Bombendrohungen an Schulen in MV: Mehrere Einsätze der Polizei
24. Oktober 2023Bombendrohungen haben an mehreren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Einsätze der Polizei ausgelöst – unter anderen in Rostock und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
In Rostock ist am Dienstagmorgen eine Bombendrohung an einer Schule in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt eingegangen. Nach Angaben der Polizei kam die Drohung per E-Mail. Das Schreiben sei durch Experten der Kriminalpolizei ausgewertet worden. Demnach gab es keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung. Die Polizei ermittelt jetzt wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Staatsschutz ermittelt nach weiteren Vorfällen
Ähnliche Verfahren laufen auch im Osten des Landes. Dort wurden der Polizei am Dienstag Bombendrohungen an Schulen in Stavenhagen, Röbel und Ueckermünde gemeldet. Die Einrichtungen wurden teils geschlossen, nach Begehungen gab es aber jeweils auch dort keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr. Ob ein Zusammenhang zwischen den Drohschreiben besteht, die auch in anderen Bundesländern verschickt worden sind, ermittelt der Staatsschutz. An Schulen in mehreren Städten – etwa in München und Regensburg in Bayern, in Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen und im sächsischen Pulsnitz – waren solche Drohungen am Dienstag eingegangen und später Entwarnung gegeben worden.
Hintergründe noch unklar
Möglicherweise könne es darum gehen, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu schwächen und Unmut gegen Israel zu schüren, hieß es aus Sicherheitskreisen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte mit: „Ob mit den Drohungen ein extremistisches Ziel verfolgt wird oder es sich um ‚Trittbrettfahrer‘ handelt, die sich zur Verstärkung der Wirksamkeit ihrer Drohungen als Hamas bezeichnen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden.“
Das droht den Tätern
Eine Bombendrohung fällt in Deutschland häufig unter den Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (Paragraf 126 des Strafgesetzbuches (StGB)). Das kann zu Geldstrafen oder sogar mehrjährigen Haftstrafen führen. So wurde Ende 2016 ein Mann wegen mehrerer Bombendrohungen gegen eine Kita und ein Altenheim im bayerischen Wolframs-Eschenbach zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.