Mehr Verfahren am OVG wegen Corona-Regeln
14. Mai 2020In Mecklenburg-Vorpommern häufen sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) seit Beginn der Corona-Pandemie Verfahren um die mit dem neuartigen Virus verbundenen Verordnungen. Ein Hotelier aus Ahrenshoop (Vorpommern-Rügen) hat angekündigt, ebenfalls Klage einzureichen.
Bisher zwei erfolgreiche Klagen am OVG
Bislang meldete das OVG in Greifswald insgesamt 58 Verfahren, die sich auf die Corona-Verordnungen beziehen würden. Inhaltlich ging es dabei beispielsweise um Zweitwohnungsbesitzer, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen wollten. Aber auch das zwischenzeitliche Beherbergungs-Verbot und die Masken-Pflicht sind Themen, mit denen sich Menschen an das OVG wenden. 17 Fälle wurden bereits behandelt, 17 Eilanträge und 21 Hauptverfahren stehen noch aus. Außerdem liegen drei Beschwerden beim Greifswalder Oberverwaltungsgericht vor. Nur zwei Verfahren hatten bisher Erfolg. Sie bezogen sich auf die Vorschriften um das lange Osterwochenende Mitte April. Aufgrund der Entscheidung des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts durften am Osterwochenende Einheimische aus Mecklenburg-Vorpommern entgegen der Vorgabe der Landesregierung doch an die heimischen Ostseestrände.
Hotelier findet 60-Prozent-Regel ungerecht
Oliver Schmidt, der Direktor des 5-Stern-Hotels „The Grand“ will sich nun ebenfalls mit einer Klage gegen die 60-Prozent-Regel an das Oberverwaltungsgericht wenden. Laut dieser Regelung dürfen die Hoteliers nur einen Teil der Betten an Gäste vergeben. Der Ahrenshooper Hotelier findet das ungerecht und in seinem Fall auch nicht nötig. Sein Hotel hat eine Gesamtfläche von 27.000 Quadratmetern. Und so habe bei ihm jeder Gast selbst bei voller Bettenbelegung 61 Quadratmeter für sich. Die Abstandsregeln könnten also ohne Probleme auch mit 420 Gästen eingehalten, so Schmidt.