Welche Regeln gelten bei einem Inzidenzwert von 200 und mehr?

8. Januar 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 08.01.2021 15:31 Uhr

Der Kreis Mecklenburgische Seenplatte ist das erste Corona-Hoch-Risikogegebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche.

Deshalb sind jetzt weitere Maßnahmen nötig, wie eine nächtliche Ausgangssperre. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen:

Was bedeutet „Ausgangssperre“?

Ohne triftigen Grund darf zwischen 20 Uhr und 6 Uhr niemand das Haus verlassen.

Was sind triftige Gründe?

Wer zur Arbeit oder zur Schule muss, darf das Haus verlassen. Auch Einkaufen ist erlaubt. Wer in ärztliche Behandlung muss, darf ebenfalls rausgehen. Das gilt auch für dringend erforderliche seelsorgerische Betreuung und psychosoziale Versorgungsleistungen, also zum Beispiel Selbsthilfegruppen, soweit dies medizinisch erforderlich ist. Sport ist kein triftiger Grund.
Erlaubt sind auch Zusammenkünfte der Regierung oder der Kommunalvertretungen. Auch die Wildschweinjagd ist erlaubt, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.

Darf ich mit meinem Hund nach 20:00 Uhr Gassi gehen?

Spaziergänge mit dem Hund (oder anderen Haustieren) dürfen nur vor 20:00 stattfinden. Vor die Tür zum Gassi-gehen darf man mit dem Hund aber auch nach 20:00 Uhr.

Wird es Kontrollen der Ausgangssperre geben?

Ja. Polizei und Ordnungsämter werden kontrollieren. Und wer kontrolliert wird, muss seinen wichtigen Grund auch glaubhaft machen und sich vor allem ausweisen können. Deshalb sollte man immer einen Personalausweis, eine Arbeitgeberbescheinigung oder einen Dienstausweis dabei haben.

Was besagt die 15-km-Regel?

Einwohner des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte dürfen sich nicht weiter als 15 km von ihrer Wohnung entfernen. Es gibt jedoch Ausnahmen wie der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zur nächsten Einkaufsmöglichkeit.

Kann die Einhaltung der 15-km-Regel überhaupt kontrolliert werden?

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine Fläche von 5.500 Quadratkilometern und ist damit doppelt so groß wie das Saarland. Kontrollieren kann man so einen großen Landkreis also kaum. Trotzdem werden Polizei und Ordnungsamt stichprobenartige Kontrollen durchführen. Wer erwischt wird und keine Ausnahmegenehmigung vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wer darf in die Schule gehen und wer nicht?

Der Präsenzunterricht ist an allen Schulen, unabhängig von der Trägerschaft, untersagt. Nur für die Abschlussklassen ist Präsenzunterricht gestattet, also die Klasse 10 der Mittleren Reife in den Regionalen Schulen und Gesamtschulen, die Abschlussklassen 12 und 13 an den Gymnasien, Gesamtschulen und des Abendgymnasiums und für die Abschlussklassen 9 und 10 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und die Abschlussklasse 10 am Überregionalen Förderzentrum.

Welche Ausnahmen gelten bei Klasse 1-6?

Für die Klassenstufen 1-6 gibt es eine Notbetreuung, wenn die Kinder nicht zu Hause betreut werden können, weil die Eltern arbeiten müssen oder selbst krank sind. Die Betreuung muss aber per Selbsterklärung angemeldet werden. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.

Was gilt für Kitas?

Die Kitas bleiben geöffnet, aber: Eltern sollen nach Möglichkeit versuchen, die Kinder zu Hause zu betreuen. Nur, wenn es nicht anders geht, soll die Kita für die Betreuung genutzt werden. Auch das muss per Selbsterklärung angemeldet werden.