Neue Programme – Wie der Staat die Haussanierung fördert
1. April 2023Eine Immobilie energetisch zu sanieren oder modernisieren, soll sich wieder lohnen. Seit März gibt es neue Förderprogramme. Die wichtigsten Neuerungen und was sich für wen rechnet – ein Überblick.
Noch sind die Stufen zu Andreas Halboths Haus ein bisschen rutschig. Der Regenguss ist gerade erst vorüber. Aber den Architekten und Energieberater aus Franken freut das, denn unter seinem Holzhaus befindet sich eine Regenwasser-Zisterne. „Das Haus ist 1996 gebaut worden“, erzählt er mit einigem Stolz. „Und es übertrifft noch immer den jetzigen Energiestandard.“
Halboth ist jemand, der seinen Job mit Leidenschaft macht – entsprechend leidenschaftlich spricht er auch über energieeffiziente Immobilien. Und natürlich kennt er sich gut mit den neuen Fördermöglichkeiten vom Bund aus. Allerdings schickt er eines vorweg: „Wer sich von mir beraten lässt, um Fördergelder abzugreifen, und nicht, um wirklich Energie zu sparen, den lasse ich auch mal auflaufen.“
Bild: ARD-aktuell
Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen
Trotzdem verstehe er das Interesse all derer, die gerade vor der großen Frage stehen, wie sie ihre Immobilie auf ein neues Energieniveau bringen können. Mit dem neu aufgelegten Förderprogramm, das seit dem 1. März 2023 gilt, gibt es jetzt grob gesagt zwei Wege, wie das gelingen kann, erklärt Halboth.
Einigung im Streit um Gas- und Ölheizungen
Da ist zum einen der Weg über die Komplettsanierung: Bei einer Investitionssumme bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit vergibt die KfW-Bank ein Darlehen. Darauf erhebt sie deutlich geringere Zinsen als das bei marktüblichen Finanzierungskrediten der Fall wäre. „Auf zehn Jahre Laufzeit gerechnet, macht das nach aktuellem Stand im Vergleich eine Ersparnis von 30.000 bis 40.000 Euro aus“, erklärt Halboth.
Wie energiesparend ein Gebäude ist, sollen die sogenannten Effizienzhaus-Stufen benennen. Ausschlaggebend ist der gesamte Energiebedarf eines Hauses sowie die Frage, wie gut die Gebäudehülle gedämmt ist.
Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf. Maßstab ist ein Refenzgebäude nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Im Vergleich zu diesem Gebäude braucht beispielsweise das Effizienzhaus 40 nur 40 Prozent der Primärenergie, also der direkt nutzbaren Energiequellen.
Günstige KfW-Zinsen nur bei energetischer Sanierung
Allerdings ist die Vergabe dieses Kredits an Bedingungen geknüpft: Die Immobilie muss nach der Sanierung energetische Standards erfüllen. Um das zu erreichen, gibt es noch einen zusätzlichen Anreiz: Je energieeffizienter saniert wird, desto mehr reduziert sich nachträglich die Kreditsumme.
Ein Beispiel: Wer es schafft, sein Haus mit Hilfe von Sanierungsmaßnahmen in die durchschnittliche Energieeffizienz-Klasse 70 zu bringen, der bekommt zehn Prozent der ursprünglichen Kreditsumme erlassen. Bei einem Haus, das nach der Sanierung die beste Effizienz-Klasse 40 erreicht, sind es 20 Prozent.
Stand das Haus im Vorhinein energetisch besonders schlecht da, gibt die KfW nochmal zehn Prozent „Preisnachlass“, und wenn dann auch noch mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien im Haus genutzt werden, werden nochmal fünf Prozent von der ursprünglichen Kreditsumme abgezogen. So verringert sich die vorher beantragte Kreditsumme um bis zu 35 Prozent. All das muss von einem Energieberater oder einer Energieberaterin beantragt und überprüft werden.
Einzelmaßnahmen fördert das BAFA
Um ein Zweifamilienhaus komplett energetisch zu sanieren, benötigen Eigentümer und Eigentümerinnen schnell mal mehrere Hunderttausend Euro, aber nicht alle haben so viel Geld auf der hohen Kante. Deshalb gibt es noch die Möglichkeit, sich bei Einzelmaßnahmen unterstützen zu lassen. Dafür ist dann aber nicht die KfW zuständig, sondern das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Das Ziel ist dabei das gleiche: Immobilien sollen bessere Energieeffizienzklassen erreichen. Auch hier gilt: Je größer die Verbesserung ist, desto mehr Geld gibt es dazu. Die Fördermöglichkeiten aber sind etwas anders gestaltet. Wer beispielsweise eine 20 Jahre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe mit Erdreicherschließung austauscht, kann 40 Prozent der Kosten bezuschusst bekommen. Etwas weniger Geld gibt es für andere Heiztechniken. Maßnahmen an der Fassade, am Dach oder für die Heizungsoptimierung werden mit 15 Prozent bezuschusst.
Auch bei kleinem Budget kann Energieberatung helfen
Allerdings dürfen sich die förderfähigen Kosten pro Jahr nicht auf mehr als 60.000 Euro belaufen. Dafür können, anders als beim KfW-Kredit, für dasselbe Gebäude mehrere Förderrunden beantragt werden, und es ist nicht zwingend notwendig, jemanden vom Fach hinzuzuziehen: Eigentümer dürfen manche Anträge auch selber stellen.
Aber ein fachlich geschulter Blick vorab – beispielsweise von einem Energieberater, der von der Verbraucherzentrale bestellt wird – kann auch hier sehr hilfreich sein. Wo genau liegen die Einsparpotenziale? Und in welcher Reihenfolge werden die energetischen Sanierungsmaßnahmen am besten vorgenommen, um den größten Effekt zu haben? Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen; auch der wird bezuschusst.
Und: Man kann Förderungen sowohl von der KfW, als auch von der BAFA erhalten. Beispielsweise kann ein Kredit bei der KfW aufgenommen werden, während die spezielle Sanierungsmaßnahme aber durch das BAFA gefördert wird. Wichtig ist hierbei allerdings, dass Aufträge und Rechnungen strikt voneinander getrennt sind, damit eine Doppelförderung einzelner Maßnahmen vermieden wird – denn die wäre unzulässig.
„Die soziale Komponente fehlt“
Kaum noch zusätzliche Förderung gibt es allerdings beim Neubau. Hier kann sich aber trotzdem ein KfW-Kredit lohnen, weil die Zinsen im Vergleich zu anderen Krediten niedrig sind. „Das rechnet sich dann wieder, wenn möglichst viele Wohneinheiten saniert werden“, erklärt Energieberater Halboth aus dem fränkischen Münnerstadt.
Insgesamt findet er das neue Fördersystem ganz gut. Es verhindere besser als das alte Modell, dass eigentlich unnötige Investitionen bezuschusst werden. Aber ihm fehlt die soziale Komponente: „Die ältere Person, die ein Haus alleine bewohnt und jetzt eine alte Ölheizung austauschen will oder muss, die wird nicht gezielt unterstützt.“ Halboth fände es „mehr als gerecht, wenn man dann wirklich eine einkommens- oder rentenbezogene Unterscheidung machen könnte.“
An genau dieser sozialen Komponente wird derzeit im Bundeswirtschaftsministerium gearbeitet. Geplant ist nach Angaben des Hauses ein Förderprogramm in Milliardenhöhe. Minister Habeck (Grüne) erklärte Anfang März in einer Pressekonferenz, „die Klimaneutralität darf nicht zu einem sozialen Problem werden“. Wie genau die Sozialkomponente am Ende aussehen wird, ist noch unklar.