen. Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass sich die Preise für die genannten Brennstoffe im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Für jeden Energieträger werden Bund und Länder entsprechende Referenzpreise festlegen. Haben sich die Preise mehr als verdoppelt, werden die über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben zu 80 Prozent erstattet.

Antragstellung so einfach wie möglich

Gegenüber der NOZ erklärte Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD), die Antragstellung solle so einfach wie möglich sein. „Deshalb ist jetzt geplant, dass die Antragsstellung ohne eidesstattliche Versicherung möglich sein wird, was zu Beginn der Planungen noch vorgesehen war. Man braucht keine Rechnung von 2021, man braucht aber eine Rechnung für 2022. Wer nicht in 2022 Energieträger eingekauft hat, ist kein Härtefall mit erhöhten Kosten im Zuge der Energiekrise.“

Maximal 2.000 Euro Förderung pro Antragsteller

Ein Online-Rechner, über den Interessenten vorab ermitteln können, ob ein Antrag überhaupt erfolgreich sein kann, sei ebenfalls vorgesehen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Die Förderung beträgt maximal 2.000 Euro. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen etwa 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Auf Niedersachsen entfallen laut Ministerium 169,1 Millionen Euro.

Wann die ersten Bürger mit Fördergeldern rechnen können, ist aber noch unklar. „Wir bemühen uns um schnelle Prüfungen, damit das Geld die Kundinnen und Kunden auch schnell erreicht“, teilte das niedersächsische Wirtschaftsministerium mit.

Hunderttausende Haushalte nutzen Öl, Strom oder Pellets

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gibt es in Niedersachsen knapp vier Millionen Haushalte, von denen etwa 2,8 Millionen mit Gas heizen und somit nicht antragsberechtigt sind. Gut 700.000 Haushalte heizen demnach mit Öl, rund 250.000 mit Fernwärme, jeweils knapp 85.000 mit Elektrizität und Holz/Holzpellets, etwa 50.000 mit Erd- und Abluftwärme sowie 8.000 mit Biomasse/Biogas. In Mecklenburg-Vorpommern heizen fast 90.000 Haushalte mit Öl, dazu kommen die Nutzer von Holz, Kohle oder Flüssiggas.