Ohne triftigen Grund darf zwischen 20 Uhr und 6 Uhr niemand das Haus verlassen.
Wer zur Arbeit oder zur Schule muss, darf das Haus verlassen. Auch Einkaufen ist erlaubt. Wer in ärztliche Behandlung muss, darf ebenfalls rausgehen. Das gilt auch für dringend erforderliche seelsorgerische Betreuung und psychosoziale Versorgungsleistungen, also zum Beispiel Selbsthilfegruppen, soweit dies medizinisch erforderlich ist. Sport ist kein triftiger Grund.
Erlaubt sind auch Zusammenkünfte der Regierung oder der Kommunalvertretungen. Auch die Wildschweinjagd ist erlaubt, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.
Spaziergänge mit dem Hund (oder anderen Haustieren) dürfen nur vor 20:00 stattfinden. Vor die Tür zum Gassi-gehen darf man mit dem Hund aber auch nach 20:00 Uhr.
Ja. Polizei und Ordnungsämter werden kontrollieren. Und wer kontrolliert wird, muss seinen wichtigen Grund auch glaubhaft machen und sich vor allem ausweisen können. Deshalb sollte man immer einen Personalausweis, eine Arbeitgeberbescheinigung oder einen Dienstausweis dabei haben.
Einwohner des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte dürfen sich nicht weiter als 15 km von ihrer Wohnung entfernen. Es gibt jedoch Ausnahmen wie der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zur nächsten Einkaufsmöglichkeit.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine Fläche von 5.500 Quadratkilometern und ist damit doppelt so groß wie das Saarland. Kontrollieren kann man so einen großen Landkreis also kaum. Trotzdem werden Polizei und Ordnungsamt stichprobenartige Kontrollen durchführen. Wer erwischt wird und keine Ausnahmegenehmigung vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Der Präsenzunterricht ist an allen Schulen, unabhängig von der Trägerschaft, untersagt. Nur für die Abschlussklassen ist Präsenzunterricht gestattet, also die Klasse 10 der Mittleren Reife in den Regionalen Schulen und Gesamtschulen, die Abschlussklassen 12 und 13 an den Gymnasien, Gesamtschulen und des Abendgymnasiums und für die Abschlussklassen 9 und 10 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und die Abschlussklasse 10 am Überregionalen Förderzentrum.
Für die Klassenstufen 1-6 gibt es eine Notbetreuung, wenn die Kinder nicht zu Hause betreut werden können, weil die Eltern arbeiten müssen oder selbst krank sind. Die Betreuung muss aber per Selbsterklärung angemeldet werden. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Die Kitas bleiben geöffnet, aber: Eltern sollen nach Möglichkeit versuchen, die Kinder zu Hause zu betreuen. Nur, wenn es nicht anders geht, soll die Kita für die Betreuung genutzt werden. Auch das muss per Selbsterklärung angemeldet werden.