Schwesig übernimmt Bundesratspräsidentschaft

Schwesig übernimmt Bundesratspräsidentschaft

1. November 2023 Aus Von mvp-web
Stand: 01.11.2023 08:37 Uhr

Manuela Schwesig (SPD) übernimmt heute als erst dritte Frau die Präsidentschaft des Bundesrates. Ein Jahr lang steht die Ministerpräsidentin aus Mecklenburg-Vorpommern an der Spitze der Länderkammer.

Als Bundesratspräsidentin hat Schwesig eher repräsentative Aufgaben: Sie lädt zu den Sitzungen des Bundesrats, die in der Regel am Freitag in Berlin stattfinden. Diese Plenarsitzungen werden von ihr auch geleitet. Für dieses Jahr sind acht Zusammenkünfte geplant. Außerdem vertritt sie die Länderkammer bei Protokoll-Terminen im In- und Ausland. Im kommenden Jahr steht beispielsweise am 23. Mai das 75. Jubiläum des Grundgesetzes an.

Einheitsfeier 2024 in Schwerin

Dass Schwesig als Bundesratspräsidentin am selben Tag ihren 50. Geburtstag feiert, scheint da mehr als nur eine biografische Randnotiz. Höhepunkt ihrer Präsidentschaft sind am 3. Oktober 2024 die Feiern zum der Tag der Deutschen Einheit in Schwerin. Für Festakt und Bürgerfest sind laut Haushalt 5,3 Millionen Euro eingeplant. Einen vergleichsweise geringen Etat haben dagegen „sonstige Veranstaltungen“ während der Bundesratspräsidentschaft.

„Nummer 2“ nach dem Bundespräsidenten

Laut Verfassung könnte in einem besonderen Fall eine wichtige Aufgabe auf die Bundesratspräsidentin Schwesig zukommen: Nach Artikel 57 des Grundgesetzes nimmt sie die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr, wenn dieser verhindert oder vorzeitig aus dem Amt scheidet. Auf der Internetseite des Bundesrats heißt es dazu: „Protokollarisch wird der Bundesratspräsident wegen dieser Vertreterfunktion manchmal als „Nummer 2″ nach dem Bundespräsidenten angesehen. Eine verbindliche Festlegung zur Rangordnung der Verfassungsorgane gibt es in der Bundesrepublik jedoch nicht.“

Bundesländer haben Einfluss auf die Gesetze des Bundes

Mecklenburg-Vorpommern hat im Bundesrat drei der insgesamt 69 Sitze. Die bevölkerungsreichsten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben jeweils sechs Sitze. Über den Bundesrat haben die Bundesländer Einfluss auf die Gesetze des Bundes. Sie können über die Länderkammer durch sogenannte Bundesratsinitiativen auch Gesetze anstoßen. Im nächsten Jahr übernimmt das Saarland die Präsidentschaft.